20-4183

Verkehrssicherheit in Duvenstedt und Ohlstedt herstellen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

In Duvenstedt und Wohldorf- Ohlstedt sind die Sorgen und Ängste über die steigende Zunahme des Schwerlastverkehres, insbesondere auf dem Duvenstedter Damm, dem Schleusenredder und  dem Alsterblick, sehr groß. Nach Angaben von Anwohnern hat der Schwerlastverkehr in diesen Straßen zu stark zugenommen.

 

Der Duvenstedter Damm und auch der Schleusenredder sowie die Straße Alsterblick sind eine sogenannte Sammelstraße, die sämtliche Verkehre aus den umliegenden Straßen aufnimmt. In den gesamten genannten Bereich gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/ h. Auf dem genannten Verkehrsabschnitt gibt es keine baulichen bzw. künstlichen Hindernisse, die zu einer Geschwindigkeitsreduzierung beitragen könnten. Lediglich an der Einmündung Duvenstedter Damm / Trilluperweg und der Einmündung Bredenbekstraße / Alsterblick sind Fußgängerüberwege vorhanden. In dem genannten Bereich sind Grund-und weiterführende Schulen, Kinderkrippen und Kindertagesstätten sowie Freizeiteinrichtungen vorhanden.

 

Es gab bereits bezüglich der verkehrlichen Zukunft Duvenstedts zwei schriftliche kleine Anfragen ( Drucksache 20/8466 und 21/7708 ) des Abgeordneten D. Thering und aus diesen Anfragen geht hervor, dass die letzte Verkehrsstärkenzählung auf dem Duvenstedter  Damm am 18. November 1997 durchgeführt worden war und eine Geschwindigkeitsmessung wurde am 30. März 2009 von 12.00 Uhr bis 12.00 Uhr des darauffolgenden Tages bis zur Straße Schleusenredder erhoben. Aber um valides Zahlenmaterial zu bekommen, um daraus im Anschluss bauliche und verkehrliche Maßnahmen zu treffen, sind die Erhebung der Daten von gefahrenen Geschwindigkeiten und den Verkehrsstärken unerlässlich.

 

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Behörde wird gebeten, in Straßenverlauf Duvenstedter Damm

(ab Kreisverkehr Ortseingang ) , Schleusenredder und Alsterblick bis Breden-

      bekstraße eine Verkehrsstärkenzählung durchzuführen. Bitte die Anzahl der

      Fahrzeuge pro Werktag und den Anteil des Schwerlastverkehres angeben.

 

  1. Im angeführten Straßenverlauf bitte durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde

Geschwindigkeitsmessungen durchführen.

 

  1. Dem Ausschuss Wirtschaft und Verkehr über die Verkehrszählung und  der

           Geschwindigkeitsmessung zu berichten.

 

 

 

 

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