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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 30 - Flughafenstraße - Zustimmung zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 23.04.2018

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Der Planungsausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 27.03.2018 einstimmig in die nächste Sitzung vertagt und im Rahmen der Feststellung der jugendhilferelevanten Themen zur Kenntnis in den Jugendhilfeausschuss überwiesen aufgrund der Betroffenheit der IGL Lentersweg.

 

A. Anlass der Planung und Ausgangslage

Das derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzte Schulgelände an der Flughafenstraße im Stadtteil Hummelsbüttel soll durch die SAGA mittels preisgünstiger, frei finanzierter Systemhaus-Bauten zum Wohnquartier weiterentwickelt werden. Zusätzlich ist auf dem ehemaligen Schulgelände in unmittelbarer Lage an die Flughafenstraße eine neue Kindertagesstätte mit ca. 140 Plätzen geplant.

 

Bisher befindet sich auf dem ca. 25.000m² großen Grundstück der FHH (Flurstücke 4535 und 4536) die zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzte Grundschule Flughafenstraße und zusätzlich, temporär errichtete Wohncontainer, die Kita Elbkinder und die Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V. (IGL). Das Plangebiet ist von erhaltenswürdigem Baumbestand umschlossen, im Norden grenzt ein vorhandenes Regenrückhaltebecken an. Der Raakmoorgraben verläuft westlich des Plangebiets vom Regenrückhaltebecken in Richtung Südwesten und befindet sich hauptsächlich im Bezirk Hamburg-Nord. Im Süden grenzt die Flughafenstraße an das Schulgelände an, die hier in einer Wendekehre endet. Von hier aus führt ein Fußweg durch eine öffentliche Grünanlage weiter Richtung Osten in die nahe gelegene Kleingartenanlage des Vereins „Kleingarten Fuhlsbüttel 501“ mit Verbindung in das nordöstlich gelegene Gewerbegebiet am Lademannbogen. Die U-Bahn-Station „Fuhlsbüttel Nord“ befindet sich westlich in nur ca. 350 m Entfernung.

 

B. Sozialräumliches Umfeld

Das Umfeld des Plangebietes wird zum einen durch Geschosswohnungsbau der Siedlung Lentersweg und zum anderen durch eine Einzel- und Doppelhausbebauung sowie überwiegend kleinere Mehrfamilienhäuser im Bezirk Hamburg-Nord westlich angrenzend geprägt. Südlich der Flughafenstraße/westlich der Straße Ohlkamp wird im Bezirk Hamburg-Nord zurzeit Geschosswohnungsbau für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden realisiert.

 

Der Stadtteil Hummelsbüttel ist mit Stand 2016/2017 insgesamt durch einen im Vergleich zum Bezirk und der Gesamtstadt leicht erhöhten Anteil an 65-jährigen und älteren Personen geprägt. Aber auch der Anteil an unter 18-jährigen liegt leicht über den Durchschnittswerten. Der Anteil an Einpersonenhaushalten liegt im Stadtteil unterhalb des bezirklichen und gesamtstädtischen Durchschnitts, wobei der Anteil an Einpersonenhaushalten ab 65 Jahre wiederum überdurchschnittlich ausfällt. Aber auch Haushalte mit Kindern sowie von Alleinerziehenden sind leicht überdurchschnittlich vertreten. Der Anteil an Arbeitslosen entspricht in etwa dem städtischen und bezirklichen Durchschnitt.

 

Signifikant für den Stadtteil Hummelbüttel ist ein zurzeit vergleichsweise hoher Anteil an Sozialwohnungen (etwa 26,5 % gemäß Stadtteil-Profil 2016), wovon jedoch auch knapp die Hälfte (etwa 42) bis 2021 aus der Bindung auslaufen. Aufgrund des dann immer noch vergleichsweise hohen Anteil gegenüber dem Bezirks- und gesamtstädtischen Durchschnitt, stellt gerade der preisgünstigste, freifinanzierte Mietwohnungsbau an dieser Stelle ein geeignete Ergänzung des Wohnungsangebotes im Stadtteil dar.     

 

C. Bebauungs- und Erschließungskonzept

In einem vorangegangenen Workshop am 13.12.2017 bei der SAGA unter Beteiligung politscher Vertreter des Planungsausschusses und der Verwaltung konnte bereits ein grober Massenentwurf für das Wohnquartier entwickelt werden. Dieser sieht, unter teilweiser Berücksichtigung des Baumbestandes auf dem Flurstück 4535 der ehemaligen Grundschule Wohngebäude zu ca. 8€-Nettokaltmiete als Systemhäuser der SAGA vor. Auf Grundlage der städtebaulichen Grundfigur konnten in Zusammenarbeit der SAGA und der Verwaltung vier verschiedene Höhenvarianten erarbeitet werden. Die Variante 2b wird dabei sowohl von der SAGA als auch vom Bezirksamt präferiert. Der vorgesehen zentrale Quartiersplatz wird in der Variante 2b durch einen Hochpunkt betont. Im nordöstlichen Bereich sollen Kinderspielflächen entstehen. Das Bestandsgebäude der Interessengemeinschaft bleibt bestehen. Die vorhandene Turnhalle soll an den neuen Standort Ohlkampring im Bezirk Hamburg-Nord verlagert werden. Die Kita Elbkinder soll ein neu zu errichtendes dreigeschossiges Gebäude in unmittelbarer Straßennähe beziehen, so dass der zu erwartende Verkehr aus dem Wohngebiet weitgehend heraus gehalten werden kann.

 

Einhergehend mit dem Wohnungsneubau werden eine öffentliche Wohnerschließung mit Wendeanlage und Straßenerweiterungsflächen im Bereich der bestehenden Flughafenstraße notwendig. Eine Idee der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Straßenerschließung abweichend vom Ergebnis des Workshops an den Westrand des Areals zu verlegen, wurde nach Prüfung durch die SAGA nicht weiter verfolgt. Insgesamt sollen nach derzeitigem Planungsstand ca. 44 öffentliche Parkstände und ca. 28 private Stellplätze in einer Tiefgarage entstehen. Durch die Anlage einer Tiefgarage können möglichst viel qualitativ hochwertig gestaltbare Frei- und Grünflächen für die Bewohner auch in den Hofbereichen vorgehalten werden. Die SAGA weist jedoch darauf hin, dass die beabsichtigte Unterbringung von privaten Stellplätzen in einer Tiefgarage unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Überprüfung steht. Sofern eine wirtschaftliche Realisierung zur angestrebten Zielmiete nicht gegeben wäre, müssten ggf. andere Lösungen erörtert werden, die z.B. ebenerdige Stellplätze, oder angesichts der nahen U-Bahn und zahlreicher öffentlicher Parkstände, auch den Verzicht auf zusätzliche private Stellplätze umfassen könnten.

 

D. Plangebiet, Geltendes Planrecht, Planbedarf

Das Plangebiet umfasst mit der Fläche des ehemaligen Schulgeländes sowie der nordöstlich angrenzenden Freiflächen die Flächen des Vorhabens sowie das zukünftig eigenständige Grundstück der IGL und die südlich angrenzenden Straßen- und Grünflächen, die als sogenannte Arrondierungsflächen in das Plangebiet einbezogen werden.

 

Die Flächen des Plangebiets sind derzeit im Bebauungsplan Hummelsbüttel 7 vom 19.05.1976 als Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesheim) festgesetzt, so dass für den Wohnungsbau die Schaffung neuen Planrechts erforderlich ist. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbauflächen und Grünflächen dargestellt, und das Landschaftsprogramm stellt für das Plangebiet Etagenwohnen und Parkanlage dar. Änderungen parallel zum Bebauungsplanverfahren sind daher nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Bebauungsplanverfahren als vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchzuführen. In einem abzuschließenden Durchführungsvertrag können damit Details der Planung (Architektur, preisgünstiger Mietwohnungsbau, Fristen und sonstige Anforderungen, etc.) mit der SAGA als Vorhabenträgerin vereinbart werden.

Es wird weiterhin vorgeschlagen für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 23.04.2018 eine öffentliche Plandiskussion durchzuführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

-          der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Hummelsbüttel 30 auf Grundlage der Variante 2b und

-          der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 23.04.2018 zuzustimmen.

 

Anhänge

- Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Hummelsbüttel 30

- Städtebauliches Konzept Flughafenstraße 89

- Höhenstudie Flughafenstraße 89 in Varianten

 

Lokalisation Beta

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