Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 44 - Wentzelplatz - Zusätzliche Planungsvariante
Am 01.03.2016 hat der Planungsausschuss der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Poppenbüttel 44 zugestimmt, um im Bereich des ehemaligen Ortsamts Alstertal am Wentzelplatz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die von wph Wohnbau und Projektentwicklung Hamburg GmbH und der Otto Wulff Bauunternehmung GmbH bauliche Neugestaltung zu schaffen. Neben einem modernen Dienstleistungszentrum der Bezirksverwaltung sollen 120 bis 125 Wohnungen (davon mindestens 30 % öffentlich gefördert) sowie weitere gewerbliche Nutzungen in Teilen der Erdgeschosse entstehen. Alle Dachflächen sind als Gründächer auszuführen. Der Vorhabenträger hat zugesichert, das Vorhaben in einem besseren energetischen Standard als der geltenden Energieeinsparverordnung (ENEV 2016) auszuführen, der Ausschuss hatte mindestens KfW 40-Standard gefordert. Alle Dachflächen sind mit Solaranlagen zu belegen. Ebenfalls wurde die Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 09.05.2016 nach dem BauGB beschlossen (siehe Drs. 20-2457).
In der Sitzung des Ausschusses am 01.03.2016 wurde die Verwaltung gebeten, eine Überarbeitung der Variante B in der Form vorzulegen, dass der für das Dienstleistungszentrum der Bezirksverwaltung vorgesehene nördlich Baukörper von der restlichen Bebauung für eine offene Zuwegung der hinteren Bereiche geringfügig abgerückt wird. Das Dienstleistungszentrum der Bezirksverwaltung ist in der nun vorliegenden Variante B.2 als Einzelbaukörper deutlich ablesbar und betont städtebaulich die Situation an der bestehenden Platzfläche gegenüber dem südlichen Eingang zum Alstertal-Einkaufszentrum.
Es ist vorgesehen, auf Grundlage dieser Variante die öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 44 am 09.05.2016, um 18:00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Oberalster (Alsterredder 26, 22395 Hamburg) durchzuführen.
Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Variante B.2
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.