20-2760

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Marienthal 34 - Oktaviostraße - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Der ehemalige Fußballplatz des Sport-Clubs Concordia von 1910 e.V. an der Oktaviostraße wird seit 2009 nicht mehr genutzt und steht somit für neue Nutzungen zur Verfügung. Die etwa 1,5 ha große städtische Fläche soll teilweise für Wohnungsbau entwickelt, teilweise dem Wandsbeker Gehölz zugeschlagen werden. Zurzeit wird die Fläche temporär für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.

 

Für die Umsetzung des Wohnungsbaus ist die Änderung des geltenden Planrechts erforderlich, da der Bebauungsplan Marienthal 11 für die Fläche des ehemaligen Sportplatzes u.a. Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ festsetzt. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Marienthal 34 sollen u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des als Ergebnis einer Konzeptausschreibung vorliegenden Wohnungsbauentwurfs geschaffen werden. Dieser sieht insgesamt 21 Wohneinheiten in acht individuell gestalteten Stadthäusern vor.

 

Der für die Neubebauung vorgesehene Teil des Plangebiets wird als Vorhabengebiet gekennzeichnet und als reines Wohngebiet festgesetzt. Die zulässige Höchstzahl von Wohnungen je Gebäude wird auf drei begrenzt, die zulässige Grundfläche je Baukörper auf jeweils 160 m². Für die Unterbauung mit einer Tiefgarage und für notwendige Terrassen kann dieses Maß im Rahmen der vorgesehenen Festsetzungen überschritten werden. Das im Baugebiet anfallende Oberflächenwasser soll in Richtung Norden gedrosselt in das Wandsbeker Gehölz abgeleitet werden.

 

Die konkrete Umsetzung des Vorhabens wird in einem mit der Vorhabenträgerin zu
schließenden Durchführungsvertrag gesichert. Hierin wird sich diese u.a.  auch verpflichten, die Wohngebäude im KfW-Effizienzhaus-Standard 40 gemäß Energieeinsparverordnung umzusetzen.

 

Die übrige Fläche des ehemaligen Sportplatzgeländes soll als Aufwaldungsfläche für das Wandsbeker Gehölz gesichert werden. Nach der Beseitigung der baulichen Anlagen und Erdwälle soll diese renaturiert und mit einem für einen Rand des Wandsbeker Gehölz typischen Baumbestand versehen werden, der auf mittlere Sicht die alten und neuen Bereiche des Gehölzes ohne Bruch ineinander übergehen lässt.

 

Die zuständigen Fachbehörden haben angekündigt, Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm im Wege der Berichtigung an die Planung anzupassen.

 

  1. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss des Planungsausschuss                                                                      17.12.2013

Öffentliche Plandiskussion                                                                                                                03.02.2014

Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens                            25.03.2014

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange                                                        17.11.2015 – 18 12.2015

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)                                                                                                  26.02.2016

 

3. Behördenbeteiligung

Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.

 

4. Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs kann voraussichtlich im Juni/Juli 2016, vor den Hamburger Sommerferien erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

-          der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 zuzustimmen und

-          die vorgesehenen Berichtigungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms zur Kenntnis zu nehmen.

 

Anhänge

-          Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)

-          Freiflächenplan und Ansichten des Vorhabens

-          Berichtigung des Flächennutzungsplans

-          Berichtigung des Landschaftsprogramms

 

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