Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Marienthal 34 Oktaviostraße - Zustimmung zur Feststellung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Marienthal 34 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des als Ergebnis einer Konzeptausschreibung vorliegenden Wohnungsbauentwurfs geschaffen werden. Dieser sieht auf einem Streifen entlang der Straße insgesamt 21 Wohneinheiten in acht Einzelhäusern vor. In einer Tiefgarage sind 34 private Stellplätze geplant. Die rückwärtige Fläche des ehemaligen Sportplatzgeländes soll als Aufwaldungsfläche für das Wandsbeker Gehölz gesichert werden.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches durchgeführt, sodass auf eine förmliche Umweltprüfung und einen Umweltbericht verzichtet werden konnte. Gleichwohl sind Umweltbelange, sofern für die Planung von Bedeutung, Gegenstand der Abwägung.
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am 16.06.2016 ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der Einzelheiten des Vorhabens und Fristen zur Umsetzung des Vorhabens regelt.
Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans17.12.2013
durch die Fa. Behrendt Wohnungsbau KG (GmbH & Co.)
Einleitungsbeschluss des Planungsausschuss17.12.2013
Grobabstimmung 16.01.2014
Öffentliche Plandiskussion03.02.2014
Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens25.03.2014
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 17.11.2015 – 18 12.2015
Arbeitskreis I26.02.2016
Beschluss des Planungsausschuss zur öffentlichen Auslegung10.05.2016
Öffentliche Auslegung 13.06.2016 – 13.07.2016
Arbeitskreis II26.08.2016
3. Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme eingegangen. Der Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 26.08.2016 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 3) zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
4. Anpassung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms
Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm (siehe Anlagen) sollen im Wege der Berichtigung an den vorhabenbezogenen Bebauungsplan angepasst werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs zuzustimmen und
-der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung zu geben.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Planzeichnung, Text und Begründung)
- Funktionsplan mit Ansicht Süd-Ost und Ansicht Nord-West
- Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung (Abwägungsvorschlag)
- Berichtung Flächennutzungsplan, Landschaftsprogramm/ Arten und Biotopschutzprogramm
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