Verlandung der Lottbek und Überflutung der Spazierwege und der Fußgängerbrücke im Bereich Lottbekkoppeln Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018 (Drs. 20-5528.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt:
Die Spazierwege im Bereich der Lottbekkoppeln verlaufen im natürlichen Überschwemmungsbereich der Lottbek und Bredenbek. Bei Niederschlagsverhältnissen wie im Jahr 2017, als der Jahresniederschlag um ein Drittel über dem langjährigen Mittel lag, ist mit einer Einschränkung der Passierbarkeit zu rechnen.
Dessen ungeachtet wurden im Einmündungsbereich der Lottbek in den Hörndiek die Sedimente so umgelagert, dass die Gefahr des Rückstaus im Gewässer vermindert werden konnte.
Um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen ist langfristig vorgesehen, den Hörndiek zu entschlammen. Diese Maßnahme wird zur Minimierung des Eingriffs und weil sie in jenem Zusammenhang ohnehin erfolgen muss mit der Herstellung der Fischdurchgängigkeit gekoppelt. Die Maßnahme ist unter der Bezeichnung Bredenbek - Hörndiek in den Maßnahmenspeicher des Arbeitsprogramms Gewässer bereits eingestellt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.