20-5453

Verkehrssituation in der Jenfelder Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5112)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, dem Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Planungen vorzustellen, die folgenden Faktoren berücksichtigen:

1.1. Herstellung eines regelkonformen Verhaltens bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung

1.2. Erhaltung der Parkplätze, insbesondere der Gehwegparkflächen

1.3. Verbesserung der Beleuchtung, insbesondere in der Nähe der Verkehrsinseln.

Insbesondere ist zu prüfen, ob die dargestellten Punkte durch geeignete bauliche Maßnahmen (die bisher aus Kosten und Unterhaltungsgründen nicht geprüft worden sind) erreicht werden können. Die zu erwartenden Kosten sind dem Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek zu benennen.

Bis zur Beratung des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek zu den angeforderten Planungen ist auf die Errichtung und Aufstellung der Eichenspaltpfähle zu verzichten.

  1. Weiterhin wird die Polizei gebeten, zeitnah Messungen der Geschwindigkeit durchzuführen und die Ergebnisse dem Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek mitzuteilen.
  1. Weiterhin wird die Stadtreinigung gebeten, zeitnah und nachhaltig eine Nutzung und Wahrnehmung des Radweges zu ermöglichen, indem dieser gereinigt wird.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu Ziffer 1 (1.1 und 1.2) und 2 des Petitums:

Zu 1.1:

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Bezirksversammlung Wandsbek, Drs.-Nr. 19/0274, wurde die Jenfelder Straße im Bereich zwischen Schimmelmannstraße/ Kuehnstraße und Jenfelder Allee von einer 50 km/h - Straße in eine Tempo 30 - Zone überführt. In diesem Zusammenhang wurden ebenfalls die in diesem Beschluss geforderten baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Form von wechselseitig angeordneten Fahrbahneinengungen nach dem Vorbild der Verkehrsberuhigung Sülldorfer Landstraße (Bezirk Altona) hergestellt.

In einer Tempo 30-Zone ist das Parken ausschließlich am rechten Fahrbahnrand vorgesehen, sofern eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern gewährleistet ist.

Die damit einhergehende Einengung des Verkehrsraums führt zu einer Senkung des Geschwindigkeitsniveaus.

Das Polizeikommissariat (PK) 38 hält an den mit dem Bezirksamt Wandsbek (MR 21) gemeinsam vereinbarten Maßnahmen fest, da diese den geltenden Vorschriften Rechnung tragen, die Geschwindigkeit senken und den Fußgängern den ihnen zustehenden Raum (Gehweg) schaffen.

Zu 1.2:

Es gibt bereits jetzt keine Parkflächen auf dem Gehweg oder entsprechenden Nebenflächen, die regelkonform genutzt werden dürfen.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.1.

Zu 2:

In der Zeit vom 20.11.2017 – 04.12.2017 wurde das Verkehrsstatistikgerät in der Jenfelder Straße aufgestellt (siehe Anlage). Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht eingehalten wird. Eine Senkung des Geschwindigkeitsniveaus lässt sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die in der Stellungnahme zu Punkt 1.1 benannten Maßnahmen erreichen.

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zu Ziffer 1.3 des Petitums:

Bei der öffentlichen Beleuchtung der Freien und Hansestadt Hamburg wird zwischen den Kategorien Haupt- und Nebenstraßen unterschieden. Dabei wird der Mastabstand in Nebenstraßen deutlich größer gewählt, im Vergleich zu Hauptstraßen. Die Jenfelder Straße wird hierbei als Nebenstraße angesehen.

Eine Überprüfung der Beleuchtung ergab, dass diese im gesamten Straßenverlauf funktionstüchtig ist und keine Störungen vorliegen.

Die Beleuchtungsanlage entspricht in ihrer derzeitigen Form den zum Errichtungszeitpunkt an-gewandten Maßgaben, sodass eine Verdichtung der Lichtpunktstandorte nicht erforderlich ist. Zudem lässt die gegenwärtige Mittelverfügbarkeit solche Maßnahmen auch in den nächsten Jahren nicht zu. Davon unabhängig ist der altersbedingte, zyklische Austausch der Masten und Leuchten.

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) verzichtet auf die Erhöhung des Beleuchtungsniveaus bei Verkehrsinseln ohne Fußgängerüberweg, sodass den Fußgängerinnen und Fußgängern kein Vorrang durch eine bessere Ausleuchtung suggeriert wird.

Grundsätzlich wird empfohlen, bei Veränderungen an der Straßengeometrie (Einmündungen, Querungshilfen, etc.) den LSBG im Rahmen der Planung zu beteiligen, um die Beleuchtungsanlage zu überprüfen und ggf. im Zuge der Maßnahme anzupassen.

Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) zu Ziffer 3 des Petitums:

Die SRH reinigt die Fahrbahn, die durch mehr als zehn Verkehrsinseln eingeengt wird, maschi-nell. Diese Fahrbahnreinigung wird an den mit Fahrradsymbol gekennzeichneten Durchlässen durch eine manuelle Reinigung ergänzt. Die SRH geht aufgrund dieser intensiven Reinigung davon aus, dass auf diese Weise eine Nutzung der Durchlässe für die Radfahrerinnen und Rad-fahrer möglich ist.

Das  Bezirksamt nimmt zu Ziffer 1. – 1.2 wie folgt  Stellung:

Das Bezirksamt nimmt die Überplanung der Nebenflächen der Jenfelder Straße in den Entwurf des Arbeitsprogramm auf, die Maßnahme wird unter der Bezeichnung „Jenfelder Straße; Abschnitt Schimmelmannstraße bis Jenfelder Allee; Umgestaltung der Nebenflächen“ geführt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

Verkehrsmessungen (siehe Stellungnahme der BIS zu Ziffer 2)

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