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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 65 - Bramfelder Spitze - Neueinleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 71 - Moosrosenweg Süd - Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 72 - Moosrosenweg Nord - Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens - sowie Durchführung einer gemeinsamen öffentlichen Plandiskussion am 04.06.2018

Beschlussvorlage

Sachverhalt

A. Anlass der Planung und Ausgangslage

Die evoreal GmbH strebt an, mehrere private Grundstücke am Moosrosenweg in Bramfeld, die bisher überwiegend als Parkplatzflächen sowie in Teilbereichen durch gewerbliche Mieter genutzt werden, für den Wohnungsbau sowie begleitende Nutzungen umzunutzen. Die nördlich angrenzenden Flächen, die sich bisher im Besitz der Vattenfall Europe Business Services GmbH befanden und als Ausbildungsstätte genutzt werden, werden für die heutige Nutzung mittelfristig nicht mehr benötigt und sollen daher ebenfalls in die Entwicklung des neuen Quartiers am Moosrosenweg mit einbezogen werden. Die Umsetzung dieser Flächen soll durch die Quantum Projektentwicklung GmbH erfolgen.

Weiterhin sieht die Fa. evoreal GmbH vor, die sog. "Bramfelder Spitze" an der Bramfelder Chaussee/ Werner-Otto-Straße umzunutzen. Die Grundstücke dort sollen ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung mit überwiegender Büronutzung aktiviert werden.

Durch seine Lage an der Bramfelder Chaussee bildet das Gebiet einen Baustein in der Entwicklung von baulichen Potenzialen entlang der Magistralen, die durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg verstärkt verfolgt wird (vgl. auch Senats-Drs. 21/10507).

B. Sozialräumliches Umfeld

Das Umfeld des Plangebietes wird zum einen durch Geschosswohnungsbau der Siedlung am Teerosenweg und am Buschrosenweg und zum anderen durch großflächige gewerbliche Bauten (u.a. Zentrale der Firma OTTO, Bauhaus, Coca-Cola-Werk) östlich der Bramfelder Chaussee sowie zwischen Bramfelder Chaussee, Werner-Otto-Straße und Haldesdorfer Straße im Süden geprägt. Nördlich befindet sich an der Fabriciusstraße die "Schule An der Seebek".

Der Stadtteil Bramfeld ist mit Stand 2016 durch einen im Vergleich zur Gesamtstadt leicht erhöhten Anteil an 65-jährigen und älteren Personen geprägt. Die Zahl liegt hier allerdings geringfügig unterhalb der für den gesamten Bezirk Wandsbek. Der Anteil an unter 18-Jährigen liegt leicht über den Durchschnittswerten des Bezirks und der Gesamtstadt. Der Anteil an Einpersonenhaushalten liegt im Stadtteil deutlich oberhalb des bezirklichen Durchschnitts, entspricht dabei jedoch in etwa dem Wert für die Gesamtstadt, wobei der Anteil an Einpersonenhaushalten ab 65 Jahre stark überdurchschnittlich ausfällt. Haushalte mit Kindern sind deutlich unterdurchschnittlich vertreten, die Zahl der Haushalte von Alleinerziehenden bewegt sich in etwa in der Größenordnung von Bezirk und Gesamtstadt. Der Anteil an Arbeitslosen entspricht in etwa dem städtischen und bezirklichen Durchschnitt, allerdings fällt der Anteil der jungen Arbeitslosen (15 bis unter 25 Jahre) leicht überdurchschnittlich aus.

Der Stadtteil Bramfeld kann als mehr oder weniger durchschnittlicher Wohnstandort angesehen werden. Bramfeld unterschreitet den durchschnittlichen Bezirkswert in den Parametern "Wohnfläche je Einwohner" (Bramfeld 38,1 m², Bezirk 41,0 m²) und "Durchschnittliche Wohnungsgröße" (Bramfeld 70,9 m², Bezirk 83,4 m²) deutlich. Im Vergleich mit Gesamt-Hamburg entspricht die Wohnfläche je Einwohner in etwa dem gesamtstädtischen Wert (38,6 m²); die durchschnittliche Wohnungsgröße liegt in der Gesamtstadt (75,9 m²) dagegen deutlich über dem Wert des Stadtteils. Der Anteil der "Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern" liegt in Bramfeld unter dem Wert des Bezirks (27,1 % zu 31,6 %), ist damit allerdings deutlich höher als derjenige in der Gesamtstadt (20,1 %). Signifikant für den Stadtteil Bramfeld ist ein zurzeit relativ niedriger Anteil an Sozialwohnungen (etwa 6,8 %) gegenüber dem Bezirk (8,0 %) und der Gesamtstadt (8,8 %), zudem fällt etwa ein Viertel (26,1 %) dieser Wohnungen bis 2021 aus der Bindung.

Die Schaffung eines zahlenmäßig adäquaten Angebots an geförderten Wohnungen am Standort Moosrosenweg kann demnach einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in Bramfeld und im Bezirk Wandsbek leisten.

C. Bebauungskonzept

Zur Findung eines dem Ort und der Lage angemessenen und umsetzbaren städtebaulichen Konzepts mit großer räumlicher Qualität wurde durch die evoreal GmbH ein städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt, für den die Jury am 17.01.2018 einen Siegerentwurf von KPW Papay Warncke Architekten mit Schegk Landschafts-architekten gekürt hat (siehe Anlage). Dieser sieht zwei große geschlossene Blockstrukturen an der Bramfelder Chaussee sowie eine Reihe von Einzelgebäuden westlich einer neuen, zentralen Grünfläche vor. Entlang der Bramfelder Chaussee sind gemischte Nutzungen aus Wohnen, Studierenden- und Azubiwohnungen sowie Gewerbe angeordnet. Die übrigen Flächen sind für Wohnnutzungen unterschiedlicher Typologien (u.a. mit einem Anteil von 30% gefördertem Wohnungsbau) vorgesehen. Die Geschossigkeiten liegen zwischen vier und sechs, an dem Hochpunkt gegenüber der "Bramfelder Spitze" bei bis zu acht Geschossen. Für die Gestaltung entlang der Bramfelder Chaussee sieht der Entwurf die Ausbildung einer abwechslungsreichen Fassadenstruktur in verschiedenen Klinkerausprägungen vor, die die einzelnen Gebäude ablesbar machen soll. Das Konzept beinhaltet zudem die Realisierung von zwei Kindertagesstätten.

Die Erschließung der Blöcke soll zum einen von der Bramfelder Chaussee, zum anderen über den Moosrosenweg erfolgen, der im Vergleich zur heutigen Lage leicht nach Westen verlegt wird. Der Querschnitt des Moosrosenwegs muss an die neuen Anforderungen angepasst und erweitert werden. Der nördliche Block soll außerdem über eine neue, davon abzweigende Erschließungsstraße mit Wendemöglichkeit erschlossen werden.

Für das Bebauungsplanverfahren ist das Wettbewerbsergebnis unter Wahrung seiner  Entwurfsqualitäten zu einem Funktionsplan weiterzuentwickeln, Anpassungen im Detail können sich hieraus im weiteren Verfahren noch ergeben.

Für die Flächen der Bramfelder Spitze hat die Fa. evoreal GmbH einen an den Bedürfnissen des in Aussicht stehenden Nutzers orientierten Vorschlag weiterentwickeln lassen und wird diesen in der Sitzung vorstellen. Dieser sieht unterschiedliche Geschosshöhen zwischen vier und sieben Geschossen vor. Es sind eine zusammenhängende Büronutzung sowie ggf. ergänzende Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss geplant.

Sämtliche Gebäude sollen in Energieeffizienzhaus-Standard KfW 55 errichtet werden.

D. Plangebiete, geltendes Planrecht, Planbedarf

Die Flächen der evoreal GmbH am Moosrosenweg sind derzeit im Bebauungsplan Bramfeld 39 vom 19.05.1982, geändert am 12.02.2010 (Einzelhandelsausschluss) teilweise als Gewerbegebiet, Kerngebiet, Flächen für Stellplätze sowie Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die nördlich daran angrenzenden Flächen der Quantum Projektentwicklung GmbH liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Bramfeld 56 vom 08.03.1984, ebenfalls geändert am 12.02.2010, und sind dort als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung "Betriebshof (Hamburgische Elektrizitätswerke AG) bzw. als Gewerbegebiet festgesetzt. Eine Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses mit u.a. Wohnungsbau ist auf Grundlage des jeweils geltenden Planrechts nicht möglich.

Die Flächen an der Bramfelder Spitze liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Bramfeld 7 vom 21.10.1963 und sind dort als Gewerbegebiet mit bis zu drei bzw. vier Geschossen festgesetzt. Die Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen und die festgesetzte Geschossigkeit lassen eine Umsetzung des Bebauungsvorschlags in diesem Bereich nicht zu.

Zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses sowie des Bebauungsvorschlags für die Bramfelder Spitze ist daher die Schaffung neuen Planrechts erforderlich.

Hierzu soll das durch Beschluss des Planungsausschusses vom 17.04.2007 eingeleitete vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren für die Bramfelder Spitze (Bramfeld 65) erneut eingeleitet werden. Für die übrigen Flächen, die sich im Besitz von zwei verschiedenen Eigentümern und damit Vorhabenträgern befinden und die unabhängig voneinander entwickelt werden können sollen, sollen zwei weitere vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren mit den vorgesehenen Bezeichnungen Bramfeld 71 und Bramfeld 72 eingeleitet werden.

Das Plangebiet für den Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 71 wird im Osten durch die Bramfelder Chaussee, im Süden und Westen durch die Siedlung der SAGA am Buschrosenweg und am Teerosenweg und im Norden durch den von West nach Ost verlaufenden Abschnitt des Moosrosenwegs begrenzt.

Das Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 72 wird im Osten ebenfalls von der Bramfelder Chaussee, im Süden durch den von West nach Ost verlaufenden Ast des Moosrosenwegs, im Westen durch die Siedlung der SAGA am Teerosenweg und im Norden durch das Gelände der "Schule an der Seebek" und angrenzende Wohnungsbau-grundstücke begrenzt. Das Grundstück Bramfelder Chaussee, zurzeit bebaut mit einem Einzelhaus, soll in das Vorhaben einbezogen und mit überplant werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 65 wird im Westen, Norden und Osten von der Bramfelder Chaussee und der Werner-Otto-Straße, im Süden von angrenzenden gewerblich genutzten Grundstücken begrenzt.

Zu jeden Bebauungsplanverfahren wird mit dem jeweiligen Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag zu schließen sein.

Im Flächennutzungsplan sind die Plangebiete überwiegend als gewerbliche Bauflächen, kleine Teilbereiche angrenzend an benachbarte Wohngebiete sind als Wohnbauflächen dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt hier "Gewerbe / Industrie und Hafen", überlagert von einem "Entwicklungsbereich Natur und Landschaft dar. Parallel zu den Bebauungsplanverfahren ist daher auch die Änderung der übergeordneten Pläne und Programme durch die zuständigen Fachbehörden erforderlich. Am westlichen Rand der Plangebiete der Bebauungspläne Bramfeld 71 und Bramfeld 72 sieht das Landschaftsprogramm eine "grüne Wegeverbindung" vor.

Es wird vorgeschlagen, für alle drei Verfahren eine gemeinsame öffentliche Plandiskussion am 04.06.2018 vor Ort durchzuführen.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten,

- der Neueinleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 65,

- der Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld  71,

- der Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 72

sowie

- der Durchführung einer gemeinsamen öffentlichen Plandiskussion für die drei o.g. Planverfahren am 04.06.2018

zuzustimmen.

Anhänge

- Lageplan, Ansichten und Visualisierungen des Siegerentwurfes aus dem Wettbewerbsverfahren

- Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 71

- Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 72

- Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 65

Lokalisation Beta

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