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Viktoriapark und Minervapark - Arbeitsplätze schaffen und im Einklang mit der Bevölkerung entwickeln Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.07.2016 (Drs. 20-3080)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen des weiteren Planverfahrens folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Das Plangebiet soll nicht nur die neu vorgesehenen gewerblichen Bauflächen und Straßenverkehrsflächen umfassen, sondern auch die vorgesehenen Grünflächen für die Naherholung und die landschaftlichen Flächen zur Entwicklung der Großen Heide.
  2. Für die Großloherinnen und Großloher sind insbesondere im geplanten Grüngürtel zwischen dem Wohngebiet am Mehlandsredder und dem vorhandenen Gewerbegebiet Merkurpark einerseits und dem vorhandenen Wohngebiet Großlohe-Süd bzw. dem Gewerbegebiet am Weg Großlohe und dem neuen Gewerbegebiet Viktoriapark andererseits Angebote für die Naherholung in Abstimmung mit den Eigentümern der Flächen zu püfen, wie zum Beispiel die Ansiedlung des seit längerem in Großlohe geplanten Interkulturellen Gemeinschaftsgartens. Dabei sind bestehende landwirtschaftliche Nutzungen nicht zu gefährden. Die Angebote sollen in einer moderierten Veranstaltung vor Ort zusammen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern entwickelt werden.
  3. Die Verwaltung möge mit dem Investor und dem Bewirtschafter der Erdbeerfelder für das vorhandene Erdbeerfeld einen ortsnahen geeigneten Ersatz finden, auf dem zukünftig Erdbeeren zum Selbstpflücken angebaut werden. Dabei soll mit dem Bewirtschafter/Pächter vereinbart werden, dass der Anbau zukünftig ggf. biologisch erfolgt.
  4. Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit das geplante Gewerbegebiet für die umliegenden Pferdehöfe einen Flächenverlust bedeutet. Sollte dies der Fall sein, ist nach einem ortsnahen geeigneten Ausgleich zu suchen.
  5. Im Bebauungsplan sind verkehrsintensive Gewerbe wie Logistikgewerbe auszuschließen.
  6. Um eine übermäßige Lärmbelästigung der Wohnbebauung am östlichen Ende der Sieker Landstraße zu vermeiden, wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit der Gemeinde Stapelfeld die Verlegung der im Plangebiet vorgesehenen nord-südlich verlaufenden Verbindungsstraße zu prüfen und dem Planungsausschuss geeignete Alternativen zur Beratung vorzulegen.
  7. Die Verwaltung möge im Rahmen eines Verkehrsgutachtens, das gemeinsam mit der Gemeinde Stormarn in Auftrag gegeben werden sollte, die Verkehrsbelastung für die durch die Gewerbegebiete Merkurpark, Viktoriapark und Minervapark voraussichtlich verkehrlich berührten Durchgangsstraßen von Neu-Rahlstedt und Stapelfeld (die auch teilweise durch Wohngebiete führen) prüfen. Aus dem Ergebnis sind geeignete Maßnahmen zur Minimierung zusätzlicher Verkehrsbelastungen der Gebiete abzuleiten. Die Ergebnisse sollen dem Planungsausschuss mit geeigneten Handlungsoptionen zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
  8. Um den Lückenschluss des Ring 3 (Weiterführung Höltigbaum) dauerhaft zu verhindern, ist mit dem Investor im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren, dass dieser im Verlauf des Grünstreifens zwischen der Wohnbebauung und dem neuen Gewerbegebiet innerhalb von 5 Jahren ein gesetzlich geschütztes Biotop entwickelt, welches von der Behörde für Umwelt und Energie anerkannt und als solches geführt wird. Die Umsetzung ist dabei eng mit zwei Naturschutzverbänden abzustimmen.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Zu dem Beschluss kann, nachdem der Planungsausschuss der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 131 am 15.05.2018 zugestimmt hat, Folgendes mitgeteilt werden: 

 

Zu 1.:

Das Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 131 wurde im Verfahren um die Flächen zwischen den geplanten und bestehenden Gewerbegebieten und den Wohngebieten Mehlandsredder und Großlohe sowie sämtliche Flächen südlich des geplanten Gewerbegebietes bis zur Stellau erweitert. Damit umfasst das Plangebiet nicht nur die neu vorgesehenen gewerblichen Bauflächen und Straßenverkehrsflächen, sondern auch die vorgesehenen Grünflächen für die Naherholung in der sogenannten „Grünen Fuge“ sowie die landschaftlichen Flächen zur Entwicklung südlich des Weges Bachstücken als Teile der Großen Heide.

 

Zu 2.:

Die Flächen für die „Grüne Fuge“ und den interkulturellen Gemeinschaftsgarten werden im Bebauungsplan-Entwurf als private Grünflächen festgesetzt. Für die Ausgestaltung der „Grünen Fuge“ wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur „Großen Heide“ von Bürgerinnen und Bürgern sowie beteiligten Naturschutzverbänden Vorschläge formuliert, die dem Planungsausschuss am 27.03.2018 in einem abgestimmten Gesamtkonzept vorgestellt wurden (siehe Drs. 20-5683). Die darauf aufbauende Planung wird gemäß städtebaulichem Vertrag bis zur Beschlussfassung zum Bebauungsplan dem Planungsausschuss vorgelegt. Die Fläche für den interkulturellen Gemeinschaftsgarten wird gemäß städtebaulichem Vertrag durch die Flächeneigentümerin/Planungsbegünstigte zur eigenen Gestaltung an die zukünftigen Nutzer verpachtet (siehe Drs. 20-5794.1).

 

Zu 3.:

Für den Anbau von Erdbeeren sind Flächen südlich der Stapelfelder Straße, östlich angrenzend an den Weg Großlohe vorgesehen. Diese werden im Bebauungsplan-Entwurf als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Im städtebaulichen Vertrag wird mit der Planungsbegünstigten vereinbart, diese Flächen für mindestens 10 Jahre zu verpachten, um hier ökologisch nachhaltige Erdbeerkulturen zum Selbstpflücken anbauen zu lassen (siehe Drs. 20-5794.1).

 

Zu 4.:

Es ergeben sich keine Flächenverluste für umliegende Pferdehöfe.

 

Zu 5.:

Im Bebauungsplan-Entwurf werden u.a. Logistikbetriebe ausgeschlossen (siehe Drs. 20-5889).

 

Zu 6.:

Eine alternative Anbindung des geplanten Gewerbegebiets ist aus städtebaulichen, verkehrsplanerischen und interkommunalen Gründen nicht möglich. Im städtebaulichen Vertrag wird mit der Planungsbegünstigten vereinbart, dass im Zuge der Erschließungsmaßnahmen zum Schutz der Wohnbebauung vor Verkehrslärm und Blendwirkungen durch Scheinwerfer eine Lärmschutzwand errichtet wird (siehe Drs. 20-5794.1).

 

Zu 7.:

Dem Planungsausschuss wurde in der Sitzung am 18.04.2017 die verkehrsplanerische/-technische Untersuchung zu den Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 und Stapelfeld 16 inkl. empfohlener Handlungsoptionen vorgestellt (siehe Drs. 20-4219). Anschließend wurden auch die Auswirkungen der Gewerbeflächenentwicklung auf die durch Wohngebiete führende Sammelstraße Wiesenredder untersucht und dem Planungsausschuss am 05.12.2017 vorgestellt (siehe Drs. 20-5161). Weitere Handlungserfordernisse ergaben sich hieraus nicht.  

 

Zu 8.:

Im städtebaulichen Vertrag wurde mit der Planungsbegünstigten vereinbart, auf einer Teilfläche der „Grünen Fuge“ durch entsprechende Herstellung die Voraussetzungen für die Entwicklung eines Biotops zu schaffen, so dass dieses innerhalb von fünf Jahren als ein gesetzlich geschütztes Biotop durch die zuständige Fachbehörde der FHH anerkannt und als solches geführt wird (siehe Drs. 20-5794.1).

 

Vorbehaltlich möglicher Änderungen von Festsetzungen im Anschluss an die öffentliche Auslegung wären die Beschlusspunkte mit der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 131 ab September 2018 entsprechend abschließend umgesetzt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

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