20-2275

Verkehrslenkung und Parksituation um die Asklepios Klinik Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.09.2016 (Drs. 20-1682)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen,

  1. zu prüfen, in welcher Weise die Verkehrsbelastung durch Lastkraftwagen in den, die Asklepios Klinik Wandsbek umgebenden Straßen gemindert werden kann. Vor allem sollen Möglichkeiten gefunden werden, um Begegnungs- und Gefahrensituationen zu vermeiden.
  2. zu prüfen, welche Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaft es gibt, um den Parkdruck in den Nebenstraßen um die Asklepios Klinik Wandsbek in geeigneter Weise zu reduzieren. Dabei sind auch kostenfreie Möglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner zu prüfen.
  3. um die angespannte Parksituation in dem genannten Bereich kurzfristig abzumildern, bitten wir Parksünder konsequent und verstärkt gebührenpflichtig zu verwarnen.

 

 

Unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 37 und des Landesbetriebs Verkehr nimmt die zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:

 

Reduzierung der Verkehrsbelastung durch LKW

Aufgrund der Baumaßnahmen an der Asklepios Klinik Wandsbek wird es auch weiterhin zu Beeinträchtigungen durch LKW kommen, die für die Baustellenver- und entsorgung erforderlich sind.

Zu den Möglichkeiten der Einrichtung der Nebenstraßen um die Asklepios Klinik Wandsbek als Einbahnstraßen zwecks Reduzierung der Verkehrsbelastung hat das PK 37 zur Drs. 20-1257.1 im Juli 2015 ausführlich Stellung genommen. Im Ergebnis scheidet die Einrichtung von Einbahnstraßen im fraglichen Bereich weiterhin aus.

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten -insbesondere der geringen Fahrbahnbreite- könnten Begegnungssituationen nur vermieden werden, wenn das Parken auf der Fahrbahn verboten würde. Eine weitere Einschränkung des Parkraumes ist von den Anwohnern allerdings ausdrücklich nicht gewünscht. Zudem widerspräche dies dem verkehrsberuhigenden Gedanken im Wohngebiet (30 km/h). In diesem Bereich besteht zudem keine Verkehrsunfalllage, die eine diesbezügliche Veränderung erforderlich machen würde.

 

Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung

Der für diese Thematik zuständige Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat in seiner Stellungnahme zur Drs. 20-1256.1 im September 2015 die Einführung einer Bewohnerparkzone abgelehnt.

Aus Anlass der aktuellen Beschlussempfehlung weist der LBV darauf hin, dass sich die Bedingungen seit September 2015 nicht geändert haben.

Eine denkbare Lösung wäre die Einführung einer zeitlich befristeten Parkscheibenregelung während der Besuchszeiten in der Asklepios Klinik. Diese Regelung wäre nach hiesiger Einschätzung aber nicht im Sinne der Beschwerde führenden Anwohner und wird deshalb von der Straßenverkehrsbehörde nicht weiter geprüft. 

 

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Das PK 37 wird die Örtlichkeit im Rahmen der personellen Ressourcen überprüfen, festgestellte Verstöße entsprechend ahnden und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von verkehrsgefährdend abgestellten Fahrzeugen treffen.

 

Fazit

Nach Abwägung der aufgeführten Alternativen zur Verkehrslenkung und zur Situation des ruhenden Verkehrs im Umfeld der Asklepios Klinik Wandsbek sieht die Straßenverkehrsbehörde bis zum Abschluss der dortigen Baumaßnahmen keine Möglichkeiten, die zur Entspannung der dargestellten Situation führen.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde entspricht die momentane Situation der in anderen Stadtteilen mit ähnlichen Rahmenbedingungen.

Eine Lösung, die zur Entspannung der Situation führe könnte, wäre ggf. eine Reduzierung oder gar der gänzliche Wegfall der Parkgebühren für die Parkplätze auf dem Gelände der Asklepios Klinik. Hierzu erforderliche Absprachen fallen jedoch nicht in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Sie müssten vom Bezirk geführt werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n