Verkehrssituation um die Schule Wielandstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.05.2016 (Drs. 20-2698.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, zu prüfen, ob die beiden Parkplätze hinter der Bushaltestelle „Kantstraße“ als geordnete Möglichkeit genutzt werden können, damit die Eltern dort kurz anhalten können, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Dafür müsste in der Zeit zwischen 7.00 und 8.30 Uhr dort das reguläre Parken untersagt werden. Außerdem ist zu prüfen, ob das Parken in der Zufahrt zum Schulhof von der Kantstraße aus mittels eines Klapppfahles unterbunden werden kann. Ferner spricht sich der Kerngebietsausschuss für die Einrichtung eines sogenannten „Laufbusses“ an der Schule Wielandstraße aus. Dieses gemeinsame Erreichen der Schule zu Fuß von einem nahe gelegenen Treffpunkt aus hat sich anderen Orts bereits bewährt.
Vorbemerkung
Der Senat hat sich im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage des Abge-ordneten Schinnenburg, Drucksache (Drs.) 21/3572 mit der „Verkehrssituation an der Grund-schule Wielandstraße“ befasst. Hier wurden u.a. Aussagen zur mangelnden Parkdisziplin zum Schulbeginn und zur Aktion „Laufbus“ getroffen.
Dies vorangestellt nimmt die Verkehrsdirektion in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Poli-zeikommissariat (PK) 31 wie folgt Stellung:
Die Verkehrsdirektion spricht sich gegen ein eingeschränktes Haltverbot an dieser Stelle aus, da zu erwarten ist, dass die Menge der Fahrzeuge in dem vorgenannten Zeitfenster durch das Ein- und Ausparken eine Behinderung für den Busverkehr darstellen würde. Daneben wären aus dem gleichen Grund Behinderungen für Radfahrende auf dem Radfahrstreifen zu prognostizieren. Zudem existiert in der Schellingstraße, gegenüber der Schulsporthalle, bereits über eine Länge von 20 Metern ein nutzbares, eingeschränktes Haltverbot. Die Kinder müssten lediglich die Kantstraße an dem vor der Schule befindlichen Fußgängerüberweg überqueren.
Absperrelemente sollen nach dem Willen des Senats nur noch sehr sparsam und auch nur noch in den Fällen aufgestellt bzw. belassen werden, in denen es aus Sicherheits-gründen oder zum Schutz von Wegeflächen dringend geboten erscheint. Das Setzen eines Klappfahles zur Aufrechterhaltung einer Ordnung widerspricht der Fachanweisung für Absperrelemente.
Die polizeiliche Vorstellung der Aktion „Laufbus“ ist für Sommer dieses Jahres vorgesehen, siehe auch vorgenannte SKA zur Drs. 21/3572.
Hinweis
Die Einrichtung eines „Laufbusses“ wäre eine (rein) freiwillige Leistung der Elternschaft.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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