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Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Bramfeld 65 - Bramfelder Spitze, Bramfeld 71 - Moosrosenweg Süd und Bramfeld 72 - Moosrosenweg Nord Auswertung der öffentlichen Plandiskussion am 04.06.2018

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bramfeld 65 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines markanten Gebäudekomplexes für Büro-/
Dienstleistungsnutzungen sowie ergänzende gastronomische Nutzungen an der sogenannten "Bramfelder Spitze" geschaffen werden.

Die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Bramfeld 71 sowie Bramfeld 72 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Quartiers schaffen, welches schwerpunktmäßig auf Wohnnutzung ausgerichtet werden und ergänzende gewerbliche Nutzungen an der Bramfelder Chaussee aufweisen soll.

Am 04. Juni 2018 hat die gemeinsame öffentliche Plandiskussion zu den drei vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren stattgefunden.

Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion, an der etwa 60 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben, sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen.

Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger nahmen die beabsichtigten Vorhaben zur Kenntnis und kritisierten insbesondere die verkehrliche Belastung bzw. den Parkdruck im Umfeld der Plangebiete.

Folgende Themen wurden in der öffentlichen Plandiskussion u.a. angesprochen:

  • Mangel an Parkmöglichkeiten/Stellplätzen sowieeine mögliche Verschärfung des Parkdrucks aufgrund der Neubebauung,
  • verkehrliche Belastungen im Bereich der Werner-Otto-Straße sowie der Haldesdorfer Straße, hier durch fahrenden und ruhenden Lkw-Verkehr,
  • Größe und Lage von Kindertagesstätten sowie befürchtete Lärmbelastungen,
  • Ausbau von Fahrradwegen und des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • Mögliche Lärmbelastungen im Innenhofbereich der Neubebauung, u.a. durch spielende Kinder

Soweit diese Punkte die Bebauungsplanverfahren betreffen, werden sie im weiteren Verfahren zu behandeln sein.

Aus Sicht der Verwaltung können die Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten, der Fortführung der vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren zuzustimmen.

Anhänge

- ÖPD-Infoblatt mit vorhabenbezogenem Bebauungsplanentwurf Bramfeld 65, Bramfeld 71 sowie Bramfeld 72

- Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 04.06.2018

Lokalisation Beta

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