20-7111

Verlandung der Lottbek und Überflutung der Spazierwege und der Fußgängerbrücke im Bereich Lottbekkoppeln Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018 (Drs. 20-5528.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Das zuständige Fachamt wird gebeten zu prüfen, ob durch entsprechende Pflegemaßnahmen oder ggf. durch Entschlammung der Mündung der Lottbek eine Sanierung der Situation vorgenommen werden kann.
  2. Dem Regionalausschuss Walddörfer soll zeitnah zu den o.g. Punkten berichtet werden.

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

Die Spazierwege im Bereich der Lottbekkoppeln verlaufen im natürlichen Überschwemmungsbereich der Lottbek und Bredenbek. Bei Niederschlagsverhältnissen wie im Jahr 2017, als der Jahresniederschlag um ein Drittel über dem langjährigen Mittel lag, ist mit einer Einschränkung der Passierbarkeit zu rechnen.

Dessen ungeachtet wurden im Einmündungsbereich der Lottbek in den Hörndiek die Sedimente so umgelagert, dass die Gefahr des Rückstaus im Gewässer vermindert werden konnte.

Um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen ist langfristig vorgesehen, den Hörndiek zu entschlammen. Diese Maßnahme wird zur Minimierung des Eingriffs und weil sie in jenem Zusammenhang ohnehin erfolgen muss mit der Herstellung der Fischdurchgängigkeit gekoppelt. Die Maßnahme ist unter der Bezeichnung Bredenbek - Hörndiek in den Maßnahmenspeicher des Arbeitsprogramms Gewässer bereits eingestellt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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