20-2945

Verlegung der Bushaltestelle am Hellmesbergerweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2016 (Drs. 20-2589)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Fachbehörde wird um Einschätzung der Verkehrssicherheit in Bezug auf die in der Eingabe geforderte Maßnahme gebeten.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt wie folgt Stellung:

 

Lage der Haltestelle:

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation erkennt die Notwendigkeit, die Haltestelle Skaldenweg zu erneuern und barrierefrei herzustellen. Aufgrund der Verpflichtung, langfristig die vollständige Barrierefreiheit herzustellen, sind bei einem Großteil der im Hamburger Straßennetz befindlichen Bushaltestellen bauliche Veränderungen erforderlich.

 

Eine Projektgruppe erarbeitet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen Maßnahmen, die je nach Priorisierung Berücksichtigung im Bauprogramm finden. Die von der Bezirksversammlung zu beschließende Verlegung der Bushaltestelle ist noch nicht im Bauprogramm enthalten. Eine Berücksichtigung ist derzeit nur bei oberster prioritärer Einstufung und unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen möglich.

 

Eine Verlegung der Haltestelle Skaldenweg führt aus Sicht der BWVI zu keiner Verbesserung der Haltestellensituation, da an den genannten Alternativstandorten die gleichen Rahmenbedingungen (Parkstreifen, schmale Gehwegflächen) vorherrschen und eine Verlegung für einen Teil der derzeitigen Nutzerinnen und Nutzer (z.B. Bewohnerinnen und Bewohner im Raum Künnekestraße) zu Nachteilen führen würde. Im direkten Vergleich weisen weder der derzeitige, noch der mit der Eingabe aufgezeigte Standort besondere Vor- oder Nachteile in Bezug auf die Verkehrssicherheit auf.

 

Umbenennung der Haltestellen:

Der Haltestellenname richtet sich nach den Grundlagen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) für die Benennung von Bushaltestellen vorrangig nach den auf den Linienweg einmündenden Straßen, Wegen oder Plätzen. Im Bereich des Wildschwanbrook bzw. des Hellmesbergerweg sind diese Voraussetzungen bei der Benennung der Haltestellen Hellmesbergerweg in der Straße Wildschwanbrook vor der Einmündung Hellmesbergerweg und der Haltestelle Skaldenweg im Bereich der Einmündung der Straße Skaldenweg in den Hellmesbergerweg gegeben. Die Benennung der beiden Haltestellen entspricht damit der üblichen Vorgehensweise, so dass eine Umbenennung der Haltestellen nicht angezeigt ist. Bisher liegen keine Hinweise von Fahrgästen auf eine irreführende Benennung der Haltestellen vor.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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