21-1906

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Jenfeld 29 - Bekkamp - Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens - Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit als Online-Beteiligung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Der Planungsausschuss behandelte die Drucksache in seiner Sitzung am 08.09.2020 (Siehe Beschlussvorlage Drs. 21-1906.1) und überwies sie zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz. Er weist insbesondere auf die Einbindung in den Grünen Ring hin.

 

A. Anlass und Ziel der Planung

Planungsanlass ist die Absicht der Sycorax Vermögensverwaltung GmbH als Eigentümerin des Grundstückes Bekkamp 19, hier zusätzlichen Wohnungsbau zu realisieren. Dabei sind zusätzlich zu einem bestehenden, zehngeschossigen Wohnhochhaus drei weitere Wohngebäude mit fünf, sechs und sieben Geschossen geplant. Insgesamt sollen zusätzlich zu den 90 Bestandswohnungen 55 neue Wohneinheiten entstehen, davon mindestens 30% im geförderten Wohnungsbau mit einem Anteil für Personen und Haushalte mit Dringlichkeitsschein (sogenannte WA-gebundene Wohnungen).

Durch die Schaffung neuen Wohnraums auf diesen bereits teilweise versiegelten, teilweise untergenutzten Flächen kann einer steigenden Flächeninanspruchnahme bisher nicht genutzter Außenbereiche entgegengewirkt und dem anhaltenden Wohnraumbedarf im bestehenden Siedlungszusammenhang Rechnung getragen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den zusätzlichem Wohnungsbau geschaffen werden.

B. Städtebauliches und sozialräumliches Umfeld

Das städtebauliche Umfeld ist im Norden, Westen und Süden durch Gebäude unterschiedlicher Geschossigkeiten geprägt. Die im Norden befindliche Wohnbebauung der SAGA weist sieben bis neun Geschosse auf. Die Wohnbebauung im Süden des Plangebiets weist fünf bis sechs Geschosse und südlich der Straße Bekkamp überwiegend vier Geschosse auf. Unmittelbar angrenzend befinden sich ein zweigeschossiges Gewerbegebäude sowie die mittlerweile unbebaute Fläche eines ehemaligen Getränkemarktes. Daran schließt im Westen, angrenzend an die Charlottenburger Straße, weiterer vier- bis sechsgeschossiger Wohnungsbau sowie das Jenfeld-Haus (Kultur- und Begegnungszentrum), an. Im Osten grenzt eine Sportfläche an das Plangebiet. Nördlich am Plangebiet verläuft ein Teil des 2. Grünen Rings mit raumprägenden Baumreihen.

Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Grundschule Oppelner Straße und der Ganztagsschule Bekkamp. Nordwestlich befindet sich die Stadtteilschule Otto-Hahn-Schule an der Jenfelder Allee sowie das Jenfelder Jugendzentrum. Im Radius von ca. 600 m befinden sich vier Kindertagesstätten bzw. Kinderbetreuungseinrichtungen. An der Charlottenburger Straße befindet sich außerdem das Jenfeld-Haus als Kultur- und Begegnungszentrum.

Das Jenfelder Einkaufscenter JEN ist fußufig in weniger als zehn Minuten erreichbar und gewährleistet die Nahversorgung des Plangebiets. Ferner befinden sich Lebensmitteldiscounter an der Jenfelder Allee und südlich an der Rodigallee.

Insgesamt überschreitet die Bevölkerungsdichte des Stadtteils Jenfeld im Jahr 2018 die durchschnittlichen Werte des Bezirkes und der Stadt mit 5.426 Einwohnern je Quadratkilometer deutlich (Wandsbek: 2.973 Einwohner/m², Hamburg: 2.497 Einwohner/m²).

Der Stadtteil Jenfeld ist mit Stand 2018 im Vergleich zum Bezirk und zur Gesamtstadt durch einen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung (27.084) leicht erhöhten Anteil an unter 18-jährigen geprägt. Der Anteil der über 65-jährigen sowie der über 80-jährigen Personen indes liegt leicht unter den Durchschnittswerten von Stadt und Bezirk. Jenfeld verzeichnet zudem einen höheren Wanderungssaldo als Stadt und Bezirk, wobei im Jahr 2018 mehr Menschen zu- als fortgezogen sind (plus 798).

Der Anteil an Einpersonenhaushalten in Jenfeld entspricht in etwa dem Anteil des Bezirks, fällt jedoch geringer aus als der Hamburger Durchschnitt. Zudem verzeichnet Jenfeld einen
größeren Anteil an Haushalten mit Kindern als Stadt und Bezirk.

Jenfeld verzeichnete im Jahr 2018 mit einem Anteil von 38,9% deutlich mehr nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige als die Gesamtstadt (19,9%) und der Bezirk (19,2%). Ebenfalls höher im Vergleich fallen die Anteile an SGB II-Empfängern in allen Altersgruppen aus. Auch leben in Jenfeld anteilig deutlich mehr Empfänger von Grundsicherung im Alter als in Stadt und Bezirk.

Der Anteil an Sozialwohnungen, die bis zum 01.01.2025 aus der Bindung laufen, liegt mit 33,7% im Jahr 2020 ebenfalls über den bezirklichen (26,7%) und den gesamtstädtischen (25,8%) Werten.

Die Analyse des RISE Sozialmonitorings von 2019 zeigt, dass vergleichsweise viele Menschen in Gebieten in Jenfeld wohnen, die den Status „niedrig“ und insbesondere „sehr niedrig“ zuzuordnen sind, während der Anteil an Gebieten des Status „mittel“ im Vergleich zu Stadt und Bezirk deutlich geringer ausfällt und kein Gebiet des Stadtteils sich dem Status „hoch“ zuordnen lässt.

Die Schaffung eines zahlenmäßig adäquaten Angebots an geförderten Wohnungen am Standort Bekkamp kann einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in Jenfeld und im Bezirk Wandsbek leisten.

C. Bebauungs- und Freiraumkonzept

Die Sycorax Vermögensverwaltung GmbH hat durch siebrecht münzesheimer architekten gmbh und MSB Landschaftsarchitekten einen Entwurf eines Bebauungs- und Freiraumkonzept erarbeiten lassen, welches in Ergänzung des bestehenden, zentral gelegenen 10-geschossigen Wohnhochhauses drei weitere Wohngebäude in Verbindung mit einer Neugestaltung der Freianlagen vorsieht. Die drei geplanten Baukörper sollen insgesamt 55 Wohneinheiten umfassen und mit fünf, sechs und sieben Vollgeschossen realisiert werden. Mit einem Anteil von mehr als 50% sind überwiegend 3-Zimmerwohnungen geplant, ein Viertel der geplanten Wohnungen 3,5- bis 5-Zimmerwohnungen: Damit wird insbesondere dem Bedarf an großen und Familienwohnungen im Stadtteil Rechnung getragen. Die Gebäude werden im Energieeffizienz-Standard KfW 40 und mit hellen Klinkerfassaden, begrünten Flachdächern, Balkonen und bodenhohen Fenstern geplant. Das Bestandsgebäude soll zusätzlich mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.

Zur Vermeidung potenzieller Lärmkonflikte zwischen der geplanten Wohnnutzung und dem östlich angrenzenden Sportplatz soll durch entsprechende passive Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt werden, dass die Sportplatznutzung nicht eingeschränkt wird.

 

Haus 1 soll mit sieben Geschossen östlich des Bestandsgebäudes auf einer Fläche errichtet werden, auf der sich derzeit ein Parkdeck mit darunter liegender Tiefgarage befindet. Die Anlage soll zurückgebaut werden. Westlich des Bestandsgebäudes sind die Häuser 2 und 3 mit sechs bzw. fünf Vollgeschossen geplant. In diesem Bereich befindet sich derzeit eine Grünfläche, unter der zum Teil eine bestehende Tiefgarage liegt. Der ruhende Verkehr soll zukünftig in zwei Tiefgaragen untergebracht werden.

Begleitend zu den Neubauten sollen die Freianlagen des Grundstückes gestalterisch und ökologisch aufgewertet werden und unter Berücksichtigung von notwendigen Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen neben privaten Gärten und gemeinschaftlich nutzbarer Freiflächen die erforderlichen Kinderspielflächen aufnehmen.

Darüber hinaus soll im Zuge der Planung die nördlich im Plangebiet verlaufende, öffentliche Wegeverbindung des 2. Grünen Rings eine gestalterische Aufwertung erfahren, um ihrer gesamtstädtischen Bedeutung als Teil des Grünen Netzes gerecht werden zu können. Hierzu soll ein Teil der südlich angrenzenden privaten Freiflächen entsprechend hergerichtet und für die Öffentlichkeit geöffnet/zugänglich gemacht werden. Die über 70 Jahre alten, die Wegeverbindung begleitenden Eichen sollen erhalten bleiben.

D. Plangebiet, geltendes Planrecht, Planbedarf

Das vorgesehene Plangebiet liegt im Stadtteil Jenfeld im Bezirk Wandsbek. Es betrifft die Flurstücke 3422 und 2532 im Eigentum der Sycorax Vermögensverwaltung GmbH, die Stichstraße mit Wendekehre des Bekkamp sowie die öffentlichen Wegeflächen des 2. Grünen Rings sowie die Fläche eines Verbbindungsweges entlang des Sportplatzgeländes.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Jenfeld 5 vom 13. November 1967, welcher die privaten Grundstücke als reines Wohngebiet und den Bekkamp und die Fußwegeverbindung als Straßenverkehrsflächen festsetzt.

Im Bereich des Bestandsgebäudes sind eine zwingende Höhe von neun Vollgeschossen in geschlossener Bauweise sowie Baugrenzen festgesetzt. Im nordöstlichen Bereich hat der Bebauungsplan Flächen für Garagen unter Erdgleiche und Flächen für Garagen unter Erdgleiche und Stellplätze festgesetzt.

Der geplante Wohnungsneubau liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche. Für die Realisierung der Wohnbebauung ist entsprechend die Schaffung neuen Planrechts erforderlich.

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 stellt das Plangebiet bis auf die nördliche Fußwegeverbindung, die als Grünfläche dargestellt ist, als Wohnbaufläche dar.

Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 stellt für das Plangebiet das Milieu Etagenwohnungen dar. Von Nordwest Richtung Südost verläuft die milieuübergreifende Funktion „Grüne Ringe“ (2. Grüner Ring). Außerdem laufen im Bereich des Plangebietes zwei Grüne Wegeverbindungen zusammen.

Es wird vorgeschlagen, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 BauGB als Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchzuführen.

Aufgrund der COVID 19-Pandemie (Coronavirus) kann eine öffentliche Plandiskussion zurzeit nicht durchgeführt werden.

Da die Planänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird, kann von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen werden. Die Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion ist rechtlich somit nicht erforderlich. Um dennoch die Bürge-rinnen und Bürger u.a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten zu können, schlägt die Verwaltung vor, an Stelle einer Diskussionsveranstaltung hierfür entsprechendes Informationsmaterial im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ zur Verfügung zu stellen. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen „online“ abzugeben. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de/

Auf diese Möglichkeit soll neben einer Pressemitteilung des Bezirksamtes im direkten Umfeld des Planänderungsgebietes in Jenfeld auch mit Hilfe von Plakaten mit Angaben eines telefonischen Ansprechpartners hingewiesen werden.

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss wird gebeten,

der Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer internetgestützten, frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen.