Verkehrssicherung der Unterkunft am Waldweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.10.2015 (Drs. 20-1746.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Direktion Polizeikommissariate und Verkehr der Polizei Hamburg zur Beantwortung nimmt im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat 35 wie folgt Stellung:
Die Polizei führte in diesem Jahr am 03.02.2015 und am 09.02.2015 im Waldweg jeweils Radarmessungen durch. Am 03.02.2015 zwischen 07:55 Uhr und 09:10 Uhr wurden 380 Fahrzeuge gemessen, wobei hier kein Verstoß festgestellt wurde. Am 09.02.2015, zwischen 15:39 Uhr und 16:54 Uhr wurden 648 Fahrzeuge gemessen, wobei 9 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Verwarnungsgeldbereich überschritten.
Darüber hinaus fanden Lasermessungen in unterschiedlichen Abschnitten des Waldweges zu
folgenden Zeiten und mit folgenden Ergebnissen statt:
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Bußgeld |
Verwarnungsgeld |
28.02.2013 |
10:35-11:30 Uhr |
Waldweg 17 |
keine |
keine |
06.05.2013 |
17:45-00:15 Uhr |
Waldweg ggü. 96 |
8 |
4 |
20.02.2014 |
08:30-10:00 Uhr |
Waldweg ggü. 173 |
keine |
keine |
Als Fazit bleibt festzustellen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Waldweg zu schulweg- und hauptberufsverkehrsrelevanten Zeiten eingehalten wird. In weniger stark frequentierten
Zeiten kommt es lediglich zu einzelnen Verstößen. Darüber hinaus ist es in den letzten drei Jahren auch zu keinem Verkehrsunfall gekommen, bei dem die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unfallursächlich war.
Vor diesem Hintergrund sieht die Polizei Hamburg derzeit keinen Anlass, repressive Verkehrsüberwachung über den bisherigen Umfang hinausgehend zu betreiben und wird auch zukünftig lageabhängig im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen Maßnahmen treffen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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