Verkehrssicherheit an der Poppenbüttler Hauptstraße/ Kupferhammer herstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.11.2015 (Drs. 20-1988)
- Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2016 die Vorlage zur Kenntnisnahme einstimmig in den Regionalausschuss Alstertal überwiesen.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das PK 35 nimmt wie folgt Stellung:
Das Polizeikommissariat 35 als örtliche Straßenverkehrsbehörde ordnet für den Einmündungsbereich Kupferhammer/ Poppenbüttler Hauptstr. ( dortige Parkstände im Seitenstreifen ) kein Halt.- bzw. Parkverbot durch eine Beschilderung oder Markierungen an.
Es liegt keine zwingende Gebotenheit gem. § 45 StVO ( wie das Vorliegen einer auffälligen Unfalllage ) für die Anordnung eines Parkverbotes vor.
Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Grundsätzlich ist dort, wo Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einmündungen bestehen, aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Verbesserung der Sichtverhältnisse durch das Freihalten von Sichtdreiecken anzustreben.
Sollte das Bezirksamt Wandsbek als Straßenbaulastträger bauliche Maßnahmen zur Schaffung bzw. Veränderung der Parkplatzsituation bzw. der Sichtverbesserung durchführen wollen, würde sich das PK 35 solchen Maßnahmen im Beteiligungsverfahren nicht verschließen.
In diesem Zusammenhang verweist das Polizeikommissariat 35 auf die Drucksache – 20-0057- der BV-Wandsbek. In dem Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek vom 15.05.2014 wurde die Parkplatzsituation An der Alsterschleife in den Bereichen der beiden Lokale „Mellinghus“ und „Stocks“ als unvertretbar beschrieben und mitgeteilt, dass es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen während der Öffnungszeiten führe.
Das Polizeikommissariat 35 hatte dazu geantwortet.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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