20-4382.1

Vermüllung im Naturschutzgebiet Höltigbaum verhindern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-4382) wurde im Regionalausschuss Rahlstedt in seiner Sitzung am 07.06.2017 beraten und einstimmig beschlossen

 

 

Viele Menschen erholen sich im Naturschutzgebiet Höltigbaum. Leider ist immer wieder zu beobachten, das entlang der Wanderwege Müll liegt. Nach §4, 1.Nr.17 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Höltigbaum, ist es verboten, das Gelände durch Abfälle, Abwässer oder auf sonstige Weise zu verunreinigen.

Nicht nur Papier, sondern augenfällig auch gefüllte Gassibeutel werden weggeworfen. Dies ist besonders widersinnig, da die Hundehalter erfreulicherweise  die Gassibeutel nutzen, um die Natur sauber zu halten, sie dann aber später in der Natur entsorgen.

Abhilfe könnte geschaffen werden, indem ein oder mehrere Papierkörbe am Haus der Wilden Weiden aufgestellt würden. An diesem bekannten und viel besuchten Ort, wären Papierkörbe hilfreich und sinnvoll.

Dieses Angebot sollte den Besuchern des Naturschutzgebietes gemacht werden und würde sicher auch gut angenommen werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der zuständigen Behörde wird empfohlen, im Bereich des Hauses der Wilden Weiden Möglichkeiten zur Müllentsorgung zu schaffen.

 

Anhänge

keine Anlage/n