Verkehrssituation in der Hammer Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.06.2016 (Drs. 20-2931.1)
Die Bezirksversammlung fasste in ihrer Sitzung vom 16.06.2016 folgenden Beschluss:
Die zuständigen Behörden werden aufgefordert folgende Maßnahmen auf Ihre Durchführbarkeit in der Hammer Straße zu überprüfen:
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Bei der Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß aufgeführter Vorgaben handelt es sich um eine Maßnahme zur Lärmminderung.
Im Juli 2013 wurde der Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2) von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vom Senat zur Kenntnis genommen.
In diesem werden basierend auf dem Strategischen Lärmaktionsplan Hamburg 2008, den Ergebnissen der 17 durchgeführten bezirklichen Lärmforen 2009/2010 und der Auswertung weiterer fachspezifischen Planungen lärmmindernde Maßnahmen dargestellt und prioritäre Prüfaufträge festgelegt. Aufgrund einer erforderlichen Priorisierung können nicht für alle Straßen, bei denen eine erhöhte Lärmbelastung vorliegt, Maßnahmen geprüft werden. Zunächst werden die vierzig nach den Berechnungen am stärksten belasteten Straßen in Hamburg, d.h. mit den meisten betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, bearbeitet. Da die Hammer Straße nicht als eine der am stärksten betroffenen Straßen identifiziert wurde, sind für diesen Bereich in absehbarer Zeit keine lärmmindernden Maßnahmen vorgesehen.
Darüber hinaus wird an dieser Stelle auf die Zuständigkeit der BSU verwiesen.
Die Bezirksversammlung schlägt vor, die Fahrbahnmarkierung vom Kreuzungsbereich Hammer Straße/ Jüthornstraße bis zum Horner Kreisel fortzuführen, um einen Kompromiss zwischen der notwendigen Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses und der Entlastung der Anwohner der Hammer Straße vor dem Hintergrund nächtlicher Lärmbelästigungen sowie starken Erschütterungen bis hin zur Rissbildung herbei zu führen.
In der Befassung ist zunächst auf die straßenbaulichen Unterschiede einzugehen. Es wird deutlich, dass sich im Einmündungsbereich Hammer Straße/ Jüthornstraße, der bereits mit der gewünschten Fahrbahnmarkierung ausgestattet ist, lediglich Trummen ohne Einfassungen befinden. Dagegen sind die Trummen in den Fahrbahnbereichen ohne Markierung rundherum mit Pflastersteinen eingefasst, die sich inzwischen gelockert/ abgesenkt haben könnten. Eine fortgeführte Fahrbahnmarkierung würde lediglich verhindern, dass die im Bereich der wasserlauf liegende Trumme befahren wird. Die mittlerweile nicht mehr ebene Einfassung würde weiterhin befahren werden, so dass die genannten Belästigungen weiterhin zu konstatieren sind. Dies wäre lediglich durch einen unverhältnismäßig breiten Begrenzungsstreifen zu verhindern, der jedoch zur Aufhebung der „unechten Zweispurigkeit“ und damit zu einer nicht akzeptablen Verminderung des Verkehrsflusses führen dürfte.
Darüber hinaus fahren insbesondere LKW aufgrund ausladender Äste der rechts neben dem Radweg befindlichen Bäume nur dann unmittelbar am Fahrbahnrand entlang, wenn es das Verkehrsaufkommen erfordert. Auch PKW orientieren sich bei geringerem Verkehrsaufkommen, welches in den Nachtstunden vorliegen dürfte, eher zur Fahrbahnmitte. Somit werden nächtliche Belästigungen durch diese Maßnahme nicht verhindert.
In der Gesamtbetrachtung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen aus hiesiger Sicht nicht geeignet, die Belästigungen für die Anwohner zu vermindern. Zur weiteren Prüfung wird zuständigkeitshalber bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierung auf die BSU und bezüglich Begutachtung der Trummen/ Einfassungen an das Bezirksamt Hamburg-Wandsbek/ Tiefbauamt verwiesen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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