Verkehrssichere Zustände im Nordlandweg schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.06.2020 (Drs. 21-1400.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde möge prüfen, ob ein ggf. auch temporär absolutes Halteverbot
gegenüberliegend der Nebenstraßen stadteinwärts im Nordlandweg bis hin zum
Spitzbergenweg die gemeinsame Nutzung der Straße der vielfältigen Verkehrsteilnehmer
entspannen könnte und zu einer guten und vor allen Dingen sicheren gemeinsamen Nutzung
des Straßenraumes führen könnte.
Die Ergebnisse mögen dem Regionalausschuss zeitnah mitgeteilt werden.
Stellungnahme des Polizeikommissariats 382:
Der in der Beschlussvorlage aufgeführte Nordlandweg ist nach Einsicht in die Unfallstatistik als unauffällig zu bewerten. Im Bereich der jeweiligen Einmündungen ist ein Unfall aus dem Jahr 2019 nicht bekannt.
Beschwerden des HHA liegen dem PK 382 nicht vor. Die Maße der Fahrbahn sind mit den umliegenden Straßen vergleichbar.
Darüber hinaus dient das Parken am Fahrbahnrand der Verkehrsberuhigung und damit der Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit. Eine Sichtbehinderung durch gegenüber der Einmündung parkende Fahrzeuge ist nicht erkennbar.
Die Beseitigung von Parkraum unterliegt grundsätzlich einer besonderen Betrachtung und ist zu begründen. Gemäß dem PK 382 vorliegenden Richtlinien ist die Einrichtung eines Haltverbots nicht begründbar und wird daher abgelehnt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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