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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wandsbek 83 – Am Neumarkt - Zustimmung zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 15.05.2017

Beschlussvorlage

Sachverhalt

A. Anlass der Planung

Die Fa. Norddeutsche Grundvermögen (NGV) strebt an, das städtische Flurstück 1909 der Gemarkung Wandsbek zu erwerben und dieses insbesondere für den Wohnungsbau zu verwenden. Der heute dort vorhandene Vereins- und Schulsportplatz soll auf einer Teilfläche des Grundstücks Am Neumarkt 40 (Flurstück 3357) neu errichtet werden. Der Investor NGV wird den Aufwand über Kaufpreisregelungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg oder unmittelbar tragen. Für das Grundstück Am Neumarkt 40 verfügt die NGV über einen wirksamen Kaufvertrag.

Das Vorhaben besteht folglich aus zwei Teilen (siehe Anlage), dem Bereich des jetzigen Sportplatzes (Teilbereich (1)) und dem Bereich des zukünftigen, verlagerten Sportplatzes (Teilbereich (2)).

B. Bebauungs- und Freiraumkonzept

Die NGV hat für die geplante Bebauung ein städtebauliches Konzept vorgelegt. Für den Teilbereich (1) des Vorhabengebiets ist dieses wie folgt gekennzeichnet (siehe Anlage):

In Anlehnung an die nördlich und östlich benachbarte Wohnbebauung sind drei teils geöffnete Baublöcke mit u.a. Freiflächen in den Innenhöfen vorgesehen. Die Blöcke sind so angeordnet, dass in der Mitte zudem ein öffentlich zugänglicher Quartiersplatz entsteht. Die Bebauung verfügt, je nach Lage, über vier bis sechs Geschosse; durch den Wechsel der Geschossigkeit wird insbesondere auch auf die Belichtungsverhältnisse der Blöcke und angrenzenden Bebauung reagiert und ein abwechslungsreiches Bild erzeugt. Mit der beschriebenen Bebauungsstruktur können innerhalb des Vorhabengebiets ca. 350 Wohneinheiten ermöglicht werden. Es ist ein öffentlich geförderter Anteil von mind. 30% vorgesehen. In dem an der Straße Am Neumarkt gelegenen Baukörper ist ein gewerblicher Anteil vorgesehen, um planerisch einen Übergang zur gegenüberliegenden industriellen Nutzung zu schaffen.

Die Erschließung des neuen Quartiers soll über eine Anbindung an die Fenglerstraße im Norden und an die Kornbergstraße im Osten erfolgen. Durch die Verbindung beider Straßen kann ggf. die am Ende der Kornbergstraße vorhandene Wendekehre entfallen und eine Verteilung der Fahrverkehre erreicht werden. Neue öffentliche Parkstände sind u.a. entlang der neuen Bügelerschließung und im Straßenraum der Fengler­straße vorgesehen. Private Stellplätze werden vollständig in drei Tiefgaragen unterhalb der Baublöcke untergebracht. Derzeit prüft ein Verkehrsplanungsbüro die verkehrlichen Auswirkungen auf das Straßennetz.

Durch die Anordnung der Baukörper kann der südwestlich und östlich der Bebauung vorhandene Baum- und Gehölzbestand weitgehend erhalten werden. Für die Bäume am Südrand der Fenglerstraße und am Nordrand der Straße Am Neumarkt ist im Zuge weiterer Planung zu prüfen, ob und in wie weit dies auch dort möglich ist. Gleichwohl wird nicht  jeder Baum zu erhalten sein.

In die städtebauliche Konzeption für den Teilbereich (1) wurden auch Flächen außerhalb des Vorhabengebiets einbezogen: Auf den westlich davon gelegenen Grundstücken Efftinge­straße 17-21 kann durch neues Planrecht die Möglichkeit einer städtebaulichen Weiterentwicklung eröffnet werden. Die Grundstücke sind im Besitz verschiedener Eigentümer. Die Bebauung des bisherigen Sportplatzes kann mit und ohne Inanspruchnahme der Grundstücke entlang der Efftingestraße 17-21 erfolgen. Der Vorhabenträger ist mit den Eigentümern im Gespräch und strebt ein gemeinsames Vorgehen an.

Der Vorhabenträger hat Gutachten zu Lärm- und Geruchsemissionen beauftragt. Deren Ergebnisse werden, sobald diese vorliegen, im weiteren Planverfahren zu berücksichtigen sein und ggf. auf das Verfahren zurückwirken.

Im Teilbereich (2) des Vorhabengebiets auf dem bisher durch Fa. DHL/Deutsche Post genutzten Grundstück Am Neumarkt 40 ist die Errichtung der zu verlagernden Sportanlage, bestehend aus einem Sportplatz, einem kleineren Multifunktionsplatzes sowie zugehöriger Umkleideräume und Stellplätzen vorgesehen. Der östliche Bereich des Grundstücks Am Neumarkt 40 soll weiterhin gewerblichen Nutzungen zur Verfügung stehen. Ggf. kann der verbleibende gewerbliche Bereich des Grundstücks noch in das Vorhabengebiet aufgenommen werden.

C. Plangebiet, Geltendes Planrecht, Planbedarf

Zur Umsetzung des beschriebenen Konzepts ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Vorgesehen ist ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren mit Vorhaben- und Erschließungsplan und zugehörigem Durchführungsvertrag. In Abhängigkeit von der Bauherrenschaft für den neuen Sportplatz kann u.U. ein Wechsel der Verfahrensart erforderlich werden; die inhaltlichen Zielsetzungen der Planung bleiben hiervon unberührt. 

Der bisher geltende Durchführungsplan 428 von 1961 setzt im Teilbereich (1) Sportplatz und entlang der Efftingestraße Geschäftsgebiet gemäß Baupolizeiverordnung (BPVO) fest. Das südöstlich benachbarte Wohngebäude Am Neumarkt 21a-d ist im Baustufenplan Wandsbek-Marienthal als Industriegebiet gemäß BPVO festgesetzt. Dies gilt auch für Teilbereich (2) des Vorhabengebiets und den sich östlich anschließenden Bereich bis zur Luetkensallee.

Es wird folgende Abgrenzung des Plangebiets vorgeschlagen (vgl. Anlage):

Neben dem Teilbereich (1) des Vorhabengebiets (bisheriger Sportplatz, Flurstück 1909) sollen die entlang der Efftingestraße 17-21 gelegenen Grundstücke (Flurstücke 2248, 3647, 3383, 3375) einbezogen werden. Das im Südosten des Teilbereichs (1) liegende Wohnhaus Am Neumarkt 21a-d (Flurstück 2112) soll nach Möglichkeit planungsrechtlich gesichert und dazu in das Plangebiet einbezogen werden. Außerdem sollen der Teilbereich (2) (Am Neumarkt 40, Flurstück 3357, zukünftige Sport- und Gewerbeflächen) sowie die östlich davon liegenden Flächen bis zur Luetkensallee miteinbezogen werden, um auch dort qualifiziertes Planrecht für gewerbliche Nutzungen zu schaffen. Angrenzende Straßenverkehrsflächen werden üblicherweise bis zur Straßenmitte in das Plangebiet einbezogen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird das Vorhaben weiter zu konkretisieren sein. U.a. werden ein Energieeffizienzstandard von mindestens KfW 55, eine Dachbegrünung, die Nutzung von Photovoltaik und/oder Solarthermie sowie Regelungen zum Ersatz bzw. der Neupflanzung heimischer Gehölze angestrebt. Der Investor wird außerdem Möglichkeiten prüfen, industrielle Abwärme aus dem örtlichen Umfeld zu nutzen.

Im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Bereich entlang der Efftingestraße und der Teilbereich (2) mit den östlich anschließenden Flächen als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Der bestehende Sportplatz ist als Wohnbaufläche dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt die Grundstücke an der Efftingestraße sowie Teilbereich (2) als Milieu „Gewerbe“ und für die übrigen Flächen als Milieu „eingeschränkte Grünanlage“ (Entwicklungsbereich Naturhaushalt) dar. Daraus ergeben sich bei einer Aufstellung des Bebauungsplans auf Ebene von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Änderungsbedarfe.

Es wird vorgeschlagen, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Wandsbek 83 einzuleiten und am 15.05.2017 eine öffentliche Plandiskussion im Bürgersaal Wandsbek durchzuführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 83 und der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 15.05.2017

zuzustimmen.

 

Anhänge

- Einleitungskarte – Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wandsbek 83

- Bebauungskonzept vom 24.02.2017 (Teilbereich 1 und Teilbereich 2)