Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bramfeld 70 - Mützendorpsteed - Zustimmung zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens als beschleunigtes Verfahres nach §13a BauGB - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 02.03.2017
A. Anlass der Planung
Für den derzeit gärtnerisch als Grabeland genutzten Blockinnenbereich zwischen Mützendorpsteed im Osten, Trittauer Amtsweg im Süden, Bramfelder Chaussee im Westen und Hildeboldtweg im Norden bestehen Überlegungen für eine wohnbauliche Nutzung. Angesichts des weiter steigenden Bedarfs an Wohnungsbau rücken im Hinblick auf eine Schonung des Freiraumes im Außenbereich bereits erschlossene Flächen im städtischen Zusammenhang wieder stärker in den Fokus.
Die heutige Freifläche befindet sich zum Teil im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Eine private Teilfläche im Osten wurde zwischenzeitlich durch eine Wohnungsbaugesellschaft erworben, mit dem Ziel, auf dieser und der derzeit städtischen Fläche geförderten Wohnungsbau zu errichten. Dazu würde das städtische Flurstück an den Vorhabenträger veräußert werden.
Die Erschließung soll von der Straße Mützendorpsteed her erfolgen. Hierzu muss der vorhandene Pfeifenstiel des Flurstücks 1673 nach Süden auf die Flurstücke 8004 und 8005 verbreitert werden, um eine ausreichend dimensionierte öffentliche Erschließungsstraße realisieren zu können.
Ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt vor.
B. Bebauungs- und Freiraumkonzept
Das Bebauungskonzept sieht die Anordnung mehrerer kompakter Baukörper parallel zur südlichen Grundstücksgrenze vor. Diese werden von Norden her erschlossen, verfügen demnach über nach Süden orientierte Freibereiche. Die Gebäude sind mit jeweils drei Geschossen plus Staffelgeschoss geplant. Die Gestaltung der Baukörper soll mit Klinkerfassaden und begrünten Flachdächern erfolgen. Die Gebäude sollen dem Energiestandard KfW 40 entsprechen und sämtliche Dachflächen mit Photovoltaikanlagen belegt werden.
Insgesamt sind gemäß Entwurf des Funktionsplans etwa 64 Wohneinheiten möglich.
Die neue öffentliche Erschließungsstraße mit Anbindung an die Straße Mützendorpsteed endet innerhalb des Plangebiets mit einer Wendekehre. Sie würde neben der Erschließung der Wohnungsneubauten auch die Erschließung der rückwärtigen privaten Stellplätze der Nachbarbebauung Mützendorpsteed 35-37 übernehmen, die bisher über eine private Zufahrt erfolgt. Die genaue Ausgestaltung der Erschließungsstraße und der öffentlichen Stellplätze wird im weiteren Verfahren festgelegt.
Die privaten Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Das Plangebiet weist derzeit umfangreiche Baumbestände auf, die gemäß einer bereits durchgeführten Baumbewertung jedoch größtenteils keine besondere Wertigkeit besitzen. Einzelne Bäume sind abgestorben, andere aufgrund einseitiger Kronenausbildung wenig entwicklungsfähig.
Einige der erhaltenswerten Bäume können bei einer Bebauung der Grundstücke erhalten und in die Freiraumgestaltung integriert werden.
C. Plangebiet, Geltendes Planrecht, Planbedarf
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1673, 4803 sowie Teile der Flurstücke 8004 und 8005 in der Gemarkung Bramfeld. Die Teilflächen der Flurstücke 8004 und 8005, die in den Bebauungsplan mit einbezogen werden, dienen zurzeit als private Zufahrt zu den rückwärtigen Parkplätzen und Garagen für die südlich an den Pfeifenstiel angrenzende Wohnbebauung und sind größtenteils gepflastert.
Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Bramfeld 23 von 1966. Der weit überwiegende Teil des Plangebiets ist als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die Teilflächen der Flurstücke 8004 und 8005 sind als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Die umgebenden Flächen entlang des Hildeboldtweges, der Straße Mützendorpsteed und der Bramfelder Chaussee sind als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Südlich grenzt an das Plangebiet eine Festsetzung von Gewerbegebiet entlang des Trittauer Amtsweges an. Hier herrschen mit dem Wohnen verträgliche mischgebietstypische gewerbliche Nutzungen vor. Darüber hinaus sind am Trittauer Amtsweg einzelne Wohngebäude vorhanden. Südlich des Trittauer Amtsweges schließt ein reines Wohngebiet an.
Aufgrund der relativ großen Grundstückstiefen entlang des Hildeboldtweges ist es darüber hinaus denkbar, auch Teilflächen dieser Grundstücke in das Plangebiet mit einzubeziehen, um dort weitere Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Frage könnte beispielsweise im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion mit der Öffentlichkeit erörtert werden. Ggf. könnte das Plangebiet des Bebauungsplans Bramfeld 70 dann im Verlauf des Verfahrens erweitert werden.
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt das Plangebiet als "gartenbezogenes Wohnen" dar. Die Flächen westlich des Plangebiets, an der Bramfelder Chaussee, sind als "verdichteter Stadtraum" dargestellt. Durch das Plangebiet verläuft darüber hinaus eine "grüne Wegeverbindung", die insgesamt den Bramfelder See mit dem Teich südlich des Friedhofes Bramfeld verbindet.
Für den Flächennutzungsplan besteht kein Änderungsbedarf. Im Landschaftsprogramm ist ggf. eine Berichtigung vorzunehmen.
Es wird vorgeschlagen, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Bramfeld 70 im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB einzuleiten und vor Ort eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB am 02.03.2017 durchzuführen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 70 im Verfahren nach §13a BauGB und
- der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 02.03.2017 zuzustimmen.
- Einleitungskarte – Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 70
- Vorentwurf Funktionsplan
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