22-3115

Verlegung Depotcontainerstandort Jüthornstraße/AK Wandsbek in die Kielmannseggstraße Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 11.02.2026 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 5.3

Sachverhalt

Der bisherige Depotcontainerstandort für drei Glas- und zwei Papiercontainer Jüthornstraße/AK Wandsbek wurde am 5. Februar 2026 in die Kielmannseggstraße 69 verlegt. Der neue Standort befindet sich unmittelbar neben einem Mehrfamilienhaus und stört dort in erheblichem Maße die Anwohnerinnen und Anwohner. Zudem beeinträchtigt er die Versorgung im Quartier, da größere Distanzen zurückgelegt werden müssen.

In der Mitteilungsvorlage Drs. 21-6586 wurde dargelegt, nach Ansicht der Stadtreinigung Hamburg könne der bisherige Standort für die Depotcontainer im Bereich der Bushaltestelle „AK Wandsbek“ im Rahmen der Verkehrsplanung nach Umbau der Jüthornstraße/Rodigallee nicht gehalten werden, da wegen der Bushaltestelle der zukünftige Abstand zwischen dem Kranwagen und der Container zum Entleeren zu groß werde. Die Stadtreinigung befürworte daher einen neuen, dauerhaften Standort in der Kielmannseggstraße 69. Ob andere mögliche Standorte in Betracht gezogen und wie diese ggf. bewertet worden sind, wurde nicht mitgeteilt.

An dem bisherigen Standort Jüthornstraße werden die Depotcontainer von dem Kranwagen aus der Bushaltebucht heraus entleert. Die Lage der Bushaltestelle und die Länge der Bushaltebucht wird infolge der Verkehrsplanung nicht wesentlich verändert. Es wird lediglich ein Radweg über die Bushaltebucht geführt. Der Abstand zwischen Bordsteinkante und dem derzeitigen Depotcontainerstandort bleibt ausweislich der vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer veröffentlichten Planung, Stand 4.12.2024, nahezu identisch. Die in der Drs. 21-6586 angeführte Begründung für die Verlegung erscheint unschlüssig.

Der gleichwohl befürwortete Ersatzstandort liegt 230m in südlicher Richtung und ist aus mehreren Gründen unglücklich gewählt.

  1. Der bisherige Depotstandort befindet sich in einer Hauptverkehrsstraße ohne unmittelbar angrenzende Wohnbebauung, die Kielmannseggstraße ist hingegen eine schmale Wohnstraße in einer Tempo-30-Zone. Der neue Standort liegt in unmittelbarer Nähe zu einem Mehrfamilienhaus. Dessen Bewohnerinnen und Bewohner werden nun durch den im Zusammenhang mit Depotcontainern entstehenden Lärm, Geruch, Verkehr und sachwidrig abgestelltem Sperrmüll erheblich belastet. Ausweislich der Anlage zur Drs. 21-5178 empfiehlt das Bundesumweltministerium aus Gründen des Lärmschutzes einen Mindestabstand von 25m, welcher hier nicht eingehalten wird. Im weiteren Verlauf der Kielmannseggstraße in Richtung Süden gibt es über ca. 120m keine Bebauung. Der größte Abstand eines in dieser Straße gelegenen Depotcontainerstandortes zur jeweiligen Bebauung könnte grundsätzlich ca. 60m betragen. Es nicht ersichtlich, warum die Depotcontainer direkt neben das Wohnhaus Nr. 69 platziert werden müssten.
  2. Die Verlegung an diesen neuen Standort führt zu einer schlechteren Versorgung der Bevölkerung, da größere Distanzen zurückgelegt werden müssen. Der Abstand zu weiteren Depotcontainerstandorten im Quartier in westliche und nördliche Richtung (Hammer Straße, nunmehr ca. 1,9km, und Morewoodstraße, nunmehr ca. 1,4km) vergrößert sich durch die Verlegung nach Süden im Vergleich zum bisherigen Standort. Bewohner der westlich und nördlich gelegenen Quartiere werden also größere Wege als bislang ohnehin schon zurücklegen müssen. In südlicher und östlicher Richtung hingegen befinden sich bereits mehrere Depotcontainerstandorte. Der Abstand zu diesen weiteren Standorten (Stoltenstraße im Süden und Osterkamp im Osten) verringert sich durch die Verlegung weiter auf nunmehr ca. 600m.

Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Stadtreinigung, der Polizei sowie der zuständigen Fachbehörden

  1. zu prüfen, ob der bisherige Depotcontainerstandort Jüthornstraße im Bereich der Bushaltestelle „AK Wandsbek“ nach Umsetzung der neuen Verkehrsplanung beibehalten werden kann;
  2. r den Fall, dass sie dies verneint, ferner zu prüfen, ob der bisherige Depotcontainerstandort Jüthornstraße im Bereich der Bushaltestelle „AK Wandsbek“ an einen Ersatzstandort in westlicher oder nördlicher Richtung verlegt werden kann, etwa in den Bereich Jüthornstraße 74 oder Rauchstraße 21;
  3. r den Fall, dass sie auch dies verneint, schließlich zu prüfen, ob der Ersatzstandort in der Kielmannseggstraße in größere Entfernung zu der vorhandenen Wohnbebauung verlegt werden kann; und
  4. die Ergebnisse der Prüfungen unter Punkt 1-3 anhand konkreter Planzeichnungen einschließlich Abstandsmessungen dem Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek vorzustellen.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Kielmannseggstraße Jüthornstraße Hammer Str. Morewoodstraße Stoltenstraße Rauchstraße

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