20-4916

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bramfeld 70

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Für den derzeit gärtnerisch als Grabeland genutzten Blockinnenbereich zwischen Mützendorpsteed im Osten, Trittauer Amtsweg im Süden, Bramfelder Chaussee im Westen und Hildeboldtweg im Norden bestehen Überlegungen für eine wohnbauliche Nutzung. Die heutige Freifläche befindet sich zum Teil im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Eine private Teilfläche im Osten wurde zwischenzeitlich durch eine Wohnungsbaugesellschaft erworben, mit dem Ziel, auf dieser und der derzeit städtischen Fläche geförderten Wohnungsbau zu errichten. Dazu würde das städtische Flurstück an den Vorhabenträger veräußert werden. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1673, 4803 sowie Teile der Flurstücke 8004 und 8005 in der Gemarkung Bramfeld.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Wann wurde das Grundstück (Flurstücke 4803) durch die Freie und Hansestadt Hamburg erworben?

 

  1. Was war der damalige Grund für den Erwerb des Grundstückes?

 

  1. Welche Planungen hatte die Freie und Hansestadt Hamburg für das Grundstück?

 

  1. Von wem wurde das Grundstück damals durch die Freie und Hansestadt Hamburg erworben?

 

  1. Wie groß ist das durch die Freien und Hansestadt Hamburg erworbene Grundstück?

 

  1. Aus welchen Überlegungen heraus wurde der Blockinnenbereich als öffentliche Grünfläche ausgewiesen?
  2. Aus welchen Gründen werden die damaligen Planungen heute als obsolet angesehen?

 

  1. Hat das Bezirksamt sich von dem Vorhaben einer "grünen Wegeverbindung", die insgesamt den Bramfelder See mit dem Teich südlich des Friedhofes Bramfeld verbindet, verabschiedet?
    1.    Wenn ja, warum?
    2.   Wenn nein, wie soll diese zukünftig realisiert werden?

 

  1. Zu wann soll das Grundstück an die Wohnungsbaugesellschaft veräußert werden?

 

  1. Wie hoch ist der zu erwartende Verkaufserlös für das Grundstück der Freien und Hansestadt Hamburg?

 

  1. Gab es bereits früher Überlegungen den Blockinnenbereich durch Wohnbebauung nach zu verdichten? Wenn ja, warum wurden diese Überlegungen nicht weiter verfolgt?

 

  1. Waren mit dem Verkauf des Grundstücks an die Freie und Hansestadt Hamburg Auflagen verbunden?

 

Anhänge

keine Anlage/n