20-5988

Verlängerung der Förderungen der Integration rund um die UPW-Gebiete bis zum Jahresende

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Zur Förderung der Integration rund um die UPW-Gebiete wurden in 2017 diverse Maßnahmen beschlossen. Eine Reihe von Förderungen wurden für 12 Monate bewilligt und schließen nicht mit dem Haushaltsjahr 2018 ab. Diese Förderungen sollen mit dieser Vorlage angepasst werden, indem der Zuwendungszeitraum bis zum 31.12.2018 verlängert und das Budget anteilig erhöht wird.

Alle geförderten Maßnahmen haben sich gut etabliert und sollen fortgeführt werden.

Der mit Beschluss des Hauptausschusses vom 7.8.2017 beschlossene und in den Bescheid aufgenommene Bewilligungszeitraum für die Erzieherstelle auf dem Bauspielplatz Tegelsbarg einchl. Begleitender Honorar- und Sachkosten endet am 30.9. Mithin ist für weitere drei Monate eine Bewilligung erforderlich, um die Förderung dem Kalenderjahr anzupassen. Bei einer Jahresförderung von 68.000 € sollte eine Bewilligung weiterer 17.000 € erfolgen.

Das Quartiersmanagement im UPW-Gebiet Poppenbütteler Berg durch BIG Städtebau GmbH wird in zwei Bescheiden gefördert.

Der erste Bescheid fördert die Tätigkeit des Quartiersmanagers, die Öffentlichkeitsarbeit und die Betriebskosten. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.9.2018. Nach dem Beschluss des ASB vom 24. April 2017 stehen hierfür 75.000 € zur Verfügung. Auch hier soll die Förderung dem Kalenderjahr angepasst werden. Bei einer Jahresförderung von 75.000 € sollte eine Bewilligung weiterer 18.750 € erfolgen.

Der zweite Bescheid fördert die weiteren Projektkosten wie Dolmetschertätigkeit (5.000 €), Vergungsfonds (8.000 €), Freizeitaktivitäten (24.000 €).

Der Bewilligungszeitraum endet am 30.11.2018. Nach dem Beschluss des ASB vom 24. April 2017 (Dolmetscherkosten, Verfügungsfonds) und dem des Hauptausschusses vom 7. August 2017 (Freizeitaktivitäten) stehen hierfür 37.000 € zur Verfügung. Auch hier soll die Förderung dem Kalenderjahr angepasst werden. Bei einer Jahresförderung von 37.000 € sollte eine Bewilligung weiterer 3.080 € erfolgen.

Die Sozialberatung am Poppenbütteler Berg wird von der Aqtivus Servicegesellschaft durchgeführt. Die Jahresförderung beträgt 54.990 €, sie endet am 14.12.2018. Auch hier soll der Bescheid angepasst werden. Mittel in Höhe von 2.300 € sollten zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderung für die Sozialberatung des Internationalen Bunds im UPW-Gebiet Elfsaal ist bis zum 30.11.2018 terminiert. Die Beschlussvorlage zur Anpassung der Förderung wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

Mittel stehen im Quartiersfonds („QF II“) ausreichend zur Verfügung.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss r Soziales und Bildung wird gebeten, folgenden Förderungen zuzustimmen:

  1. 17.000 €r die Förderung der Erzieherstelle mit Honorar- und Sachkosten auf dem Bauspielplatz Tegelsbarg bis zum 31.12.2018;
  2. 21.830 €r die Förderung des Quartiersmanagements am Poppenbütteler Berg einschl. der begleitenden, oben dargestellten Kosten bis zum 31,.12.2018;
  3. 2.300 €r die Sozialberatung am Poppenbütteler Berg bis zum 31.12.2018.
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.