Verwendung der Aufstockung des Quartiersfonds Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales und Bildung und des Jugendhilfeausschusses
Aufgrund § 15 (3) BezVG wird der Hauptausschuss um Beschlussfassung anstelle der Bezirksversammlung gebeten.
Begründung:
Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Verwendung von Mitteln aus der Aufstockung des Quartiersfonds zur Unterstützung der sozialen Infrastruktur rund um die UPW-Gebiete Elfsaal, Rehagen und Poppenbütteler Berg. Die Beschlussfassung ist dringlich, um die zügige Umsetzung der Maßnahmen durch die Verwaltung zu ermöglichen.
Die komplexe Erarbeitung eines Integrationsalgorithmus mit dem Ziel, notwendige Förderbedarfe für geflüchtete Menschen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Handlungsfeldern zu identifizieren, führte dazu, dass diese Ergebnisse erst auf der Sitzung des ASB am 26. Juni 2017 vorgestellt werden konnten. Mit der vorliegenden Drs. erfolgten konkrete Finanzierungsvorschläge für die hier in Rede stehenden Maßnahmen, die in den Sitzungen des Ausschuss für Soziales und Bildung am 17.7. und des Jugendhilfeausschusses am 19.7. beraten und einstimmig beschlossen worden sind.
Aus dem Bereich des Gebiets Elfsaal wird der Bedarf einer umfassenden Sozialberatung von Flüchtlingen signalisiert. Mittlerweile liegt eine vielschichtige und präzise Beschreibung der Beratungsbedarfe vor, so dass die zügige Ausbringung eines Interessenbekundungsverfahrens geboten ist.
Nach dem jetzigen Stand des Baufortschritts ist eine Belegung des UPW-Gebiets Rehagen zu Beginn des Jahres 2018 möglich. Das sind einige Monate vor dem zunächst avisierten Fertigstellungstermin. Es ist sinnvoll, den Bauspielplatz Tegelsbarg, der in unmittelbarer Nähe zu diesem Gebiet liegt, alsbald um eine Erzieherstelle zuzüglich Honorar- und Betriebskosten aufzustocken, um frühzeitig auf die Belegung des UPW-Gebiets eingehen zu können. Da die Arbeitskraft der Einrichtungsleitung bereits jetzt auch durch die Planungen für einen Anbau überdurchschnittlich mit nichtpädagogischen Tätigkeiten gebunden ist, soll eine Aufstockung zum 1.10.2017 erfolgen. In diesen beiden Fällen würde eine Beschlussfassung nach den Sommerferien zu einer massiven Verzögerung führen.
Die Mittelbereitstellung für den Poppenbütteler Berg besitzt nicht die gleiche Dringlichkeit wie die beiden zuvor geschilderten Sachverhalte, eine Bewilligung der Mittel zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch ebenfalls sachgerecht.
Ausgangslage
Mit der Bürgerschaftsdrucksache 21/ 2550 wurde den Hamburger Bezirken eine Aufstockung des Quartiersfonds ermöglicht, um zusätzliche Maßnahmen zu einer gelingenden Integration von Flüchtlingen zu initiieren. Ein besonderer Bezug liegt dabei auf den neu zu schaffenden Quartieren der Unterbringung mit der Perspektive Wohnen (UPW).
„Ein Baustein sollte zudem eine passgenaue und zielgerichtete Aufstockung des von der Bürgerschaft eingerichteten Quartiersfonds sein – zweckgebunden für die Bewältigung der sozialräumlichen Folgen der Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung und prioritär für die hier behandelten neuen Quartiere – in einer strukturellen Größenordnung von 1 Million Euro pro Bezirk, um insbesondere in der vorhandenen sozialen Infrastruktur rund um die neuen Quartiere zu gewährleisten, dass neue Projekte im Hinblick auf die Flüchtlingsbetreuung gestartet werden können, ohne die wichtige Sozialarbeit für die bereits ortsansässige Bevölkerung zu vernachlässigen.“ (Drs. 21/ 2550 vom 8.12.2015, S. 8)
Mit der Drs. 21/ 6976 vom 2.12.2016 wurde eine genaue Aufteilung vorgenommen, die für Wandsbek die folgenden Werte vorsieht:
466.435 €Sockelbetrag (vorhanden) (im Folgenden „QF1“)
285.714 €Feste Aufstockung (im Folgenden „QF2“)
428.571 €Aufstockung auf Antrag projektbezogen (im Folgenden „QF3“)
1.180.720 €Gesamtsumme
Folglich stehen in QF1 und QF2 insgesamt 752.149 € zur Verfügung, die der ausschließlichen und unmittelbaren Gestaltungsmöglichkeit des Bezirks unterliegen.
Bedarfslage in den Regionen mit UPW
Das UPW-Gebiet Elfsaal ist bereits belegt, mit der Belegung des Gebiets am Poppenbütteler Berg ist im Herbst 2017 zu rechnen. Die Belegung des Gebiets Rehagen dürfte je nach Baufortschritt Anfang bis Frühjahr 2018 erfolgen.
Auf Initiative der Verwaltung wurden in Sozialraumkonferenzen um die Unterkünfte Elfsaal und Rehagen herum Bedarfsermittlungen betrieben, die unterschiedliche Unterstützungsstrukturen vorsehen. Am Poppenbütteler Berg entsteht zudem ein Begegnungshaus, dessen Errichtung aus dem Integrationsfonds der Bürgerschaft finanziert wird. Ziel ist die Beteiligung der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des neuen Quartiers an der Herstellung des Gebäudes, welches selbstorganisiert durch die Bewohner und Unterstützerkreise für integrative Maßnahmen genutzt werden soll.
Für den Bereich Rehagen wird zudem im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft, ob eine Erweiterung des HdJ Tegelsbarg in Betracht kommt, um z.B. zusätzliche Räume für Kooperationen, spezielle Beratungsangebote und eine erhöhte Besuchsfrequenz bereit zu stellen (vgl. JHA-Sitzung vom 28. Juni 2017). Zur Finanzierung der Investitionsbedarfe beim HdJ Tegelsbarg soll auf Bundesmittel zugegriffen werden, die von der BSW bereitgestellt werden und die anteilig auch Mittel für ein Integrationsmanagement beinhalten würden.
Die Planung sieht vor, dass für die diesbezüglich anteilig von Hamburg bereit zu stellenden Investitionsmittel auf den Sanierungsfonds der Bürgerschaft zugegangen wird, und dass Folgebedarfe für Personal gering gehalten werden sollen und ggf. aus dem KRD des Bezirksamts getragen würden, zusätzliche Betriebskosten sollen – vorbehaltlich einer abschließenden Befassung des JHA – im Rahmen der RZ OKJA/Famfö so umgesetzt werden, dass dies qualitativ nicht zu Lasten anderer Einrichtungen erfolgt.
Im Ergebnis stellt sich die Bedarfslage in den UPW-Gebieten vergleichbar dar hinsichtlich eines Quartiersmanagements, der Verstärkung von Beratungsangeboten und vorhandenen Einrichtungen, bei denen die Zuwanderung unmittelbar zu einer verstärkten Inanspruchnahme führt. Diese Bedarfe sind nachfolgend mit „Prio 1“ gekennzeichnet. Als „Prio 2“ haben sich Förderbedarfe nach gemeinsamen Freizeitveranstaltungen ergeben, die insbesondere die Begegnung zwischen ortsansässigen und zugewanderten Bürgern befördern sollen.
Der in der gemeinsamen Sitzung des Ausschuss für Soziales und Bildung und des Jugendhilfeausschuss am 26. Juni 2017 vorgelegte Integrationsalgorithmus unterstützt die Einschätzung, dass gegenwärtig in den nach Zuzug gebildeten fünf Planungsräumen Wandsbeks mit der Belegung der Unterkünfte Poppenbütteler Berg und Rehagen im Alstertal ein erhöhter Nachsteuerungsbedarf einsetzen wird. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Integrationsalgorithmus keine akuten Handlungsbedarfe für die UPW-Gebiete. Die Diskussion hat aber zu der Erkenntnis geführt, dass die Wirkung des ehrenamtlichen Engagements und hier besonders die Beiträge der Sportvereine überprüft und in der Darstellung angepasst werden, um die Aussagefähigkeit des Algorithmus in Bezug auf die Wirkung und individuelle Verstärkungsbedarfe beim Sport zu schärfen.
Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, die Bedarfe in den UPW-Gebieten wie folgt aus den Mitteln des QF 2 zu decken und für sich zukünftig noch ergebende Bedarfe auf Reste bei QF 1 und QF 2 sowie die gesonderte Beantragung aus dem QF 3 zuzugreifen.
Mittelverwendung
Mit der Drs. 20-3630.3 hat die Bezirksversammlung Wandsbek am 26.1.2017 beschlossen, Mittel in Höhe von 338.000 € aus Ermächtigungsüberträgen 2015 für die Förderung des Stadtteilmanagements in den UPW-Gebieten zu verwenden. Für die Gebiete Elfsaal (159.354 €) und Poppenbütteler Berg (117.750 €) wurden bis Ende 2018 aus diesen Mitteln bereits die Förderung der Stadtteil- oder Quartiersmanager beschlossen. Das heißt, aus diesen Ermächtigungsüberträgen sind noch 60.896 € übrig, um das Quartiersmanagement am Rehagen zu fördern.
Die nachfolgende Aufstellung gibt eine Übersicht, welche Projekte im Umfeld der UPW-Gebiete gefördert werden sollten:
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Gebiet |
Elfsaal |
PbBerg |
Rehagen |
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Prio 1 |
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QManagem. |
88.000 € |
88.000 € |
88.000 € |
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Sozialberatg |
110.000 € |
55.000 € |
65.000 € |
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BegegHaus |
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88.000 € |
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Bauspielpl. |
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68.000 € |
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Zsumme |
198.000 € |
231.000 € |
221.000 € |
650.000 € |
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Prio 2 |
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„Freizeitproj.“ |
78.000 € |
24.000 € |
20.000 € |
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Summe |
276.000 € |
255.000 € |
241.000 € |
772.000 € |
blau= (evtl.) alt. Finanzierung
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Zwei Positionen in dieser Aufstellung sind blau markiert, weil es für diese Maßnahmen eine mögliche oder teilweise sichere Alternativfinanzierung gibt. Sie betreffen das Quartiersmanagement am Rehagen und die Arbeit mit älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Elfsaal.
Hintergrund ist, dass zum einen ein Wohlfahrtsverband beim Deutschen Hilfswerk einen Antrag auf Förderung von Quartiersarbeit und Integration für das Gebiet Tegelsbarg/ Rehagen stellt. Über diesen soll Ende 2017 entschieden werden.
Zum anderen erhält die Quadriga gGmbH für den Zeitraum 1.8.2017-31.7.2018 eine Förderung für die Arbeit mit älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Förderung durch den Integrationsfonds der Bürgerschaft, so dass für den genannten Zeitraum keine Förderung durch den Quartiersfonds erfolgen muss.
In 2017 steht die Aufstockung des Quartiersfonds („QF2“) bereits zur Verfügung, wird jedoch nur in geringem Umfang in Anspruch genommen, da 1. die Quartiersmanager aus den Ermächtigungsüberträgen finanziert werden, 2. die Quartiere Poppenbütteler Berg und Rehagen noch nicht bezogen sind.
Es wird vorgeschlagen, eine Sozialberatung im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen am Elfsaal ab dem 1.10.2017 auszuschreiben.
Ferner wird vorgeschlagen, beim Bauspielplatz Tegelsbarg, der in unmittelbarer Nähe des Gebiets Rehagen liegt, die Aufstockung um eine Erzieherstelle ebenfalls zum 1.10.2017 zu bewilligen. Damit kann frühzeitig eine Struktur erarbeitet werden, um die Kinder bereits ab Bezug der Unterkunft zu erreichen.
Sollte sich die Fertigstellung der Unterkunft am Rehagen weiter nach vorne verschieben, wäre ggf. ein früherer Beginn des Quartiersmanagements sinnvoll.
Am Poppenbütteler Berg sollten 6.000 € für die Durchführung von Freizeitaktivitäten bereitgestellt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich der Finanzbedarf in 2017 folgendermaßen dar:
2017 Bedarfe UPW-Gebiete |
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Gebiet |
Elfsaal |
PbBerg |
Rehagen |
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Prio 1 |
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|
QManagem. |
0 € |
0 € |
22.000 € |
|
Sozialberatg |
27.500 € |
0 € |
0 € |
|
BegegHaus |
|
0 € |
|
|
Bauspielpl. |
|
|
17.000 € |
|
Zsumme |
27.500 € |
0 € |
39.000 € |
66.500 € |
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|
|
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|
Prio 2 |
|
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|
Freizeitproj. |
3.300 € |
6.000 € |
0 € |
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Summe |
30.800 € |
6.000 € |
39.000 € |
75.800 € |
Folglich würden in 2017 Reste aus dem QF2 in Höhe von ca. 200.000 € entstehen, die durch einen Zwölf-Monats-Bescheid für die Sozialberatung am Elfsaal (auf 2018 entfallen dann: 82.500 €), Sozialberatung am Poppenbütteler Berg ab 15.12.2017 (2018: 55.000 €) und für den Bauspielplatz Tegelsbarg (2018: 51.000 €) verwendet werden können. Damit wären Mittel in Höhe von 188.500 € durch Bescheid gebunden.
Der tatsächliche Mittelbedarf in 2018 würde sich auf 274.313 € belaufen und wäre aus der Aufstockung des QF2 zu bestreiten. Er sähe i.E. folgendermaßen aus:
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Gebiet |
Elfsaal |
PbBerg |
Rehagen |
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|
Prio 1 |
|
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|
|
|
QManagem. |
0 € |
0 € |
28.000 € |
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|
Sozialberatg |
27.500 € |
0 € |
65.000 € |
|
|
BegegHaus |
|
52.000 € |
|
|
|
Bauspielpl. |
|
|
51.000 € |
|
|
Zsumme |
27.500 € |
52.000 € |
144.000 € |
223.500 € |
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|
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|
Prio 2 |
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Freizeitproj. |
40.813 € |
24.000 € |
20.000 € |
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Summe |
68.313 € |
76.000 € |
164.000 € |
308.313 € |
Mit dieser Planung ergeben sich für 2017 derzeit keine Maßnahmen, für die das Bezirksamt Mittel aus QF 3 (vgl. o.) bei der Finanzbehörde beantragen müsste. Dabei ist für mögliche zukünftige Bedarfe zu berücksichtigen, dass die Vergabe der Mittel aus QF 3 von der Finanzbehörde auch davon abhängig gemacht wird, ob dem Bezirksamt liquide ungebundene Mittel aus dem QF selbst oder anderen Ansätzen zur Verfügung stehen, die zur Finanzierung vorrangig eingesetzt werden könnten. Neben Zuweisungen aus der Mehrbedarfsdrucksache Flüchtlinge betrifft dies u.a. auch die RZ OKJA, die im Bereich der Flüchtlingshilfe aufgestockt wurde, die Ansätze zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements, die flüchtlingsbezogene Verstärkung der SHA-Mittel sowie der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke, über die Bezirksamt und Bezirksversammlung selbständig verfügen. Vorbehaltlich der aktuell laufenden Zuweisung der Ermächtigungsübertragung (Reste 2016) zeichnet sich ab, dass gegenwärtig noch liquide ungebundene Mittel bereit stünden.
Der Hauptausschuss wird gebeten, gemäß § 15 (3) BezVG anstelle der Bezirksversammlung folgende Förderungen aus der Aufstockung des Quartiersfonds vorzunehmen:
keine Anlage/n
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