Vorhabenbezogener Bebauungsplan Duvenstedt 18 Lohe/Tangstedter Weg - Zustimmung zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 05.12.2016
- Ursprünglich Beschlussvorlage (Drs. 20-3328) im Planungsausschuss am 27.09.2016 vertagt und von der Verwaltung gemäß Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.10.2016 (Drs. 20-3416) überarbeitet:
A. Anlass der Planung
Der Eigentümer des Grundstücke Lohe 59/61 in Duvenstedt hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die bisherige Nutzung des Flurstücks 1096 sowie des benachbarten von der Stadt gepachteten Flurstücks 173 als Rasenschule (Herstellung und Vertrieb von Rollrasen) seit 2014 nicht mehr fortgeführt werde und auch kein Pächter für die landwirtschaftlichen Flächen gefunden werden konnte. Er schlägt daher der Verwaltung vor, auf den Flächen Wohnungsbau zu Deckung des hamburgweiten Wohnungsbedarfs im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durchzuführen. Davon ausgehend hat die Verwaltung die anliegende Massenstudie (siehe Anlage) als Vorschlag für eine mögliche Bebauung erarbeitet.
B. Bebauungs- und Freiraumkonzept
Das Bebauungskonzept sieht beiderseits einer "grünen Fuge", die den Freiraumverbund zwischen den südlich davon gelegenen Freiflächen und den nördlich davon anschließenden Landschaftsraum sichert, in etwa gleichrangig verteilt ca. 45 und 42, also insgesamt ca. 87 Wohneinheiten vor. Die geplante Bebauung erhält damit eine aufgelockerte, jedoch klare räumliche Fassung. Dabei setzt sich die Bebauung typologisch aus Doppelhäusern im westlichen Teil sowie Stadtvillen am nördlichen Rand und beiderseits der „grünen Fuge“ sowie kleineren Geschosswohnungsbauten zur Straße Lohe hin zusammen. Die Erschließung erfolgt über zwei Stichstraßen mit Wendekehren und Anbindung an den Tangstedter Weg im Westen bzw. die Straße Lohe im Osten. Mögliche Quer-/ Schleichverkehre werden damit von vornherein unterbunden.
Für alle Gebäude werden zwei Geschosse zzgl. Dach- oder Staffelgeschoss angenommen. Die Geschosswohnungsbauten östlich der „grünen Fuge“ sollen gemäß Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.10.2016 (Drs. 20-3416) für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden im Standard des dauerhaften, geförderten Wohnungsbaus vorgesehen werden.
Wichtige Baum- und Knickbestände können im Rahmen des Plankonzeptes weitgehend erhalten werden. Die bereits im bestehenden Bebauungsplan Duvenstedt 15 festgesetzte Grünfläche am Nordrand im Übergang zur Landschaft (Landesgrenze) soll mit der Möglichkeit, dort weiterhin eine Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer mit Anschluss an das umgebende Wegenetz zu entwickeln, beibehalten werden.
Das Flurstück 1096 ist derzeit mit zwei Wohnhäusern und Hallen der ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzung bebaut. Der Grundstückseigentümer sieht vor hiervon das Wohnhaus Lohe 59 zu erhalten und in die zukünftige Bebauung zu integrieren. Die übrigen Gebäude würden abgerissen.
C. Plangebiet, Geltendes Planrecht, Planbedarf
Der Bebauungsplan Duvenstedt 15 von 1995 setzt an der Landesgrenze das Flurstück 1076 mit einer Breite von 10 m als öffentliche Grünfläche fest. Die Flächen der ehemaligen Rasenschule sowie zwei angrenzende Grundstücke sind als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt.
Das Plangebiet des vorgesehenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans (siehe Anlage) soll neben den Flurstücken 173, 1076 und 1079 und angrenzenden Straßenflächen, auch die Flurstücke 1095 und 1306 (Tangstedter Weg 60 und 60b) enthalten, die mit zwei Einfamilienhäusern bebaut sind. Diese Flurstücke können erstmalig als Wohnbaugrundstücke planungsrechtlich gesichert werden, wären jedoch nicht Teil des Vorhabengebiets.
Im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt das Plangebiet als Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ dar; es ist außerdem Teil einer Landschaftsachse. Daraus ergeben sich bei einer Aufstellung des Bebauungsplans auch auf Ebene von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Änderungsbedarfe.
Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird u.a. ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen sein.
Es wird vorgeschlagen, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Duvenstedt 18 einzuleiten und vor Ort eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB am 05.12.2016 durchzuführen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Duvenstedt 18 und
- der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 05.12.2016
zuzustimmen.
- Einleitungskarte – Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Duvenstedt 18
- Massenstudie – Lohe/Tangstedter Weg
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