Verkehrssituation auf der Wandsbeker Chaussee in Eilbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.12.2018 (Drs. 20-6813)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Zu 2.:
Es ist geplant, die zurzeit in der Beschaffung befindlichen Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger auch in der Wandsbeker Chaussee einzusetzen. Hiermit kann die Anzahl der Messstunden, insbesondere auch zur Nachtzeit und am Wochenende, spürbar erhöht werden. Des Weiteren kann die Dauer einer Messeinheit von (bisher) wenigen Stunden auf mehrere Tage ausgedehnt werden. Damit kann eine länger andauernde Wirkung auf das Geschwindigkeitsniveau, ähnlich wie bei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA), erreicht werden. Eine weitergehende Schwerpunksetzung ist nicht geplant.
Zu 3.:
Die Unfalllage in der Wandsbeker Chaussee entspricht vergleichbaren Straßenzügen. Die Installation einer weiteren GÜA ist daher zurzeit nicht geplant. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
Zu 4.:
Das für den Bezirk Wandsbek zuständige Polizeikommissariat 37 entsendet regelmäßig einen Vertreter der Straßenverkehrsbehörde in die Sitzung des Kerngebietsausschusses. Darüber hinaus hat sich ein Mitarbeiter des für die Wandsbeker Chaussee zuständigen PK 31 bereit erklärt, an der nächsten Sitzung teilzunehmen, um über die aktuelle Situation zu berichten.
Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie (BUE):
Zu 5.:
Im Lärmaktionsplan Hamburg 2013 wurde für den Bereich der dort 6-streifigen Wandsbeker Chaussee zwischen Ritterstraße und S-Bahnbrücke Wandsbeker Chaussee eine bauliche Umgestaltung auf 4 Fahrstreifen mit Umgestaltung des Mittelstreifens als Prüfvorschlag aufgenommen. Außerdem wurde diese Maßnahme vorgeschlagen, um die Aufwertung des Freiraumes zur intensiveren Begrünung, den Bau sicherer Radwege, die Verbesserung der Bilanz im Ruhenden Verkehr und die Aufwertung und Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raumes (Fußgängerbereich, Außengastronomie) zu erreichen.
Im Rahmen der weiteren Prüfung wurde die Umsetzung der Maßnahme 2014 von den weiteren zu beteiligenden Fachbehörden abgelehnt. Wesentliches Argument war insbesondere eine erwartete Verdrängung des Verkehrs auf Parallelstraßen, die allerdings nicht gutachterlich abgeschätzt wurde.
Darüber hinaus wurden Probleme beim Umbau in den Knotenbereichen und hohe bauliche Kosten erwartet. Gutachterlich wurde das Lärmminderungspotential von 1 dB(A) unter der Prämisse einer Erhöhung des Abstands der Schallquelle zur Fassade (ohne Verkehrsverlagerung) betrachtet. Der Gutachter sah eine zusätzliche Lärmminderung von 2 – 3 dB(A) durch den Einbau lärmarmen Asphalts. Eine Fahrbahnsanierung wurde zu der Zeit aufgrund des Fahrbahnzustands als nicht erforderlich angesehen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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