21-1030

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 65 - Bramfelder Spitze - Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  1.           Anlass der Planaufstellung

 

Das derzeit brachliegende Grundstück an der „Bramfelder Spitze“ im Kreuzungsbereich der Bramfelder Chaussee / Werner-Otto-Straße soll durch die evoreal GmbH als Vorhabenträgerin umgenutzt und mit einem gewerblichen Gebäudekomplex für eine überwiegende Büronutzung sowie ergänzende gastronomische Nutzungen bebaut werden.

Das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin sieht die Errichtung eines bis zu siebengeschossigen Bürogebäudes, das nach Süden hin schrittweise auf fünf Geschosse abgestaffelt ist, mit einem Innenhof und zwei Untergeschossen vor. Der Gebäudekomplex wird straßenparallel zu den Hauptverkehrsstraßen Bramfelder Chaussee und Werner-Otto-Straße errichtet. Alle Dachflächen des Gebäudes werden, mit Ausnahme von Flächen für Terrassen und technische Aufbauten, als extensiv begrünte Flächen hergestellt und die obersten Dachflächen zusätzlich mit einer Fotovoltaikanlage belegt. Im Inneren des Gebäudekomplexes befindet sich ein privater, begrünter Innenhof auf dem Dach der Tiefgarage, in der die erforderlichen privaten Pkw-Stellplätze realisiert werden. Der südliche Bereich des Grundstücks bleibt unversiegelt und wird gärtnerisch angelegt.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben soll der Bebauungsplan Bramfeld 65 aufgestellt werden. Dieser wird als sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt, d.h. dass das Vorhaben im Bebauungsplan festgesetzt und die Umsetzung zusätzlich durch einen Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Freien und Hansestadt Hamburg verbindlich gesichert wird.

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelbar. Dieser stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Bramfeld 65 "Gewerbliche Bauflächen" dar. Das Landschaftsprogramm stellt im Bereich des geplanten Bebauungsplanes das Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen“ dar. Als milieuübergreifende Funktion ist „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dargestellt. Entlang der Werner-Otto-Straße ist eine übergeordnete grüne Wegeverbindung dargestellt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bramfeld 65 wird eine moderne Bürofläche in exponierter Lage im Kreuzungsbereich der Hauptverkehrsstraße Bramfelder Chaussee und Werner-Otto-Straße geschaffen. Durch seine Lage an der Bramfelder Chaussee bildet das Gebiet mit der städtebaulichen Neugestaltung im Zusammenhang mit dem Moosrosenquartier (vorhabenbezogene Bebauungspläne Bramfeld 71 und Bramfeld 72) insgesamt einen Baustein in der Entwicklung von baulichen Potenzialen entlang der Magistralen, die durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg verstärkt verfolgt wird.

 

 

  1.           Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 17.04.2018

Öffentliche Plandiskussion 04.06.2018

Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 21.08.2018

Beteiligung der Behörden und sonstiger Trägern öffentlicher Belange 25.01.2019

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 15.03.2019

Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 11.06.2019

Aufstellungsbeschluss 04.11.2019

Öffentliche Auslegung 18.11.-17.12.2019

Arbeitskreis II (Versendung zum Verzicht) 17.01.2020

 

 

  1.           Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs ist eine Stellungnahme eingegangen. Aus Sicht der Verwaltung haben sich hieraus keine Aspekte ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 65 zuzustimmen und eine positive Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zu geben.

 

Anhänge

 

-          Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 65 (Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung)

-          Vorhaben- und Erschließungsplan

-          Auswertung der Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung (Abwägungsvorschlag der Verwaltung)