21-0656.1

Versorgungsstand durch Ladestationen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

  • Der Planungsausschuss behandelte das beantwortete Auskunftsersuchen in seiner Sitzung am 11.02.2020 und überwies es als umweltrelevantes Thema zur Kenntnis in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.

 

Informierte Bürger teilten uns mit, dass in einigen Bezirken Hamburgs Anfragen von Woh-nungsbaugenossenschaften zur Errichtung von Ladestationen für E-Autos in Anbetracht der lokalen Versorgungsengpässe mit Elektrizität von Vattenfall abschlägig beschieden wurden; mit der Bitte in einigen Jahren erneut nachzufragen.

 

In diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) antwortet wie folgt:          06.01.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Anfrage werden verschiedene Unternehmen (Hamburg Netz bzw. Gasnetz Hamburg sowie Vattenfall) genannt, die nicht mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur befasst sind.

 

Beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hamburg kooperieren die behördlichen und bezirklichen Dienststellen mit der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH), die auch als Betreiberin der städtischen Ladeinfrastruktur fungiert. Neben der öffentlichen Ladeinfrastruktur können private Betreiber Ladepunkte auf privaten und halböffentlichen Flächen errichten. Der Anschluss an das Niederspannungsnetz muss in diesem Fall beim Hamburger Verteilnetzbetreiber, der SNH, gemeldet bzw. ab einer Leistung größer 11 kW beantragt und von dort genehmigt werden.

 

Die SNH lehnt keine Anfragen für den Anschluss von Ladesäulen an das Niederspannungsnetz ab. Anfragen werden zunächst auf technische Restriktionen und offene Netzrückwirkungen geprüft. So sind bei einer starken örtlichen Häufung von Ladepunkten oder einer größeren Zahl einphasiger Ladepunkte Veränderungen bzw. Verstärkungen im anschlienden Netz notwendig. In diesen Fällen werden mit den Kundinnen und Kunden die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Anschlusses an das Netz geklärt. Zielstellung ist immer, den Netzanschluss schnell und kostengünstig sicherzustellen.

 

ckstellungen von Anfragen können auch aufgrund von organisatorischen Restriktionen erfolgen. So sind in zahlreichen Fällen die zum Antrag eingereichten Unterlagen nicht vollständig oder nicht widerspruchsfrei. In diesen Fällen ist ein Anschluss zunächst nicht möglich, da die Netzrückwirkungen nicht berechnet werden können. Die SNH strebt auch hier eine Klärung mit den Kundinnen und Kunden an, um den Anschluss zu ermöglichen.

 

Vergleiche zum Thema der Anfrage auch die Senatsdrucksache 21/18988 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68675/elektromobilitaet_in_hamburg_wie_weit_ist_die_ladeinfrastruktur_in_hamburg_schon_entwickelt.pdf.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die o.g. Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der SNH wie folgt:

 

 

 

  1. Diesbezüglich fragen wir: Trifft dieser Sachverhalt zu?

BUE:

Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

Wenn ja,

  1. Welche Bezirke sind davon lokal oder in ihrer Gesamtheit betroffen?
  2. Welche Maßnahmen zur Beseitigung sind in welchem Zeitraum von Hamburg Netz GmbH geplant / werden derzeit durchgeführt?
  3. Sind die Versorgungsengpässe auf Versäumnisse des vorherigen Netzbetreibers zu-rück zu führen?
    Wenn ja, welche rechtlichen Schritte sind in Vorbereitung?

 

BUE zu 2 bis 4:

Siehe Antwort zu 1.

 

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