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Verunsicherung vermeiden - Klare Abläufe im Krisenfall Beschlussvorlage des Ausschusses für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.3

Sachverhalt

- Der Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz hat in seiner Sitzung am 19.01.2026 über den Ursprungsantrag der CDU-Fraktion beraten und ihn in geänderter Form einstimmig beschlossen (s.u.).

- Der Pkt.1 wurde mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, bei Zustimmung der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.

Am 5. Oktober dieses Jahres heulten gegen 21.30 Uhr völlig unerwartet in ganz Hamburg die Warnsirenen. Um 21.46 Uhr informierte die Hamburger Polizei über den Nachrichtendienst X darüber, dass es sich um einen Fehlalarm gehandelt habe. Eine nur für den Stadtteil Overwerder vorgesehene Hochwasserwarnung sei versehentlich für ganz Hamburg ausgelöst worden. Man werde prüfen, wie es zu einem solchen Fehlalarm kommen konnte.

Damit ist die Ursache erläutert, zu betrachten sind aber die erheblichen Konsequenzen dieses Fehlalarms.
Bei den Notrufen von Polizei und Feuerwehr gingen in kurzer Zeit derart viele Anrufeein, dass der reguläre Betrieb nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Auch die Radiosender wurden mit Anrufen überschüttet. Nur wenige Tage vor dem Fehlalarm wurde von zahlreichen Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur berichtet, dann zu später Stunde plötzlich die Warnsirenen. Die Menschen waren verunsichert und wussten offensichtlich nicht, wie sie sich verhalten sollten.

Was bedeuten die Sirenensignale und was ist zu tun?

Das Sirenensignal (eine Minute auf- und abschwellender Heulton) bedeutet: „Achtung! Es besteht eine Gefahr. Informieren Sie sich!“ Begleitend zur Sirenenaktivierung werden stets weitere Warnkanäle (beispielsweise Rundfunk, Warn-Apps oder digitale Stadtinformationstafeln) aktiviert, über die alle Bürger detaillierte Informationen sowie klare Anweisungen und lageangepassten Handlungsempfehlungen zum Schutz ihrer Sicherheit erhalten…“ erläutert die Innenbehörde auf ihrer Website. An anderer Stelle findet sich der Hinweis, dass es Sirenen nur in sturmflutgefährdeten Gebieten gäbe.

In den Warn-Apps fanden sich im konkreten Fall keine Hinweise, der Rundfunk war nicht informiert, eine Nachricht zur Ursache des Alarms auf X nur durch Multiplikation auf andere Medien hilfreich.

Die Reaktion der Menschen auf diesen medienwirksamen Fehlalarm zeigt deutlich, dass die genaue Bedeutung der Warnsignale, der Ablaufplan im Falle eines Ernstfalls und das Zusammenspiel der unterschiedlichen Warninstrumente wie Sirenen, Warnapps, Rundfunk- und Online-Nachrichten nur wenigen bekannt sind und sich Informationen hierzu nur fragmentarisch an unterschiedlichen Stellen bzw. Verlinkungen von Bezirksamt und Innenbehörde befinden.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. (gestrichen)

2. Die Verwaltung wird gebeten, die ansässigen großen Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, Seniorenwohnanlagen und ähnliche Einrichtungen in Wandsbek anzuschreiben und diese zu bitten, in den Treppenhäusern das Merkblatt zu Sirenenwarntönen und wichtige Hinweise zum Katastrophenschutz auszuhängen.

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