Verseuchtes Grundstück Reembusch sanieren und entwickeln - Kontakt mit dem Eigentümer suchen Antrag der CDU-Fraktion
- Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne hat die Vorlage in seiner Sitzung am 28.03.2019 zur weiteren Beratung in den Planungsausschuss und im Rahmen der Feststellung der umweltrelevanten Themen in den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen.
Mit Drucksache 20-7082 teilt die BUE mit, dass das Grundstück zwischen Reembusch 15 und 27 (Flurstücke 8310, 8327 und 8326) t sich auf der im Altlasthinweiskataster registrierten Altlast „Deponie Reembusch“, Flächen-Nr. 7242-004/01 befindet. Diese wird im Altlasthinweiskataster als Fläche mit „Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung und baulichen Änderungen“ geführt.
Die Altablagerung entstand zwischen ca. 1959 bis Anfang der siebziger Jahre durch die teilweise Verfüllung eines von 1925 bis 1978 ausgebeuteten Kies- und Sandabbaugebietes. Die Verfüllung erfolgte mit Bodenaushub und Bauschutt, Gewerbeabfall und Hausmüll.
Da es sich um private Flächen handelt, sind die Untersuchungen, die Planung und Durchführung einer Bodensanierung von den jeweiligen Grundstückseigentümern durchzuführen. Die Kosten sind ebenfalls von den Grundstückseigentümern zu tragen.
Die Behörde für Umwelt und Energie steht mit der fachlich zuständigen Abteilung Bodenschutz/Altlasten für mögliche private Vorhaben zur Untersuchung, Sanierung und künftigen Wohnnutzung gern beratend zur Verfügung.
Der Regionalausschuss möge beschließen:
1.) Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, ob der Eigentümer eine Nutzung für das Grundstück vorgesehen hat und ob Interesse an einer Sanierung des Grundstückes mit Hilfe der BUE besteht.
2.) Das Ergebnis des Austausches ist dem Regionalausschuss mitzuteilen.
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