Verkehrssicherheit in der Straße Möhlendannen herstellen Antrag der CDU-Fraktion
Die Straße Möhlendannen im Stadtteil Wellingsbüttel liegt paralell zur Wellingsbütteler Landstraße und wird von den Querstraßen Hoheneichen und Borstels Ende begrenzt. Die Straße Möhlendannen ist eine von ca. 300 Straßen im Bezirk Wandsbek, die bislang noch nicht endgültig hergestellt worden ist.
Aus einem Schreiben der Behörde für Wirtschaft, Bauen und Umwelt vom 13. Mai 2014 geht hervor, dass mit einer Planung und Umsetzung in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist. Die Fahrbahndecke weist teilweise Verwerfungen und Risse auf und ist in den Nebenflächen durch Glensander und Grünbewuchs umgeben.
Gehwege und Fahrbahnabgrenzungen gemäß Plast sind nicht vorhanden, ebenso keine Radwege. Die Randrabatten zwischen den einzelnen Grundstücken werden überwiegend als Parkplätze von den Anwohnern und Besuchern genutzt. Die gesamte Straßenlänge ist als Tempo 30 Zone ausgewiesen.
In der Straße Möhlendannen hat sich in den letzten Jahren eine Verjüngung der Anwohner ergeben. Es sind viele junge Familien mit Kleinkindern und auch Kinder im schulpflichtigen Alter ansässig geworden. Die Straße wird sehr stark von Schülern und Schülerinnen der Albert Schweitzer – Schule genutzt sowie von Kindern und Jugendlichen, die zum Sporttraining des Uhlenhorster Hockeyclubs an der Wellingsbütteler Landstraße oder in die andere Richtung zum Klipper THC mit ihren Rädern fahren.
Durch die parkenden Fahrzeuge wird den aus den Grundstücken fahrenden Fahrzeugführern teilweise die Sicht auf die Fahrbahn versperrt, Kinder sind hinter den parkenden Fahrzeugen kaum wahrzunehmen. Bei Staus und Verkehrsstörungen in der Wellingsbütteler Landstraße wird die Straße Möhlendannen auch als Alternativroute von den Verkehrsteilnehmern genommen.
Durch die gesamten im Text geschilderten Umstände sind Gefahren sowohl für Anwohner und deren Kinder als auch für den gesamten dort stattfindenden Fahrzeugverkehr gegeben. Um dort weitergehende Maßnahmen zur Entzerrung der Gefahrensituation zu ermöglichen, müssen die zuständige Straßenverkehrsbehörde und der Bezirk Wandsbek tätig werden.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Alstertal als Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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