Verlegung Depotcontainerstandort Jüthornstraße/AK Wandsbek in die Kielmannseggstraße Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 11.02.2026 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 5.3
Der bisherige Depotcontainerstandort für drei Glas- und zwei Papiercontainer Jüthornstraße/AK Wandsbek wurde am 5. Februar 2026 in die Kielmannseggstraße 69 verlegt. Der neue Standort befindet sich unmittelbar neben einem Mehrfamilienhaus und stört dort in erheblichem Maße die Anwohnerinnen und Anwohner. Zudem beeinträchtigt er die Versorgung im Quartier, da größere Distanzen zurückgelegt werden müssen.
In der Mitteilungsvorlage Drs. 21-6586 wurde dargelegt, nach Ansicht der Stadtreinigung Hamburg könne der bisherige Standort für die Depotcontainer im Bereich der Bushaltestelle „AK Wandsbek“ im Rahmen der Verkehrsplanung nach Umbau der Jüthornstraße/Rodigallee nicht gehalten werden, da wegen der Bushaltestelle der zukünftige Abstand zwischen dem Kranwagen und der Container zum Entleeren zu groß werde. Die Stadtreinigung befürworte daher einen neuen, dauerhaften Standort in der Kielmannseggstraße 69. Ob andere mögliche Standorte in Betracht gezogen und wie diese ggf. bewertet worden sind, wurde nicht mitgeteilt.
An dem bisherigen Standort Jüthornstraße werden die Depotcontainer von dem Kranwagen aus der Bushaltebucht heraus entleert. Die Lage der Bushaltestelle und die Länge der Bushaltebucht wird infolge der Verkehrsplanung nicht wesentlich verändert. Es wird lediglich ein Radweg über die Bushaltebucht geführt. Der Abstand zwischen Bordsteinkante und dem derzeitigen Depotcontainerstandort bleibt ausweislich der vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer veröffentlichten Planung, Stand 4.12.2024, nahezu identisch. Die in der Drs. 21-6586 angeführte Begründung für die Verlegung erscheint unschlüssig.
Der gleichwohl befürwortete Ersatzstandort liegt 230m in südlicher Richtung und ist aus mehreren Gründen unglücklich gewählt.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Stadtreinigung, der Polizei sowie der zuständigen Fachbehörden
keine Anlage/n
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