Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 70 - Mützendorpsteed - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
1. Anlass der Planung
Für den bisher überwiegend gärtnerisch als Grabeland genutzten Blockinnenbereich zwischen der Bramfelder Chaussee, dem Hildeboldtweg, dem Mützendorpsteed und dem Trittauer Amtsweg hat die Planungsgesellschaft Holzbau mbH (PGH) als Vorhabenträgerin die Errichtung von etwa 67 geförderten Wohneinheiten vorgeschlagen.
Das Bebauungskonzept sieht die Anordnung von vier kompakten Baukörpern parallel zur südlichen Grundstücksgrenze vor. Diese werden von Norden her erschlossen und verfügen entsprechend über nach Süden orientierte gärtnerisch angelegte Freibereiche. Die Kinderspielflächen werden entlang der nördlichen Grundstücksgrenze angeordnet. Die Gebäude sind mit jeweils drei Geschossen plus Staffelgeschoss geplant. Die Gestaltung der Baukörper soll mit Klinkerfassaden und begrünten Flachdächern erfolgen. Die Gebäude sollen dem höheren Energieeffizienzstandard KfW 40 entsprechen und sämtliche obere Dachflächen mit Photovoltaikanlagen belegt werden.
Die Erschließung soll von der Straße Mützendorpsteed her erfolgen. Die Planstraße, an der auch öffentliche Parkstände angeordnet werden, endet innerhalb des Plangebiets mit einer Wendekehre. Die privaten Stellplätze der Neubebauung sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Über das Vorhabengebiet soll entsprechend der Darstellung des Landschaftsprogramms eine öffentlich zugängliche Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer vom Mützendorpsteed bis zur Bramfelder Chaussee geführt werden.
Da die Realisierung der Wohnbebauung auf der Grundlage des bestehenden Planrechts nicht möglich ist, soll der Bebauungsplan Bramfeld 70 aufgestellt werden. Dieser wird als sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt, d.h. dass das Vorhaben im Bebauungsplan festgesetzt und die Umsetzung zusätzlich durch einen Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Freien und Hansestadt Hamburg verbindlich gesichert wird. Der Bebauungsplan wird zudem als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Das bisherige Plangebiet soll voraussichtlich um die Flächen der Bebauung Hildeboldtweg 10a-h als Arrondierungsfläche erweitert werden. Die dort vorhandenen Reihenhäuser wurden seinerzeit im Wege der Befreiung auf einer im Bebauungsplan Bramfeld 23 als "Gemeinschaftsstellplatzfläche" festgesetzten Fläche genehmigt. Die Einbeziehung in das Planverfahren Bramfeld 70 bietet die Möglichkeit, die genehmigte Bestandssituation planungsrechtlich nachzuvollziehen und so die dauerhafte Zulässigkeit der Gebäude über den Bestandsschutz durch die Baugenehmigung hinaus langfristig zu sichern. Ein Gespräch mit den betroffenen Eigentümern hat am 10.09.2018 stattgefunden.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Dieser stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Bramfeld 70 "Wohnbauflächen" dar. Es sind keine Änderungen oder Berichtigungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Landschaftsprogramm stellt im Bereich des geplanten Bebauungsplanes weiterhin das Milieu "Gartenbezogenes Wohnen" dar.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
Gemäß Beschluss des Planungsausschusses vom 18.04.2017 wurde die Freiflächenplanung von der Verwaltung zwei Naturschutzverbänden zur Abstimmung vorgelegt, die jedoch mit Hinweis auf ihre enge personelle Lage inhaltlich keine Stellungnahme abgegeben haben.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 07.02.2017
Öffentliche Plandiskussion 02.03.2017
Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens 18.04.2017
Beteiligung der Behörden und sonstiger Trägern öffentlicher Belange 14.05.2018
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 24.08.2018
4. Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im November 2018 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 70 zuzustimmen.
- Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 70 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)
- Vorhaben- und Erschließungsplan
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