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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 44 - Wentzelplatz - Zustimmung zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan- verfahrens - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 09.05.2016

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Im Bereich des ehemaligen Ortsamts Alstertal am Wentzelplatz beabsichtigt die wph Wohnbau und Projektentwicklung Hamburg GmbH zusammen mit der Otto Wulff Bauunternehmung GmbH eine bauliche Neugestaltung. Neben einem modernen Dienstleistungszentrum der Bezirksverwaltung sollen 120 bis 125 Wohnungen (davon mindestens 30 % öffentlich gefördert) sowie weitere gewerbliche Nutzungen in Teilen der Erdgeschosse entstehen. Anlass und Ziel sowie zwei Bebauungsvarianten wurden dem Ausschuss in der Sitzung am 12.01.2016 vorgestellt (siehe Drs. 20-2166, Anlage).

 

Im Vorfeld eines möglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wurde am 21. September 2015 eine erste öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Unter Einbeziehung der Anregungen dieser Veranstaltung wurde die bisherige Planung überprüft und von LRW Architekten und Stadtplaner Loosen, Rüschoff + Winkler zwei Varianten einer möglichen Neubebauung am Wentzelplatz ausgearbeitet. Am 13. Januar 2016 fand auf dieser Grundlage eine zweite öffentliche Informationsveranstaltung in der Aula des Gym­nasiums Oberalster, Alsterredder 26 statt.

 

In dieser Veranstaltung hat die Verwaltung ein weitgehend ausgeglichenes Votum zu den beiden Varianten wahrgenommen. Es ist nun zu entscheiden, auf Grundlage welcher Variante ein Bebauungsplanverfahren begonnen werden soll.

 

Als Plangebiet werden die beiden im geltenden Bebauungsplan Poppenbüttel 24 von 1982 als Flächen für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Ortsamt“ und „Polizei“ festgesetzten Flurstücke sowie die angrenzenden Straßenverkehrsflächen vorgeschlagen (siehe Anlage). Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt als Milieu „verdichteten Stadtraum“ und als milieuübergreifende
Funktion „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dar.

 

Das Verfahren könnte als vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren und Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB mit durchgeführt werden. Im Arbeitsprogramm Be­bauungsplanung 2016 ist ein entsprechendes Verfahren bereits enthalten.

 

Es wird vorgeschlagen, ein Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Poppenbüttel 44 einzuleiten und auf Grundlage einer zu treffenden Präferenzentscheidung für eine Variante eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB am 09.05.2016 voraussichtlich in der Aula des Gym­nasiums Oberalster (Alsterredder 26, 22395 Hamburg) und mit Beginn um 18.00 Uhr durchzuführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

-          eine Präferenzentscheidung für eine der beiden möglichen Varianten zu treffen und

-          der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Poppen­büttel 44 sowie der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 09.05.2016 zuzustimmen.

 

Anhänge

- Karte Plangebiet vorhabenbezogener Bebauungsplan Poppenbüttel 44

- Drs. 20-2166 (Vorhabenpräsentation)