20-4799.1

Vermüllte Grundstücke im Olewischtwiet sinnvoll nutzen! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne vom 14.09.2017 (ursprüngliche Vorlage: Drs. 20-4799)

 

Das Grundstück des Flurstücks 2686 - Olewischtwiet 26a – gehört der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Grundstück war lange Zeit vermüllt und zu gewuchert. Durch die Anfrage der CDU-Fraktion Wandsbek wurden erste Pflegemaßnahmen beauftragt.

Das Grundstück ist gemäß dem Bebauungsplan „Bramfeld37-Steilshoop4“ zum Großteil als Straßenfläche ausgewiesen und somit planungsbefangen. Anfang Februar 2017 bestätigte das Bezirksamt Wandsbek dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) auf Nachfrage, dass die Ausweisung als Straßenfläche weiterhin Bestand habe. Solange das Bezirksamt Wandsbek an dieser Ausweisung festhält, kann das Grundstück seitens des LIG nicht entwickelt werden.

Mit Drucksache 20-4674 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass das Grundstück nicht von aktuellen Planungen oder Planungsänderungen betroffen ist. Es ist überwiegend Teil einer im Bebauungsplan Bramfeld 37/Steilshoop 4 festgesetzten Straßenverkehrsfläche, die noch nicht hergestellt ist. Es sei weiterhin Ziel, diese plangemäß herzustellen und damit u.a. zusätzlichen Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu ermöglichen. Für die Herstellung der Straße ist noch weiterer Grunderwerb durch die zuständige Stelle erforderlich, in dessen Rahmen auch die Grunderwerbskosten zu klären sind.
Eine Herstellung des Grundstückes für den Wohnungsbau kann sich noch einige Jahre hinziehen. Damit das Grundstück nicht erneut vermüllt, sollte geprüft werden, ob eine Zwischennutzung möglich ist. Beispielsweise könnte das Grundstück dem NABU für die Erweiterung der angrenzenden Apfelbaumwiese zur Verfügung gestellt werden.

Auch sollte geprüft werden, ob das anliegende Grundstück, welches auch nicht erschlossen werden kann, für diesen Zweck genutzt werden kann. Eigentümerin des Flurstücks 8173 - Olewischtwiet 26b - ist die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Hamburg-Eimsbüttel – KdöR.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

1.)    Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, mit der zuständigen Fachbehörde zu prüfen, ob eine Zwischennutzung für gemeinnützige Vereine möglich ist.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne mitzuteilen.

2.)    Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, Kontakt mit der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Hamburg-Eimsbüttel aufzunehmen und abzustimmen, ob für das Grundstück Olewischtwiet 26b auch eine Zwischennutzung für gemeinnützige Vereine gewünscht ist.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne mitzuteilen.

 

Anhänge

keine Anlage/n