Verkehrsberuhigung im Duvenstedter Ortskern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Walddörfer
- Ursprünglich als Antrag der Fraktion Die Linke (Drs. 20-6083) im Regionalausschuss Walddörfer am 14.06.2018.
- Einstimmig in geänderter Form beschlossen, bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft..
Der RA Walddörfer hat sich in seiner Sitzung vom 17.5.2018 mit der Eingabe von der Vereinigung Duvenstedt und Duvenstedt aktiv ( Drs. 20/4409 ) und der Verkehrszählung von 2017 ( Drs. 20/4346.1) beschäftigt. Jetzt liegt auch eine Stellungnahme der Verkehrsdirektion vor ( Drs. 20/4775). Darin wird im Wesentlichen mit der unauffälligen Unfallstatistik und der Funktion der
Poppenbüttler Chaussee und des Duvenstedter Damms als überörtliche Verbindung argumentiert.
Formal seien daher verkehrsberuhigende Maßnahmen allenfalls im Bereich des A&V Alten- und Pflegeheims möglich.
Der Ausschuss schließt sich vollumfänglich der Einschätzung der Petenten an und bekräftigt seineBeschlüsse aus den vorhergehenden Legislaturperioden. Die Verkehrszählung ergibt gegenüber der letzten Zählung von 1998 Steigerungen der Fahrzeugzahlen bis 50 %. Der Duvenstedter Damm hat vom Kreisel bis Trilluper Weg die Funktion eines überörtlichen Geschäftszentrums. Beidseitiger Einzelhandel und stark frequentierte Einrichtungen wie Postagentur, Sparkasse und Arztpraxen führen zwangsläufig zu ständigen Querungen abseits der vorhandenen Überwege. Für den Normalradfahrer ist die Benutzung der Straße faktisch nicht möglich. Die Servicelösung auf den nicht ausgebauten, teils schmalen Fußwegen ist äußerst unbefriedigend.
Darüber hinaus hat sich der Ausschuss wiederholt mit Klagen über hohe Geschwindigkeit in der
Bredenbekstrasse befasst.
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob der Duvenstedter Damm vom Kreisel bis Trilluper Weg nach StVO § 45 1c,1d als Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen werden kann.
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