Verkehrsversuch Walddörferstraße - soll der Verkehr stadteinwärts über die Kedenburgstraße abgeleitet werden? Kleine Anfrage vom 21.08.2025
Für den Abschnitt 2 der Walddörferstraße wurden am 26. Juni 2025 im Ausschuss für Mobilität eine Planung vorgestellt. Danach soll es einen Verkehrsversuch geben, wonach die Walddörferstraße in diesem Abschnitt zuerst auf 30 km/h abgesenkt und dann zusätzlich eine Durchfahrtsbeschränkung ab Höhe Kedenburgstraße Richtung stadteinwärts für Autos eingerichtet werden soll. Die Pläne dieser Variante wurden immer noch nicht an die Mitglieder der Bezirksversammlung Wandsbek verschickt. Der Versand von gezeigten Präsentationen an die Ausschussmitglieder ist gängige Praxis. Nachfragen von Anliegern können daher nur unzureichend von der bezirklichen Politik beantwortet werden.
Konkret kommen jetzt immer mehr Nachfragen zu den Funktionen der Kedenburgstraße in dem Verkehrsversuch. Die Kedenburgstraße ist eine Wohnstraße (30er Zone mit Vorfahrtsregel rechts-vor-links), die direkt am Eichtalpark liegt.
Zudem ist zu prüfen, inwiefern die bereits jetzt stark befahrene Holzmühlenstraße noch weiter an Verkehr zunimmt, da die Anwohner aus dem nord-westlichen Teil Tonndorfs mit dem Verkehrsversuch die Gewerbe- und Einzelhandelsansiedlungen an der Walddörferstraße (Rewe-Center etc.) nicht mehr über die Walddörferstraße stadteinwärts anfahren können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 29.08.2025
Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 26. Juni 2025 wurden Überlegungen zu einer möglichen vergleichenden Verkehrsuntersuchung in der Walddörferstraße vorgetragen.
Da das Konzept von den zu beteiligenden Fachbehörden aber noch freigegeben werden muss, ist es derzeit nicht angezeigt, das Konzept als bereits beschlossene Sache zu veröffentlichen. Der Abstimmungs- und Freigabeprozess und die anschließende Planungsphase werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn das Konzept in der jetzt angedachten Form von den zu beteiligenden Behörden freigegeben wird, wird es eine entsprechende Vorlage für den zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung geben und die Öffentlichkeit über die klassischen Kanäle (Pressemitteilung, Informationen auf der Internetseite des Bezirksamtes etc.) informiert werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Ab Höhe Kedenburgstraße soll nur der stadteinwärts fahrende motorisierte Individualverkehr über die Kedenburgstraße zur Ahrensburger Straße abgeleitet werden.
Die angedachte Durchfahrtssperre gilt nicht für den ÖPNV, den Rad- und Fußverkehr und auch nicht für die Feuerwehr und Rettungsdienste.
Bezirksamt Wandsbek:
Die angedachte Durchfahrtssperre in Fahrrichtung stadteinwärts ab der Kedenburgstraße soll zu einer Verringerung des Durchgangsverkehrs in der Walddörferstraße bereits beginnend ab Ölmühlenweg/ Am Stadtrand führen.
Die Aufgabe einer Sammelstraße ist es, die Verkehre aus den angeschlossenen Wohngebieten unmittelbar an die Hauptverkehrsstraßen abzuleiten. Dieses Prinzip wird durch die Durchgangssperre nicht verändert.
Bezirksamt Wandsbek:
Die angedachte Durchfahrtssperre in Fahrrichtung stadteinwärts ab der Kedenburgstraße soll zu einer Verringerung des Durchgangsverkehrs in der Walddörferstraße bereits beginnend ab Ölmühlenweg/ Am Stadtrand führen.
Der zeitlich befristete, mehrphasige Verkehrsversuch mit Tempo 30 km/h und Durchfahrtssperre auf Höhe Kedenburgstraße soll mit Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen begleitet und anschließend evaluiert werden.
Mit dem Verkehrsversuch sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:
Der Fragenkatalog wird um die Fragestellung unter Nr. 3 ergänzt.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung
Bezirksamt Wandsbek:
Der Fragenkatalog wird um diese Fragestellung ergänzt.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 1.
keine Anlage/n
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