Veröffentlichung von Straßenreinigungstagen durch die Stadtreinigung Hamburg Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.10.2015 (Drs. 20-1744.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Stellen werden gebeten, im Rahmen eines Modellversuchs in einem Pilotbereich die Termine für die Straßenreinigung analog der Müllabfuhrtermine zu veröffentlichen und in den Printmedien und online bekannt zu machen, um eine bessere Reinigung der Straßen zu ermöglichen.
Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Unstrittig sind die Notwendigkeit einer zügigen Laubaufnahme von den Straßenrändern und die Behinderungen durch parkende Fahrzeuge auf der Fahrbahn. Die gewünschte Umstellung auf festgelegte Reinigungsabläufe zu definierten Zeiten ist jedoch mit den betrieblichen Abläufen bei der SRH nur im Einzelfall zu vereinbaren.
Grundsätzlich sind alle Kehrmaschinen in die Teamarbeit der SRH-Reinigungskräfte eingebunden. Teamarbeit bedeutet das Zusammenwirken von Personal und Kehrmaschinen zur Reinigung von Gehwegen und Fahrbahnen sowie zur Papierkorbleerung und Depotcontainerstandplatzreinigung.
Die Teams reinigen jeweils in einem definierten Wochengebiet. Die zu erbringenden Reinigungsleistungen werden zwar in einer vorgegebenen Häufigkeit geplant, der Teamleiter entscheidet aber täglich und bedarfsorientiert, welche Bereiche in seinem Gebiet vorrangig zu reinigen sind und welche Ressourcen dafür genutzt werden können. Dabei beeinflussen u.a. die Verfügbarkeit von Personal und Fahrzeugen, Wetterbedingungen (besonders im Herbst und im Winter) sowie zusätzliche Aufgaben (z.B. Erledigung von Hotline-Meldungen) die tägliche Arbeitseinteilung.
Darüber hinaus kommen die Kehrmaschinen in einer Spätschicht zum Einsatz, um Fahrbahnen zu reinigen. Dies erfolgt ebenfalls anhand von Wochengebietsplänen, jedoch bedarfsorientiert ohne regelmäßige Reinigungszyklen. Hier kommen die bereits genannten Einflussfaktoren ebenfalls zum Tragen.
Mit dieser bedarfsorientierten Arbeitsorganisation ist eine Festlegung von Straßenreinigungstagen nicht möglich und auch nicht sinnvoll.
Im Einzelfall sind gezielte Reinigungen jedoch möglich, wenn diese von den Anwohnerinnen und Anwohnern vorab geplant und entsprechend koordiniert werden. Hier kann die SRH nur Mitwirkende sein, jedoch nicht Initiatorin. Sofern die Anwohnerinnen und Anwohner dafür Sorge tragen, dass an einem gemeinsam festgelegten Tag eine Fahrbahn frei von parkenden Fahrzeugen ist, kann die SRH eine Grundreinigung durchführen. Erfahrungen mit verschiedenen Pilotversuchen haben gezeigt, dass trotz allgemeiner Information viele Anwohnerinnen und Anwohner ihr Fahrzeug nicht entfernen. Das kann verschiedene Gründe haben: Den Fahrzeughaltern fehlt in einigen Straßenzügen aufgrund der allgemeinen Parkplatzsituation schlicht die Alternative, sie haben die Information nicht erhalten/gelesen oder die Aufforderung wird aus anderen Gründen ignoriert. Auch Versuche mit dem Einsatz von Halteverbotsschildern haben keine wesentlich besseren Ergebnisse ergeben. Daher können die angedachten Termine für das Entfernen von Fahrzeugen auch nicht mit den Terminen für die Müllabfuhr gleichgesetzt werden. Hält sich hier ein Anwohner nicht an die vorgegebenen Zeiten, so treffen die Folgen ihn alleine bzw. nur die von ihm verantwortete Wohneinheit.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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