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Verkehrsgutachten für das Bebauungsplanverfahren Bramfeld 70 (Mützendorpsteed) erweitern und Anliegen der Bürgerinitiative aufnehmen Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.02.2018 (Drs. 20-5438.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Das Untersuchungsgebiet für das Verkehrsgutachten zum Bebauungsplanverfahren Bramfeld 70 (Mützendorpsteed) wird auf den Bereich ausgeweitet, der von den Straßen Bramfelder Chaussee, Berner Chaussee, Im Soll, Heukoppel und Bramfelder Dorfplatz umfasst ist.
  1. Alle innerhalb des Untersuchungsgebietes nach Nr. 1 derzeit im Bau befindlichen oder verbindlich absehbaren größeren Bauvorhaben werden bei der Betrachtung der motorisierten Verkehre im Untersuchungsgebiet berücksichtigt und der Stand der Planungen zur zukünftigen U-Bahnhaltestelle am Bramfelder Dorfplatz einschließlich der Bauphase wird soweit möglich in die Betrachtungen einbezogen.
  1. Folgende Vorschläge der Bürgerinitiative für Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation werden in die gutachterliche Prüfung aufgenommen:
  1. Die Erhebungen zur Situation des Parkens, des Fahrzeugaufkommens und des Verkehrsdurchflusses zur Erstellung des Verkehrsgutachtens auch für besonders kritische Zeiten (spät abends und früh morgens) durchführen, falls nicht bereits geschehen.
  1. Maßnahmen ergreifen, um den Durchgangsverkehr aus dem Quartier fernzuhalten (derzeit wird mit sehr hoher Geschwindigkeit gefahren, um z.B. vor dem Gegenverkehr rechtzeitig in eine der wenigen freien Halteverbotsbuchten ausweichen zu können).
  1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, sich bei den zuständigen polizeilichen Dienststellen dafür einzusetzen, dass die polizeiliche Kontrolle der Einhaltung von Halteverbotszonen spürbar verstärkt wird. Insbesondere betrifft das die Kreuzungsbereiche des Quartiers, in denen die notwendige Übersichtlichkeit häufig durch geparkte Autos nicht gegeben ist.
  1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, die zuständigen polizeilichen Dienststellen um eine Bewertung der folgenden Vorschläge der Bürgerinitiative für Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation und eine Vorstellung der Ergebnisse im Planungsausschuss zu bitten:
  1. Die Nutzbarkeit der Gehwegflächen wenn nötig durch zusätzliche Halteverbote sicherstellen, damit Fußgänger nicht auf die Straßenfläche ausweichen müssen.
  1. Tempo reduzierende Maßnahmen wie Aufpflasterungen insbesondere in den Problembereichen Hildeboldtweg und Mützendorpsteed umsetzen.
  1. Installationen zur Freihaltung von Halteverbot-Zonen insbesondere in Kreuzungsbereichen vornehmen.
  1. Die neu entstehende Einfahrtssituation für die Bebauung Bramfeld 70 am Mützendorpsteed schräg gegenüber der Kreuzung zum Bargackerdamm beispielsweise durch Sackgassen- oder Einbahnstraßenregelungen ergänzen.
  1. „Autofreies-Wohnen“ für die Neubebauung Bramfeld 70 vorsehen.
  1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, zu folgenden Vorschlägen der Bürgerinitiative für Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation Stellung zu nehmen:
  1. Einen P+R-Parkplatz für Pendler, die mit dem PKW aus den Walddörfern kommen, um in Bramfeld in den Öffentlichen Nahverkehr zu wechseln, einrichten.
  1. Im oben genannten Untersuchungsgebiet Bewohnerparken einführen.
  1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, die zuständigen polizeilichen Dienststellen um eine Auswertung der Unfallzahlen und Verkehrskontrollen der vergangenen fünf Jahre zu bitten.
  1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, zum Sachstand des seit Jahren durchgeführten städtischen Ankaufprogrammes von Grundstücken im Untersuchungsgebiet zu berichten.
  1. Die Genehmigung des Bauvorhaben Bramfeld 70 bzw. Art und Umfang der Bebauung auf die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens abzustimmen.
  1. Bei der Vorstellung der Ergebnisse den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne hinzuzuladen.
  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,
  1. für das o.g. Untersuchungsgebiet und für verkehrlich relevante Bereiche im Umfeld ein Verkehrskonzept zu erstellen, das die zukünftige Entwicklung des Bramfelder Kerns berücksichtigt.
  1. Das städtische Ankaufprogramm mit Nachdruck fortzuführen, um den Straßenquerschnitt im o.g. Untersuchungsgebiet besser den Bedarfen der Nutzung des Straßenraums anpassen zu können.

Stellungnahme der Finanzbehörde (FB):

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen ist für die Bedarfsankäufe, z.B. für die Umsetzung von verkehrlichen Belangen, zuständig. 

Im dargestellten Untersuchungsgebiet wurden in den letzten Jahren (seit 2002) 35 Fälle bearbeitet, hiervon wurden 22 Fälle storniert, elf Verträge geschlossen und zwei Fälle sind aktuell noch in Arbeit. Die 22 stornierten Fälle wurden dem Bezirksamt mitgeteilt, weil hier die Eigentümer (häufig Eigentümergemeinschaften) nicht verkaufsbereit waren.

Um das Ankaufsprogramm mit Nachdruck weiter betreiben zu können, bedarf es neuer Grunderwerbsaufträge durch die Behörden oder/und der Bezirksämter und die eventuelle Bereitschaft, auf Grundlage des Planrechts ggf. in die Enteignung der Flächen zu gehen.

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Zu 6.a.:

Sofern eine durchgängige Fahrt Richtung Innenstadt mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) keine Alternative ist, stehen den Kundinnen und Kunden aus den Walddörfern (Stadt-teile Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Duvenstedt und Volksdorf) an den Standorten Poppenbüttel, Volksdorf, Meiendorfer Weg und Berne P+R-Angebote zur Verfügung. Die genannten Standorte weisen ausreichende Kapazitäten auf und können damit weitere Pendlerinnen und Pendler aus den genannten Stadtteilen aufnehmen.

Ein P+R-Standort an der eventuell zukünftigen Haltestelle Bramfeld der U-Bahn-Linie U5 läge gegenüber den großen P+R-Standorten innenstadtnäher und würde damit nicht der Zielsetzung von P+R in Hamburg entsprechen, Pendlerinnen und Pendler bereits möglichst frühzeitig am äußeren Rand des Netzes Angebote für den Umstieg in den ÖPNV zu machen. Eine P+R-Anlage in Bramfeld ist daher derzeit nicht vorgesehen. Auch für den Fall, dass die zuvor genannten P+R-Standorte in Zukunft eine Vollauslastung erreichen, wäre ein Ausbau der innenstadtferneren Bestandsstandorte vorzuziehen.

Zu 11.a.:

Die Bramfelder Chaussee ist eine der Haupteinfallsstraßen aus den nördlichen Gebieten von Wandsbek und dem dortigen Hamburger Umland. Die Belastung der Bramfelder Chaussee ist seit Jahren weitgehend konstant. Eine besondere Verkehrssituation, die mittels einer Untersuchung aufgearbeitet werden müssten, ist nicht bekannt.

Aus Sicht der Fachbehörde besteht daher aus übergeordneter Sicht keine Notwendigkeit für eine Verkehrsuntersuchung dieses Raumes. Besteht seitens des Bezirks der Wunsch, zur Lösung der kleinräumigen Verkehrssituation eine Verkehrsuntersuchung zu beauftragen, ist die BWVI bereit, diese fachlich zu begleiten.

Die Untersuchung des unterstellten Entwicklungspotentials dieser nördlichen Bereiche und des Umlandes für den ÖPNV übersteigt den Umfang einer örtlichen Verkehrsuntersuchung und kann im Zuge der Verkehrsentwicklungsplanung Hamburg betrachtet werden.

Kleinräumige Verkehrsuntersuchungen können vom zuständigen Bezirksamt beauftragt werden.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Verkehrsdirektion (VD) 51 als zentrale Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 36 und dem Landesbetrieb Verkehr (LBV):

Vorbemerkung:

Die VD 51 wird nur zu den in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport (BIS) fallenden Punkten 4, 5a – 5d, 6b und 7 eine Stellungnahme abgeben.

Das Verkehrsingenieurbüro ARGUS hat im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Bramfeld 70 ein 42-seitiges Verkehrsgutachten erstellt. Da sich die Beantwortung vieler Fragen aus der Empfehlung aus dem Verkehrsgutachten erschließen, wird das Fazit dieser ver-kehrstechnischen Untersuchung mit dem Stand vom 01.12.2017 vorangestellt.

Fazit des Verkehrsgutachtens des Verkehrsingenieurbüros ARGUS (Seite 34):

„In der Straße „Mützendorpsteed“ im Stadtteil Bramfeld sind 64 Wohneinheiten (geförderter Wohnungsbau) inklusive der Realisierung einer Tiefgarage vorgesehen.

Es ist davon auszugehen, dass mit dieser Planung ein Neuverkehr von etwa 230 – 240 Kfz-Fahrten / Tag erzeugt wird. In der Morgenspitzenstunde sind rd. 20 Kfz-Fahrten pro Stunde und in der Abendspitzenstunde rd. 25 Kfz-Fahrten pro Stunde (Zielverkehr) zu erwarten.

Im Hinblick auf das bestehende Verkehrsaufkommen sind diese Neuverkehre als sehr gering zu bewerten, sie liegen bei unter 1 % der Bestandsverkehre. Die Leistungsfähigkeit des umliegenden Straßennetzes wird nicht beeinflusst. Die Neuverkehre sind ohne Einschränkungen abwickelbar.

Unabhängig vom geplanten Vorhaben ist die Parkraumsituation im Bereich der Straße Müt-zendorpsteed zwischen Trittauer Amtsweg und Berner Chaussee untersucht worden. Im Gesamtbereich zwischen Bramfelder Chaussee, Berner Chaussee, Mützendorpsteed und Bramfelder Dorfplatz ist der Parkdruck hoch; die Straße Mützendorpsteed, insbesondere im Bereich nördlich des Trittauer Amtswegs ist überlastet. Die angespannte Parkraumsituation (in Teilen illegal im Bereich von Grundstückszufahrten und Einmündungsbereichen) sorgt für Einschränkungen im Verkehrsfluss, da Begegnungen von Fahrzeugen nur eingeschränkt möglich sind. Die größte Nachfragegruppe nach Parkständen stellen die Bewohner selbst dar. Erfahrungsgemäß kann dadurch von einer geringen Wirkung ordnungspolitischer Maßnahmen (Parkverbote) ausgegangen werden. Zur Optimierung des Verkehrsflusses sind bauliche Maßnahmen zur Ordnung des Parkens auf der Fahrbahn oder die Einrichtung einer Einbahnstraße im Teilabschnitt nördlich des Trittauer Amtswegs denkbar. Bauliche Maßnahmen wären mit einer Reduzierung von etwa 10-15 Parkständen verbunden; die Einrichtung einer Einbahnstraße würde entsprechende Umwegfahrten erzwingen. Geht man überschlägig davon aus, dass etwa die Hälfte der Kfz-Fahrten im Mützendorpsteed betroffen wären (da eine Richtung für den Kfz-Verkehr gesperrt wäre), so beträfe dies rd. 1.250 Kfz-Fahrten / Tag (gemessen an der Einmündung Berner Chaussee) bis rd. 2.800 Kfz-Fahrten / Tag (gemessen an der Einmündung Bramfelder Dorfplatz). Zusammengefasst ließe sich die Situation im Mützendorpsteed nur unter Hinnahme anderer Nachteile für die Bewohnerschaft optimieren.

Ein negativer Einfluss durch das geplante Wohnungsbauprojekt ist nicht anzunehmen, da für die geplanten Wohneinheiten entsprechende Tiefgaragenstellplätze und öffentliche Parkstände in der geplanten Sticherschließung zur Verfügung stehen.“

Zu 4.:

Das PK 36 wird seine Angestellten, die zuständigen Stadtteilpolizisten, die Dienstgruppe operative Angelegenheiten und die 4 Wachdienstgruppen abermals hinsichtlich der geschilderten Problematik sensibilisieren und polizeiliche Kontrollen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Quartier im Rahmen der vorhandenen personellen und zeitlichen Ressourcen verstärkt durchführen.

Zu 5a.:

In den Straßen des Quartiers rund um den Mützendorpsteed ist das Parken auf den Gehwegen nicht gestattet. Alle Straßen befinden sich in einer Tempo-30 Zone. Dort ist das Parken am Fahrbahnrand vorgesehen, sofern die Restfahrbahnbreite gegeben ist. Nach Erkenntnissen des PK 36 wird in diesem Gebiet auch nicht auf den Gehwegen geparkt. Ausnahme ist die Straße Hildeboldtweg in Richtung Bramfelder Chaussee, dort ist ein halbachsiges Gehwegparken durch VZ 315-55 StVO angeordnet. Der Gehweg auf dieser Straßenseite ist jedoch dadurch grundsätzlich zu schmal. Aufgrund dieses Umstandes trafen sich die Mitarbeiter der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (StVB) des PK 36 und des Bezirksamtes Wandsbek am 07.06.2017 in der Straße Hildeboldtweg zu einem Ortstermin. Dabei wurde vereinbart, den ruhenden Verkehr neu zu ordnen, die Gehwege durch Straßenbaumaßnahmen zu verbreitern und die dortigen Einfahrten durch großzügige Markierungen kenntlich zu machen.

Die weitere Planung und letztlich auch Ausführung liegt im Zuständigkeitsbereich des Be-zirksamtes Wandsbek. Letzter Sachstand des PK ist, dass der ruhende Verkehr kurzfristig neu geordnet wird und die Gehwegverbreiterung in das Arbeitsprogramm des Bezirksamtes Wandsbek aufgenommen wurde.

Zu 5b.:

Hierbei handelt es sich um bauliche Maßnahmen, die nicht in die Zuständigkeit der Poli-zei/StVB fallen, sie sind aber auch nicht erforderlich. Siehe hierzu unter Pkt. 7.

Zu 5c.:

Nach § 12 (3) der Straßenverkehrsordnung ist das Parken unzulässig

  1. Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
  2. Wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
  3. Vor Grundstücksein – und ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen ge-genüber

Diese allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verbieten jedem Kraftfahr-zeugführer, in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sein Kraftfahrzeug abzustellen. Damit ist eine weitergehende Markierung oder die Anordnung von Haltverbotsschildern an diesen Knotenpunkten entbehrlich, da es bereits verboten ist. Jede weitere Beschilderung oder Markierung wäre ein Doppelverbot und damit nicht zulässig.

Zu 5d.:

Wie in dem vorangestellten Fazit des Verkehrsgutachtens vom Verkehrsingenieurbüro ARGUS festgestellt wurde, wird sich das bestehende Verkehrsaufkommen im Quartier durch diese Neuverkehre kaum bemerkbar machen, da sie als sehr gering zu bewerten sind und unter 1 % der Bestandsverkehre liegen. Danach wird die Leistungsfähigkeit des umliegenden Straßennetzes nach Aussage von ARGUS nicht beeinflusst. Die Neuverkehre sind ohne Einschränkungen abzuwickeln und ein negativer Einfluss ist durch das geplante Wohnungsbauprojekt nicht anzunehmen, da für die geplanten Wohneinheiten entsprechende Tiefgaragenstellplätze und öffentliche Parkstände in der geplanten Sticherschließung zur Verfügung stehen.

Daher erübrigen sich weitere Überlegungen.

Zu 6b.:

Bewohnerparken nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Stra-ßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e, x) kann u.a. dann ein zielführender Ansatz sein, wenn Parkraum von verschiedenen Nutzergruppen nachgefragt wird, z.B. Bewohner, Pendler, Touristen oder Kunden (Nachfrageüberlagerungen). Diese Voraussetzungen müssen fachlich und rechtlich durch eine Vor-Ort-Untersuchung des Parkraums geprüft werden.

Die Identifikation potenziell zu untersuchender Gebiete durch den LBV erfolgt über ham-burgweite Strukturdaten, wobei der Fokus darauf liegt, Gebiete mit besonders prägenden Effekten auf den Parkraum durch Nachfrageüberlagerungen zu erkennen.

Aus dieser Analyse liegen beim LBV keine Erkenntnisse darüber vor, dass im o.g. Bereich ein erheblicher Parkraummangel durch Überlagerungen vorliegen könnte. Zwar hat der LBV Teile Bramfelds, z.B. südlich der Berner Chaussee, bei der hamburgweiten Strukturdaten-Analyse als kritisch bzgl. der Parksituation eingeschätzt – eine Parkraumuntersuchung ist aber noch nicht terminiert. Vorrang haben Stadtteile mit einer als kritischer eingeschätzten Parksituation. Aufgrund der Vielzahl von Gebieten mit möglichem Parkraummangel ist der Untersuchungsbeginn in Bramfeld noch nicht absehbar.

Nach Angaben des PK 36 besteht zwar durchaus Parkdruck, dieser entsteht aber, wie auch durch ARGUS festgestellt, durch die Bewohner selber und nicht durch eine Nachfrageüber-lagerung. Ein Bewohnerparken dürfte deshalb nicht eingerichtet werden und würde die Parksituation auch tatsächlich nicht verbessern.

Zu 7.:

Durch die BIS wurde die BV Wandsbek gebeten, das abzufragende Gebiet einzugrenzen. Bisher hat die VD 51 kein Rücklauf erreicht. Eine detaillierte Unfallauswertung konnte deshalb nicht gemacht werden.

Verkehrskontrollen werden vom zuständigen PK 36 im Rahmen personeller und zeitlicher Ressourcen durchgeführt. Diese Verkehrskontrollen erstrecken sich dann jedoch auf die Bekämpfung von Unfallhäufigkeitsstellen und den Hauptunfallursachen wie Rotlichtfahrten oder Geschwindigkeitsverstößen.

In dem gesamten im Frage stehenden Bereich befindet sich keine Lichtsignalanlage und es gibt auch keine relevanten Geschwindigkeitsübertretungen, so dass in dem Quartier keine gezielten Verkehrskontrollen durchgeführt wurden und werden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs rund um die Straße Mützendorpsteed ist ständige Aufgabe der Polizei und wird im Sinne der Anfrage statistisch von der Polizei nicht erhoben. Siehe hierzu auch Antwort zu Pkt. 4.

Aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen mittels verdeckten und offenen Statistikgeräten kann jedoch gesagt werden, dass es im gesamten Bereich kein Geschwindigkeitsproblem gibt. Die Durchschnittsgeschwindigkeiten lagen bei ca. 20 – 28 km/h und damit teilweise deutlich unter der zulässigen Geschwindigkeit in einer Tempo 30-Zone. Eventuell vorkommende vereinzelte sogenannte „Ausreißer“ nach oben oder wie in der Beschlussempfehlung der BV erwähnt, Kraftfahrzeuge kurzfristig ihre Geschwindigkeiten erhöhen, um vor dem Gegenverkehr rechtzeitig in eine der wenigen freien Buchten zu gelangen, ändert nichts an dieser Aussage und ist letztlich auch nicht durch polizeiliche Überwachungsmaßnahmen zu verhindern.

Ergänzender Nachtrag der Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Vorbemerkung:

Die übermittelte Eingrenzung des Gebietes ist eigentlich nicht sinnvoll, um Probleme der Verkehrssicherheit, hier eine aktuell auffällige Unfalllage und ggf. weitere negative Auswirkungen durch die zukünftige Bebauung, herauszufinden. Dennoch wurde wunschgemäß eine Auswertung getätigt.

Die Verkehrsunfalldaten sind am 10.04.2018 durch eine aktuelle Abfrage in der Unfalldaten-bank 'Elektronische Unfalltypensteckkarte' (EUSKa) für den Zeitraum 01.01.2015 – 31.12.2017 ermittelt worden. Die Zahlen für das Jahr 2017 sind vorläufig.

Es ist das Gebiet zwischen Berner Chaussee, Bramfelder Dorfplatz/Heukoppel, Bramfelder Chaussee (ausschließlich der genannten Straßen), einschließlich der Straße Im Soll ausge-wertet worden.

Im genannten Zeitraum sind 233 Verkehrsunfälle (VU) in dem angegebenen Gebiet polizeilich registriert. Folgende Tabelle zeigt die VU aufgelistet nach Jahren und Verkehrsunfallkategorie:

VU-Kategorie

2015

2016

2017

VU mit Schwerverletzten

1

1

0

VU mit Leichtverletzten

3

2

9

VU mit schwerem Sachschaden

0

1

2

VU mit leichtem Sachschaden

68

70

75

Sachschadensunfall mit Alkohol / anderer berauschender Mittel

0

1

0

Gesamt

72

75

86

Bei den VU mit Verletzten wurden insgesamt 15 Personen leicht und 2 Personen schwer verletzt.

Vom Unfalltyp sind 81 VU durch „ruhenden Verkehr“ und 122 „Sonstiger Unfall“ registriert. Bei 149 VU ist die Hauptunfallursache „Andere Fehler beim Fahrzeugführer“ registriert worden.

Bei anderen Ursachen Unfalltypen oder Örtlichkeiten gibt es keine Häufungen. Die genannten VU sind im Gebiet verteilt. Eine örtliche Auffälligkeit ist nicht erkennbar.

Insgesamt bleibt, wie auch schon im ersten Teil der Beantwortung der Anfrage ausgeführt, festzustellen, dass durch die zusätzliche Bebauung keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu erwarten sind.

Zur weiteren Information ist die Auswertung der zuständigen Verkehrsdirektion 01 beigefügt.

Das Bezirksamt nimmt zu folgenden Punkten Stellung:

Zu 1.

Das Untersuchungsgebiet für die Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Bramfeld 70 wurde auf den Bereich bis zur Straße Im Soll im Osten und die Straße Heukoppel im Süden erweitert. Der Bereich zwischen Bramfelder Dorfplatz, Bramfelder Chaussee und Berner Chaussee war bereits im ursprünglichen Verkehrsgutachten betrachtet worden.

Zu 2.     

Als zukünftig absehbares Bauvorhaben wurde die „Bramfelder Dorfpassage“ südlich des Bramfelder Dorfplatzes (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bramfeld 69) bei der Prognose der künftigen Verkehre berücksichtigt. Weitere in Bau befindliche oder verbindlich absehbare größere Bauvorhaben lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht vor. Die Umgestaltung des Knotenpunkte Bramfelder Chaussee / Bramfelder Dorfplatz im Zuge des Baus der U 5 Haltstelle in Bramfeld wurde in die Betrachtung mit einbezogen. Da nach dem Umbau die bestehenden Fahrbeziehungen beibehalten werden, nimmt die Umgestaltung keinen Einfluss auf die angenommene Richtungsverteilung. Zu den Auswirkungen während der Bauphase lassen sich anhand des frühen Planungstandes zum U-Bahnbahnbau im Gutachten keine Aussage treffen. 

Zu 3. a.

Die Parkraumerhebung wurde im Rahmen des ergänzten Gutachtens für den gesamten Bereich neu durchgeführt. Dabei wurden parkende Fahrzeuge in einem Zeitraum von 24h erfasst, so dass auch die geforderten Zeiten spät abends und früh morgens erfasst wurden.

Zu 3.b.

Das Verkehrsgutachten hat als mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr die Einrichtung einer (ggf. nur teilweisen) Einbahnstraße sowie die Neuordnung von Parkständen geprüft. Die Ergebnisse des erweiterten Verkehrsgutachtens wurde dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung in der Sitzung am 21.08.2018 vorgestellt.

Zu 5. e.

Siehe Antwort zu 9.

Zu 9.

Nach Aussage des Verkehrsgutachtens erzeugt das Vorhaben im Vergleich zu den Bestandsverkehren nur ca. 1 % zusätzliche Fahrten. Eine Reduzierung der im Vorhabengebiet des Bebauungsplanentwurfs Bramfeld 70 geplanten Wohneinheiten o.ä. aus verkehrlichen Gründen ist daher nicht begründbar und aufgrund des dringend benötigten geförderten Wohnungsbaus städtebaulich nicht sinnvoll. Die Einführung eines „autofreien Wohnens“ ist nicht zu kontrollieren und die positiven Auswirkungen aufgrund der im Verhältnis zum Gesamtverkehr geringen Verkehrserzeugung entsprechend gering.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

Auswertung der Verkehrsunfalldaten für Unfallort Bramfeld 70 (ohne angrenzende Straßen)

Lokalisation Beta

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