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Verlängerung der Metrobuslinie 10 – neue Buswendeanlage in der Grunewaldstraße Debattenantrag der Fraktionen von SPD und Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Die MetroBus-Linie 10 (U Wandsbek Markt – Bf. Wandsbek – AK Wandsbek  Jenfeld-Zentrum – Glatzer Straße) soll um 600 Meter bis zur Grunewaldstraße verlängert werden. Damit soll den Anwohnerinnen und Anwohnern der Wohngebiete an der östlichen Grunewaldstraße eine günstigere Erreichbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel angeboten werden. Die nächstgelegenen Bushaltestellen in der Schöneberger Straße sind derzeit nur mit weiten Fußwegen zu erreichen. Eine solche Linienverlängerung ist schon länger im Gespräch. Bereits vor zehn Jahren hatte der Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek erstmals eine bessere Busanbindung unter anderem der vier Hochhäuser in der Grunewaldstraße 72-78 gefordert und hierfür die Verlängerung der Buslinie bis zur Kehre an der Straßensperre vorgeschlagen. Die Bezirksversammlung Wandsbek schloss sich damals dieser Forderung auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig an (BV-Drs. 17/2322). Sowohl das städtische Wohnungsunternehmen SAGA GWG als auch Anwohnerinnen und Anwohnern der östlichen Grunewaldstraße wünschen die Linienverlängerung.

Mit Zustimmung der Bezirksversammlung hat das Bezirksamt Wandsbek im Frühjahr eine Planung aufgenommen, um die straßenbaulichen Voraussetzungen für einen Buslinienbetrieb in der Grunewaldstraße zu schaffen. Dies sind unter anderem eine ausreichende Tragfähigkeit des Straßenoberbaus und die Errichtung barrierefreier Bushaltestellen. Im Zuge der Maßnahme muss die Grunewaldstraße zwischen Lehmkoppel und Wendekehre erstmalig endgültig hergestellt werden, wodurch die Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen geschaffen wird.

 

In der Sitzung des Regionalausschusses am 9. November 2016 wurden die Variantenplanungen zur Verlängerung der Metrobuslinie 10 mit neuer Buswendeanlage in der Grunewaldstraße durch Hochbahn, Ingenieurbüro und Bezirksamt öffentlich vorgestellt (BV-Drs. 20-3514). In der öffentlichen Diskussion wurde deutlich, dass zahlreiche Anliegerinnen und Anlieger die endgültige Herstellung der Grunewaldstraße nicht wünschen und gegen den Abbau der Schranke sind.

 

Was die erstmalige endgültige Herstellung der Grunewaldstraße und die damit verbundene Erhebung von Erschließungsbeiträgen angeht, so kann dies auch durch die Nullvariante (Verzicht auf die Buslinienverlängerung) nicht verhindert, sondern allenfalls etwas hinausgezögert werden. Denn nach dem Hamburgsichen Wegegesetz sind (nach und nach) alle Straßen endgültig herzustellen und Erschließungsbeiträge bei den Anliegerinnen und Anliegern zu erheben. Die notwendige endgültige Herstellung der Grunewaldstraße, die so oder so kommt, spricht daher nicht gegen die Verlängerung der MetroBus-Linie 10.

 

Allerdings ist nicht einzusehen, warum die Buslinienverlängerung mit einer Wiederherstellung der Durchfahrbarkeit der Grunewaldstraße einhergehen muss. Die seit Jahrzehnten bestehende Sperrung der Straße hat sich bewährt, eine Öffnung für alle Verkehrsteilnehmer ist nicht notwendig. Auch für den möglichen Verlust an Bäumen gilt die Maxime, dass dieser auf das absolute Minimum reduziert wird; im Übrigen sind großzügige Ersatzpflanzungen vorzusehen. In diesem Punkt haben die Anwohnerinnen und Anwohner die Kommunalpolitik auf ihrer Seite.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung begrüßt die Aufnahme von Planungen zur Verlängerung der MetroBus-Linie 10 bis zur Grunewaldstraße und bittet das Bezirksamt, die Planungen zur Verlängerung der MetroBus Linie 10 bis zur Grunewaldstraße zügig fortzuführen und zum Abschluss zu bringen. Allerdings sind die Varianten noch einmal zu überarbeiten mit der Maßgabe, dass die Grunewaldstraße weiterhin für den Durchgangsverkehr gesperrt bleibt. Dies könnte z.B. auch erfolgen mit Ausbau der Wendeanlage wie in Variante 1 und Wegfall der Schranke, Sperrung der Grunewaldstraße östlich der ausgebauten Wendeanlage und Bau einer zweiten (kleineren) Wendeanlage östlich der neuen Sperre. Auch auf diese Weise bleibt die Grunewaldstraße weiterhin für den Durchgangsverkehr gesperrt, es verschiebt sich lediglich die Straßenunterbrechung um ca. 50 Meter nach Osten. Das Grundstück Grunewaldstraße 72 muss für den motorisierten Verkehr weiterhin nur über den östlichen Teil der Grunewaldstraße erreichbar sein.

 

  1. Sowohl hinsichtlich der Varianten für die Wendeanlagen im Bereich der Sperre als auch hinsichtlich der erstmaligen endgültigen Herstellung der Grunewaldstraße - auf dem in Rede stehenden Abschnitt - ist der mögliche Verlust an Bäumen auf das absolute Minimum zu reduzieren. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Bäume durch die Maßnahme gefällt werden müssten und welche Bäume durch die Maßnahme gefährdet wären.

Für notwendigerweise zu fällende Bäume ist vor Ort (z.B. beim Zugang zum Kleingartenverein) Ersatz durch heimische Baumarten zu schaffen, für große Bäume im Verhältnis 1:3.

 

  1. Dem Regionalausschuss Rahlstedt werden die Varianten, inklusive jeweils einer Auflistung der voraussichtlich zu fällenden Bäume sowie der ggf. gefährdeten Bäume, unter Angabe von Baumart und Stammdurchmesser, zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n