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Verordnung zum Bebauungsplan Volksdorf 40 - HmbGVBl Nr. 20 / 2005 Kleine Anfrage vom 21.08.2018

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Der Bürgerverein Walddörfer hat Ende der 90-Jahre eine Diskussion ausgelöst, die in den Bebauungsplänen Volksdorf 39, 40, 41 und 42 endete. Diese Bebauungspläne sollten die „stille Nachverdichtung“ verhindern. Das Bezirksamt Wandsbek hatte sich damals die Mühe gemacht, jede Straße genau zu bewerten. Dort, wo typische Einfamilienhäuser standen mit einem 4-5 Personen-Haushalt, sollten bei Abriss auch nur solche Gebäude neu entstehen. Dort, wo Mehrfamilienhäuser standen, durften auch solche als Neubauten errichtet werden. Diese Regelung wurde anschließend unterschiedlich interpretiert, speziell von Bauinteressenten. So stehen heute große Gebäude auf den Grundstücken, auf denen früher eine Familie wohnte. Immer mehr Doppel- und Mehrfamilienhäuser werden gebaut.

Neulich ist dem Bürgerverein Walddörfer eine Baugenehmigung aufgefallen, die die Festlegungen im Bebauungsplan 40 weit überschreitet.

Deshalb frageich die Verwaltung:

Vorbemerkung: Aufgrund eines Büroversehens wurde am 07.06.2005 der Bezirksamtsleitung nicht die von der Bezirksversammlung Wandsbek am 10.04.2003 beschlossene Fassung der Planverordnung zum Bebauungsplan Volksdorf 40 zur Feststellung vorgelegt, sondern eine davon abweichende Fassung. Diese sah für die mit „(B)“ bezeichneten Flächen nicht eine zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen von 150 m², sondern nur 120 m² vor. Diese fälschliche Fassung wurde am 21.06.2005 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gegeben und im Staatsarchiv hinterlegt, während die von der Bezirksversammlung beschlossene Fassung mit einer Grundfläche von 150 m² für die mit „(B)“ bezeichneten Flächen nach Feststellung des Bebauungsplans an die Behörden und Träger öffentlicher Belange verteilt wurde. Das Bezirksamt prüft derzeit, wie der Fehler bei der Feststellung geheilt werden kann.

Aufgrund dieser Vorbemerkung antwortet das Bezirksamt wie folgt:        31.08.2018

1.) Auf Grundlage welcher Fassung des Bebauungsplanes Volksdorf 40 - mit Blick auf die unter Buchstabe "B" in § 2 Absatz 3 bezeichnete maximal bebaubare Grundfläche - erteilt das Bezirksamt Wandsbek aktuell Vorbescheide und Baugenehmigungen?

Auf Grundlage der an die Behörden und Träger öffentlicher Belange verteilten Fassung, die eine Grundfläche von 150 m² für die mit „(B)“ bezeichneten Flächen vorsieht und wie sie von der Bezirksversammlung am 10.04.2003 beschlossen wurde.

2.) Wie viele solcher Vorbescheide und Baugenehmigungen sind betreffend der o.b. Grundfläche zu "B" in den letzten fünf Jahren rechtskräftig geworden?

In der Kürze der Zeit, die für die Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung steht, ist eine genaue Antwort nicht möglich. Betroffen von der Festsetzung „(B)“ sind im Geltungsbereich ca. 245 Grundstücke. Zur Beantwortung der Frage müssten entsprechend 250 Akten einzeln angefasst und eingesehen werden.

3.) Wann wurde die Fassung des Bebauungsplanes Volksdorf 40, die das Bezirksamt verwendet, politisch beschlossen und wann wurde sie rechtskräftig?

Siehe Vorbemerkung.

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