20-5196

Verstetigung von Finanzmitteln für Maßnahmen der Integration Antrag der SPD- und Grünen-Fraktionen zu TOP 7.1 (Drs. 20-4969.2)

Antrag

Sachverhalt

 

Vor dem Hintergrund der großen Zahl an Geflüchteten, die in den letzten Jahren in unsere Stadt gekommen sind, hatte Hamburg erhebliche Herausforderungen bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu bewältigen und hat es trotz gesunkener Zugangszahlen weiterhin.

 

Binnen kurzer Zeit mussten Unterbringungskapazitäten für tausende von Menschen neu geschaffen werden. Auch die soziale Infrastruktur musste angepasst werden und ist weiterhin in Fortentwicklung. Damit der Senat eine angemessene Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge sicherstellen sowie die erforderlichen Investitionen für die öffentliche Unterbringung vornehmen konnte (siehe Drucksache 21/1395), hat die Bürgerschaft im September 2015 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Die konkrete Höhe der Mehrbedarfe in zeitlicher Hinsicht und insbesondere deren Verteilung auf einzelne Produktgruppen und Kontenbereiche waren zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wegen der Unsicherheit der weiteren Entwicklung der Zuwanderung, möglicher zusätzlicher Kosten­ übernahmen durch den Bund und der Vielzahl der erforderlichen Maßnahmen der Behörden schwer vorherzusagen. Um den jeweiligen Bedarfslagen zeitgerecht, ressortübergreifend und fachlich geeignet begegnen zu können, wurden die zusätzlich bereitgestellten Mittel zentral im Einzelplan 9.2 veranschlagt (neu eingerichtetes Produkt „Zentrale Verstärkung Zuwanderung“ in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ sowie neu eingerichtetes Investitionsprogramm „Zentrale Verstärkung Zuwanderung“ im Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“), um sie von dort nach Prüfung der Finanzbehörde bedarfsgerecht auf die jeweiligen Produktgruppen bzw. Aufgabenbereiche übertragen zu können, sofern der zusätzliche Ressourcenbedarf nicht aus den bestehenden Ermächtigungen der beteiligten Behörden gedeckt werden kann.

 

Inzwischen verlagern sich die Bedarfe mit der Zeit immer mehr von Maßnahmen für ein gelingendes Ankommen in unserer Gesellschaft hin zu sozialräumlichen Angeboten, die eine langfristige Integration der Geflüchteten ermöglichen. Dabei spielt die Förderung des Aufbaus und Erhalts einer nachhaltige Ehrenamtsstruktur eine große Rolle und auch das grundsätzliche Verständnis für den systemisch integrierten Ansatz einer erfolgreichen Migrationspolitik. Für unsere sozialpolitische Arbeit im Bezirk bedeutet dies, dass es nicht unser Ziel sein kann, dass gesonderte Rahmenzuweisungen für Integration aufgebaut werden, sondern dass die bestehenden Regelsysteme sozialer Angebote entsprechend dem gestiegenen Bedarf angepasst werden. Auch vor 2015 war Integration ein wichtiges Thema und als Querschnittsaufgabe fester Bestandteil etwa in der Jugendhilfe oder der Stadtteilkultur. Eine Ausgliederung integrationsfördernder Maßnahmen wäre in der Praxis häufig kaum möglich, ineffizient und kontraproduktiv.

 

Um die Handlungsfähigkeit der Bezirksämter zu gewährleisten, stellt der Senat den Bezirksämtern die notwendigen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung und bei Bedarf durch unterjährige Verstärkungen zur Verfügung. Hierzu dienen unter anderem die Regularien zur Mittelverwendung aus Fonds wie dem Quartiersfonds oder dem Integrationsfonds als auch umfassende Verstärkungen in den Bereichen Bauprüfung, Jugend, Soziales und Gesundheit oder für die Kundenzentren. Wenn eigene Ressourcen verbraucht sind, können darüber hinaus zentrale Mittel für die Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Behörden, Verwaltung und insbesondere auch die Gremien der Bezirksversammlungen flexibel auf sich ändernde und wie sich gezeigt hat, manchmal auch kurzfristig stark steigende Bedarfe reagieren können. Die Zentrale Verstärkung im Einzelplan 9.2 und insbesondere der Quartiersfonds sollten daher auch vor dem Hintergrund der angemessenen Verstärkung von Rahmenzuweisungen in integrationswirksamen Bereichen erhalten bleiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Dem Senat und der Hamburgischen Bürgerschaft wird empfohlen, die Rahmenzuweisungen der Fachbehörden an die Bezirke an die durch die insbesondere seit 2015 gestiegenen Bedarfe für die Aufnahme und die Integration von geflüchteten Menschen anzupassen. Dadurch sollen die seit dem veranlassten und die weiteren bezirklichen Maßnahmen in Form von Projekten und des Betriebs neuer oder erweiterter Einrichtungen für soziale Angebote zum Beispiel in der Jugendhilfe, der soziokulturellen Stadtteilarbeit oder dem Sport in erforderlichem Maße verstetigt werden können.

 

  1. Die zentralen Ansätze im Einzelplan 9.2 der Allgemeinen Finanzverwaltung mit Ermächtigungen des Förderfonds Bezirke, des Quartiersfonds, der bezirkliche Stadtteilarbeit und sonstigen zentralen Reservepositionen für die Bezirksämter sollten grundsätzlich beibehalten werden, um auf sich verändernde Bedarfe flexibel reagieren zu können und den dafür notwendigen sozialpolitischen Gestaltungsrahmen zu erhalten.

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, ihre Stellungnahmen an die Fachbehörden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung zu den Ansätzen von Rahmenzuweisungen mit Bezügen zu den unter 1. genannten Maßnahmen explizit mit der Bezirksversammlung Wandsbek abzustimmen.

 

Anhänge

 

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