Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 44 - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung -
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Poppenbüttel 44 dient der Umsetzung eines Bauvorhabens durch die W + W Grundstücksgesellschaft Hamburg GmbH und Co. KG als Vorhabenträgerin für eine Wohnnutzung sowie eine Büro-/Verwaltungsnutzung mit einer gemeinsamen Tiefgarage am Wentzelplatz 5-7 und 9.
Das Vorhabengebiet ist derzeit mit zwei dreigeschossigen Gebäuden des ehemaligen Orts-amts Alstertal, heute Dienststellen des Bezirksamts Wandsbek, bebaut. Das nördliche Gebäude steht sein Ende 2016 leer. Das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin sieht entlang der Straße Wentzelplatz eine straßenbegleitende, sechsgeschossige Wohnbebauung in geschlossener Bauweise vor. An diesen Baukörper schließt ein fünf- bis sechsgeschossiger Gebäudeteil in Richtung Kritenbarg an. Im Innenhofbereich ist ein freistehendes Einzelgebäude mit vier bis fünf Geschossen geplant. Insgesamt sollen etwa 136 Wohnungen, davon mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderte Mietwohnungen realisiert werden. Nördlich davon ist ein freistehendes siebengeschossiges Bürogebäude vorgesehen.
Grundlage für das Bebauungsplanverfahren ist ein dem Ausschuss am 12. April 2016 vorgestelltes städtebauliches Konzept, das den für eine Büro-/Verwaltungsnutzung vorgesehenen nördlichen Baukörper von der restlichen Bebauung abrückt und ihn dadurch als Einzelbaukörper an der bestehenden Platzfläche gegenüber dem südlichen Eingang zum Alstertal-Einkaufszentrum städtebaulich betont. Die Wohnbebauung entlang der Straße Wentzelplatz ist teils als straßenparalleler Baukörper vorgesehen, die außerdem gegenüber dem Büro-/ Verwaltungsgebäude einen eigenen Innenhofbereich ausbildet.
Das Vorhaben umfasst insgesamt drei Geschosswohnungsbauten mit fünf- bis sechs-geschossigen Wohngebäuden. Das Dienstleistungszentrum wird als Solitär als siebengeschossiger Bürotrakt im nördlichen Bereich angeordnet.
Die unmittelbare Nähe zur S-Bahnstation Poppenbüttel und dem Busbahnhof sowie dem AEZ-Einkaufszentrum machen die zentrale und gut erschlossene Lage in Poppenbüttel aus.
Es werden insgesamt 118 Stellplätze in einer gemeinsam genutzten Tiefgarage sowohl für die Bewohner als auch für die Mitarbeiter des Büro/Verwaltungsgebäudes und deren Besucher untergebracht.
Um die vorgesehene und städtebaulich gewünschte Nutzung „Wohnen“ zu ermöglichen, setzt der Bebauungsplan für das südliche Teilgebiet allgemeine Wohngebiete fest. Das Baugrundstück für das Büro-/Verwaltungsgebäude wird als Kerngebiet festgesetzt. Zum Schutz vor Verkehrslärm werden Lärmschutzfestsetzungen getroffen. Darüber hinaus werden Wegeverbindungen, die den Wentzelplatz, den Platz am Antje-Brunnen und die Neubauten mit den im Westen befindlichen Nachbarschaften verbinden sollen, durch Gehrechte ermöglicht.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Poppenbüttel 44 wird ein Wohnungsbau-Potenzial von ca. 136 Wohneinheiten mit einem politisch erwünschten Anteil von 30 % gefördertem Wohnungsbau geschaffen und damit ein erheblicher Beitrag zum bezirklichen Wohnungsbauprogramm geleistet sowie dem Ziel des Vertrags für Hamburg, neue Wohnungsbauflächen zu schaffen, gefolgt.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 01.03.2016
Öffentliche Plandiskussion 09.05.2016
Beschluss des Planungsausschusses über Fortführung des Verfahrens 07.06.2016
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 08.02.2019
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 22.02.2019
Öffentliche Auslegung (voraussichtlich 6 Wochen) ca. Mitte August 2019
Der Planungsausschuss wird gebeten, der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Poppenbüttel 44 zuzustimmen.
- Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 44 mit Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan
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