Verkehrsberuhigung Josephstraße Ecke Böhmestraße (bzgl. Drs. 22-2378) Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2775)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.43
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.
Die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 37 (PK37) nimmt wie folgt Stellung:
Aufgrund der Behauptung in der Eingabe, dass in der Josephstraße “immer wieder” mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren werden soll, wurde dort in Höhe der Haus-Nr. 12 das Verkehrsstatistikgerät vom 05.01.2026, 16:00 Uhr bis zum 13.01.2026, 13:00 Uhr aufgestellt.
Es wurden insgesamt 2556 Fahrzeuge gemessen, davon 437 Zweiräder, 1363 Personenkraftwagen, 216 Transporter, 355 Lkw und 75 Lastzüge.
Die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit betrug hinsichtlich der repräsentativen V85-Prozent-Tempoquote* 22 km/h. Geschwindigkeitsübertretungen lagen mit 0,94% vor. Ge-messen wurde in beide Richtungen.
Eine Unfallauswertung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 ergab sowohl für die Josephstraße als auch für die Böhmestraße, dass sich keine Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit ereignet haben.
Die Anordnung des Zeichens 325 StVO (verkehrsberuhigter Bereich) wäre nach folgenden Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 42 Richtzeichen zu Zeichen 325 StVO Verkehrsberuhigter Bereich möglich:
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*V85 ist die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 15 % überschritten wird. So erhält man eine verlässliche Kontrollgröße über das Fahrverhalten der moderaten Mehrheit. Gefährlich ist die Straße dann, wenn die 85%-Geschwindigkeit das Tempolimit um mehr als 5 km/h übersteigt.
“I. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert wer-den und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden.
II. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.
III. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.
IV. Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.
V. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann…”
Sowohl die Josephstraße als auch die Böhmestraße weisen derzeit keine Aufenthaltsfunktion auf. Die Gesamtlänge verkörpert nicht den Charakter einer typischen Spielstraße. Der Verkehr ist darüber hinaus nicht als sehr gering zu bezeichnen. Die bauliche Ausgestaltung ist nicht dazu geeignet, dass Kinder auf der Fahrbahn spielen können. Für den ruhenden Verkehr sind keine niveaugleichen, separat gepflasterten oder markierten Bereiche vorhanden. Das Befahren in Schrittgeschwindigkeit und eineReduzierung des Verkehrs würde eine Mehrbelastung für die angrenzenden Straßen mit sich bringen.Die Neuordnung des ruhenden Verkehrs würde den Verlust wertvoller Parkplätze in einem Quartier mit hohem Parkdruck bedeuten. Sowohl die Jo-sephstraße als auch die Böhmestraße sind für einen verkehrsberuhigten Bereich hinsichtlich der Ausgestaltung und der Gesamtlänge ungeeignet. Vielmehr handelt es sich um charakteristisch typische Straßen einer Tempo-30-Zone.
Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325 StVO) ist aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab, dass es derzeit keine Probleme mit Geschwindigkeitsübertretungen gibt. Die Unfalllage ist unauffällig. Es sind daher aus hiesiger Sicht auch keine anderen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erforderlich.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
MR wird die Frage, ob hier eine Spielstraße errichtet werden kann, an das zuständige PK weitergeben und den Ausschuss über das Ergebnis in Kenntnis setzen.
Zu Punkt 2:
Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind wechselseitige Einengungen auf der Fahrbahn. Dadurch würden jedoch aufgrund der freizuhaltenden Schleppkurven für die Stadtreinigung und Feuerwehrfahrzeuge eine Vielzahl der Parkstände am Fahrbahnrand entfallen und die baulich hergestellten Längsparkstände schwer anfahrbar sein.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Josephstraße_Planungsskizze
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