Verkehrsentwicklung und Parkraummanagement in der Straße Am Neumarkt Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2737.1)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.55
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
und der Polizei zu prüfen,
Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Prüfungen dem Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek vorzulegen.
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 37 wie folgt Stellung:
1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation
Die Straße am Neumarkt ist eine Bezirksstraße von gesamtstädtischer Bedeutung und verbindet die Efftingerstraße im Westen mit der Luetkensallee im Osten.
Nördlich der Straße Am Neumarkt befindet sich ein Wohngebiet, südlich ein Industriegebiet.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
2. Bewertung
zu Punkt 1.:
Die Parksituation in der Straße Am Neumarkt kann aus Sicht des PK 37 als unauffällig bezeichnet werden. Zwischen einer Vielzahl parkender Personenkraftwagen (PKW) werden auch vereinzelt Anhänger, Lastkraftwagen (LKW) und in einer nicht über Verhältnis entsprechender Anzahl auch Lieferwagen (LKW bis 3.500Kg) und Wohnmobile abgestellt. Eine signifikante Veränderung der Entwicklung der Parksituation seit Abschluss der Umbaumaßnahmen ist nicht feststellbar.
zu Punkt 2.:
Auf Grund der im Verhältnis nicht übermäßig hohen Anzahl an abgestellten Anhängern, LKW und anderen größeren Fahrzeugen wird der vorhandene Parkraum nicht übermäßig blockiert. Auch längerfristiges Parken über 14 Tage konnte nicht festgestellt werden. Eine spürbare Belastung für Anlieger liegt daher nicht vor. Dem PK 37 liegen keine Beschwerden vor, was auch von Beamten des besonderen Fußstreifendienstes, die regelmäßig in der Straße vor Ort im Kontakt mit Anwohnenden sind, bestätigt wurde.
zu Punkt 3.:
Durch die Einführung der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Km/h zur Nachtzeit in der Wandsbeker Zollstraße / Ahrensburger Straße kann kein erhöhter Ausweichverkehr in die Straße Am Neumarkt festgestellt werden. Es liegen dem PK 37 weder Beschwerden diesbezüglich vor, noch konnten anderweitige Feststellungen getroffen werden.
Vom 29.12.2025, 14:00 Uhr bis zum 05.01.2026, 14:00 Uhr wurde vom PK 37 das Verkehrsstatistikgerät (VSG) in der Straße Am Neumarkt, auf Höhe der Hausnummer 38c, aufgestellt. Gemessen wurde in beide Richtungen.
Hierbei wurden in dem besagten Zeitraum insgesamt 21.199 Fahrzeuge gemessen, davon 792 Zweiräder, 13.247 PKW, 3.865 Transporter, 1.771 LKW und 1.524 Lastzüge. Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 48 Km/h. Die V85 lag bei 58 Km/h.
Der V-85-Wert gibt an, welche Geschwindigkeit von 85 % der Kraftfahrzeugführer nicht überschritten wird und gilt als maßgebende Kerngröße für das Geschwindigkeitsniveau einer Straße.
Die Auswertung der Statistikdaten zur Nachtzeit (Zeitraum jeweils 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) beträgt insgesamt 2.847 Fahrzeuge mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 49 Km/h und einer V85 von ebenfalls 58 Km/h.
Somit kann auf Grund dieser Auswertung nicht davon ausgegangen werden, dass die Straße Am Neumarkt zur Nachtzeit als Ausweichroute für das Tempolimit des nächtlichen Lärmschutzes in der Wandsbeker Zollstraße / Ahrensburger Straße genutzt wird.
Anlässlich der Drucksache wurden im November und Dezember 2025 drei Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Überschreitungsquoten lagen hierbei zwischen 1% und 4,3% und somit auf einem unauffälligem Niveau.
3. Fazit
Die Parksituation in der Straße Am Neumarkt wird als unauffällig bewertet. Eine erhöhte Nutzung durch Anhänger, Lastkraftwagen und andere größere Fahrzeuge kann nicht bestätigt werden. Ein erhöhter Ausweichverkehr in der Straße Am Neumarkt konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Geschwindigkeitskontrollen ergaben einunauffälliges Geschwindigkeitsniveau.
Das PK 37 wird die Verkehrsverhältnisse vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergreifen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.