20-5960

Verkehrssicherheit in der Eulenkrugstraße verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2018 (Drs. 20-5750.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Walddörfer beschloss in seiner Sitzung am 21.02.2019 einstimmig, in seiner nächsten Sitzung am 28.03.2019 gemeinsam mit der Polizei die im Antrag Drs. 20-5750 zitierte Verkehrsmessung noch einmal zu beraten und daraus weitere Maßnahmen für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zu entwickeln. 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Stellen werden aufgefordert,

1. zu prüfen, aus welchen Haushaltsmitteln des Bezirkes die Anschaffung und der Betrieb von Dialogdisplays finanziert werden kann, und auf dem oben genannten Teilstück der Eulenkrugstraße ein Dialogdisplay zu installieren.

2. in der Straße Eulenkrugstraße verstärkt zu unterschiedlichen Tageszeiten Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen,

3. zu prüfen, inwieweit zur Schulwegsicherung im Umfeld der Ampel Eulenkrugstraße/Im Allhorn weitere Maßnahmen umgesetzt werden können.

Das Bezirksamt antwortet zu Ziffer 1:

Das Bezirksamt verweist auf die Drs. 20-5454.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu den Ziffern 2 und 3:

Eine 3-Jahres Betrachtung der Verkehrsunfalllage mit Personenschaden bezüglich der Ursache Geschwindigkeit zeigte drei Unfälle mit leichtverletzten Personen. Das Ergebnis ist im Vergleich mit anderen Straßenzügen unauffällig.

Es finden in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitskontrollen in der Eulenkrugstraße statt. Die Ergebnisse entsprechen denen vergleichbarer Straßenzüge. Diese Maßnahmen werden fortgeführt. Darüber hinaus wurde die zuständige Verkehrsstaffel 3 über das Anliegen informiert. Es wurden zusätzliche Kontrollen im Rahmen der personellen Ressourcen zugesagt. Eine Schwerpunktsetzung erfolgt jedoch nicht.

Die Polizei hat im vergangenen Jahr die Eulenkrugstraße bereits eingehend und umfänglich bezüglich der Verkehrssituation betrachtet, da es dort die Forderung nach Tempo-30 im Rahmen der Lärmreduzierung gegeben hat. Es waren keine Gründe für weitergehende Maßnahmen erkennbar.

Im Rahmen der Schulwegsicherung ist auch der Bürgernahe Beamte regelmäßig vor Ort. Dieser hat bisher ebenfalls keinen weiteren Handlungsbedarf festgestellt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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