21-0923.1

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün: Maßnahmen und Perspektiven für Wandsbek vorstellen Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

 

  • Ursprünglicher Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen
  • Der Planungsausschuss behandelte den Antrag (Drs. 21-0923) in seiner Sitzung am 11.02.2020 und fasste den untenstehenden Beschluss einstimmig.

 

 

Mit dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün haben sich die Hamburger Regierungsfraktionen von

SPD und GRÜNEN im April 2019 gemeinsam mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs

Grün erhalten“ auf folgende Leitlinien verständigt:

 

Siedlungsentwicklung ermöglichen – Naturqualität verbessern – Lebensqualität steigern

 

Die Stadt verpflichtet sich u.a. darin, den Grünanteil von rund 30 Prozent der Gesamtfläche

Hamburgs dauerhaft zu erhalten.

 

Die Naturqualität wird kontinuierlich und im gesamten Stadtgebiet gezielt verbessert, u. a.

durch die Entwicklung von Naturschutzgebieten, das Anlegen von Blühwiesen in Parks, die

Renaturierung von Stadtbächen und Mooren sowie die Pflege von naturnahen Wäldern. Positive Effekte können auch durch extensivierte Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen

erzielt werden.
 

Bundesweit schlägt Hamburg damit als erste Großstadt einen richtungsweisenden Weg ein,

mit dem eine Verbindung zwischen Grünerhalt und Siedlungsentwicklung tatsächlich möglich

ist. Die Stadtnatur wird ökologisch aufgewertet, Artenvielfalt und Lebensqualität bleiben erhalten.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine Vertreterin / einen Vertreter der zuständigen Fachbehörde in den Planungsausschuss einzuladen. Dabei soll über den Sachstand zu dem vorgesehenen „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün mit den Bezirken“ (s. Bürgerschaftsdrucksache 21/16980, Abschnitt III) und über die geplanten Maßnahmen und Perspektiven für den Bezirk berichtet werden.

 

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz sollen zu der entsprechenden Sitzung des Planungsausschusses hinzugeladen werden.

 

Anhänge

 

Keine.