20-2382

Verkehrssicherheit am Schrankenweg und der Hagenower Straße erhöhen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Die Einbahnstraße Güstrower Weg/Schrankenweg/Hagenower Straße, die für den allgemeinen motorisierten Individualverkehr zugelassen ist und als Bogen von der Einmündung Hagenower Straße/Güstrower Weg beginnend und in diesem wieder endend, birgt für viele Fahrzeugführer Tücken in der Verkehrsführung.

 

Von der Schweriner Straße kommend fährt man auf der Hagenower Straße auf das entgegenkommende Einbahnstraßenstück der Hagenower Straße zu. Während ortsfremde Personen an dieser Stelle des Öfteren die Einbahnstraßen Regelung versehentlich übersehen fahren einige Ortskundige, um Zeit zu sparen, bewusst verkehrt in die Straße, um die Parkplätze direkt anzufahren, dies gilt nicht nur für die beiden unteren Parklätze an der Schreinerei und der Haspa, sondern auch für die im oberen Teil der Straße befindlichen Parkflächen, wodurch es in der letzten Biegung der Einbahnstraße aufgrund der oft erschwerten Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge zu einem gefährlichen Begegnungsverkehr kommt.

 

Die zweite Tücke birgt die Einbahnstraßenregelung des Güstrower Weges: Fahrzeuge, die aus dem Sackgassenstück des Güstrower Weges wieder ausfahren müssen, über den Schrankenweg im Boden zurück zur Hagenower Straße fahren, können nicht direkt über den Güstrower Weg abkürzen, dies wird jedoch bewusst oder unbewusst gemacht, so dass es in dem sehr engen Einmündungsbereich zu einem für viele unerwarteten Gegenverkehr kommt.

 

Die Dritte und vermutlich auch die häufigste Stelle für Fehlverhalten der Fahrzeugführer ist an der Einmündung des Schrankenweges in die Hagenower Straße zu beobachten. Fahrzeuge fahren in den für den allgemeinen Individualverkehr gesperrten Bereich des Schrankenweges ein. Das Durchfahrtsverbot an dieser Stelle ist durch ein schmales und überfrachtetes Schild geregelt, das offensichtlich viele Verkehrsteilnehmer in seiner Darstellung weder wahrnehmen noch interpretieren können. Durch diese Beschilderung oder die Ignoranz einiger Verkehrsteilnehmer fahren diese die Anlieger-, Anliefer- und Marktzufahrtsstraße ein und in der Fußgängerzone angekommen und den Fehler bemerkend entgegen der dortigen Einbahnstraßenregelung zurück, dies ist sicher als Folgefehler des ersten Fehlverhaltens zu betrachten. Ein Teil dieser Falschfahrer fahren dann jedoch dem Schrankenweg folgend ebenfalls entgegen der Einbahnstraßenregelung bis zum Güstrower Weg durch, was auf Höhe Schrankenweg Hausnummer 1 und 2 zu einem nicht erwarteten Gegenverkehr und zu gleichen Problemen in den Einmündungen in den Güstrower Weg und in die Hagenower Straße führt. Oder die Falschfahrer rangieren aus dem gesperrten Teil des Schrankenweges in der Einmündung Schrankenweg/Hagenower Straße so ungeschickt, dass die Straße zeitweise blockiert ist.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten:

 

  1. Zu prüfen, ob entsprechende Fahrbahn Markierungen für eine Reduzierung der Fehlerquote geeignet sind. Es möge insbesondere geprüft werden, ob nicht Pfeile auf der Fahrbahn mit der Fahrtrichtung in der Mitte des Schrankenweges in der Einmündung vom gesperrten Schrankenweg und in der Hagenower Straße vor der Einmündung Güstrower Weg zur Lösung der Probleme beitragen können.
  2. Weiterhin möge geprüft werden, ob der für den allgemeinen Individualverkehr gesperrte Teil des Schrankenweges durch eine zusätzliche durchgezogene Linie vor der Einmündung des gesperrten Teils gekennzeichnet werden könnte.
  3. Sofern eine Umsetzung möglich ist, möge die zuständige Behörde dieses bitte schnellstmöglich umsetzen.
  4. Diese Prüfung und Durchführung hat vor allem unter ökologischen und sozialpolitischen Gesichtspunkten zu erfolgen und ist im Einklang mit ökologischen Gesichtspunkten durchzuführen.

 

 

Dem Ausschuss möge binnen einer angemessenen Frist schnellstmöglich über die Prüfung und Umsetzung berichtet werden, jedoch spätestens bis zur Sitzung am 08.Juni 2016.

 

Anhänge

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