Verkehrsberuhigende Maßnahmen Ohlendiekshöhe (bez. Drs. 22-1980) Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.09.2025 (Drs. 22-2164)
Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.16
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten, das Anliegen sowie die beschriebenen und ggf. weitere Maßnahmen (z.B. Absperrelemente) zur Verbesserung der beschriebenen Situation zu prüfen.
Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt Stellung.
Vorbemerkung
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde überprüft fortlaufend die Verkehrsunfallsituation in ihrem Zuständigkeitsbereich. Weder durch die jährliche Auswertung von Unfallhäufungsstellen noch durch die tägliche Analyse der Verkehrsunfallsituation oder durch entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung ist dem PK 35 eine auffällige Verkehrsunfallsituation an der Einmündung Ohlendiekshöhe, Poppenbütteler Berg bekannt.
Stellungnahme
Verkehrssituation Einmündung Poppenbütteler Berg, Ohlendiekshöhe
In Vorbereitung auf die Sitzung des Regionalausschuss Alstertal führte das PK 35 am 09. September 2025 eine Analyse der Verkehrsunfallsituation für Zeitraum vom 10.09.2022 bis 09.09.2025 mittels der Elektronischen Unfalltypensteckkarte durch. Diese Analyse hat ergeben, dass sich dort lediglich sieben Verkehrsunfälle ereigneten haben, bei denen ein Fußgänger beteiligt war, der am 27.10.2023 die Straße Poppenbütteler Berg in RichtungOhlendiekshöhe überquerte
Der Einmündungsbereich ist aus hiesiger Sicht übersichtlich und verkehrssicher. Eine Bündelung von Fußgängerüberquerungen des Poppenbütteler Berges ist nicht festzustellen.
Eine sichere Überquerungsmöglichkeit befindet sich mit einer Fußgänger-Lichtsignalanlage (F-LSA) in etwa 130 Metern Entfernung von der Einmündung. Unter anderem weil Fußgängerüberwege (FGÜ) nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von FGÜ nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden dürfen, kann ein solcher dort nicht straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden.
Die rechtlichen Voraussetzungen für verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wie einer Geschwindigkeitsbeschränkung, in der Straße Poppenbütteler Berg liegen nicht vor.
Verkehrssituation in der Straße Ohlendiekshöhe
Zwischen der Straße Ohlendieck und dem Kreisverkehr sind verkehrsberuhigende Elemente vorhanden. Zwischen dem Kreisverkehr und dem Poppenbütteler Berg sind keine verkehrsberuhigenden Elemente vorhanden. Auf diesem etwa 80 Meter langen Straßenabschnitt können Kraftfahrzeuge aufgrund der kurzen Strecke und der zusätzlich häufig am Fahrbahnrand geparkten Kraftfahrzeuge kaum überhöhte Geschwindigkeiten erreichen. Der Einbau von ergänzenden verkehrsberuhigenden Elementen erachtet das PK 35 als nicht zwingend erforderlich.
Die Verkehrsunfallanalyse für den Bereich der Straße Ohlendiekshöhe südlich der Einmündung Poppenbütteler Berg hat ebenfalls keine Unfallhäufungsstelle ergeben. Dort haben sich im Zeitraum von 10.09.2022 bis 09.09.2025 zehn Verkehrsunfälle ereignet, von den zwei besonders auffällig waren, die sich am selben Tag ereignet hatten.
Am 18.07.2024, um 20:30 Uhr, fuhr ein 7-jähriges Mädchen mit ihrem Tretrollen in der Ohlendiekshöhe in Höhe Feuerwehrzufahrt zwischen den Hausreihen unvermittelt auf die Fahrbahn und verursachte den Verkehrsunfall mit einem PKW. Das Mädchen wurde leicht verletzt.
Am 18.07.2024, um 21:15 Uhr, fuhr ein 12-jähriges Mädchen mit ihrem Fahrrad in der Ohlendiekshöhe in Höhe Feuerwehrzufahrt zwischen den Hausreihen unvermittelt auf die Fahrbahn und verursachte den Verkehrsunfall mit einem PKW. Das Mädchen wurde leicht verletzt.
Das PK 35 konnte bei einer Ortsbesichtigung feststellen, dass südlich der am Poppenbütteler Berg gelegenen Häuser Fußwege auf beiden Seiten der Straße Ohlendiekshöhe senkrecht zur Fahrbahn angelegt sind, die sich annähernd gegenüber liegen. Diese Gehwege dienen auch als Zufahrtmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeug, so dass jeweils Bordsteinabsenkungen zur Fahrbahn hergestellt sind. Diese baulichen Gegebenheiten erhöhen die Gefahr, dass Personen die Fahrbahn an dieser Stelle unvermittelt überqueren, ohneentsprechend der Verkehrsvorschriften dem Fahrverkehr die Vorfahrt zu gewähren.
Das PK 35 hat sich zur Verbesserung der baulichen Situation mit dem Bezirksamt Wandsbek abgestimmt. Mit der Leitung der Straßenplanung des Bezirksamtes Wandsbek konnte das PK 35 Einigkeit darüber erzielen, dass die Verkehrssicherheit durch den Einbau von Fußgängerschutzgittern auf beiden Fahrbahnseiten erhöht werden kann. Das Bezirksamt Wandsbek wird dem PK 35 eine entsprechende Planung vorlegen und mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde final abstimmen.
Fazit
Das PK 35 erwartet eine Steigerung der Verkehrssicherheit in der Straße Ohlendiekshöhe durch die angedachten Maßnahmen, die aus hiesiger Sicht geeignet sind, entsprechende Verkehrsunfälle zu verhindern.
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zuständigkeitshalber zu Ziffer 3 der Empfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Kreativ Gesellschaft wie folgt Stellung:
Das Förderprogramm „Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung“ wurde aus dem Fonds für kreative Zwischennutzungen finanziert, einem Fonds für Mietzuschüsse zur Vermeidung von Geschäftsleerstand. Dieser Fonds wurde in einer ersten Phase von Juni 2021 bis Ende Dezember 2022 aus Corona-Mitteln finanziert und anschließend drei Mal mit Haushaltsmitteln verlängert, zuletzt bis Ende Juni 2025. Insgesamt konnten somit auf über 28.000 m² Leerstand 118 Zwischennutzungen mit temporären Ausstellungsorten, Pop-up-Shops, Ateliers oder Co-Working-Spaces im gesamten Stadtgebiet ermöglicht werden.
Mit dem Programm Frei_Fläche wurde ein Instrumentarium geschaffen, das kreative Zwischennutzungen in leerstehenden Einzelhandelsimmobilien ermöglicht und das - ohne zusätzliche finanzielle Förderung - auch über die Förderlaufzeit hinaus zur Verfügung steht. Raumanbieterinnen und Raumanbieter sowie Zwischennutzende können sich über eine Fortsetzung ohne Förderung über das Programmende hinaus verständigen. Ein zentrales Element ist, dass für die Zwischennutzung auf Miete verzichtet wird und lediglich die Leerstandskosten pauschal ersetzt werden.
Im Förderprogramm Frei_Fläche hat sich eine erweiterte digitale Plattform als wirkungsvolles Instrument erwiesen, um Leerstände gezielt mit Zwischennutzerinnen und -nutzern zusammen-zubringen. Der Aufbau und die kontinuierliche Pflege einer Datenbank für Raumangebote erfordern ein tragfähiges Netzwerk zu Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern sowie Vermieterinnen und Vermieter. Für mögliche Programme und Strukturen zur Vermittlung freistehender Verkaufs- und Gewerbeflächen – insbesondere auch für kreative Zwischennutzungen – sind neben technischen Lösungen vor allem personelle Ressourcen und fachliche Kompetenzen erforderlich, um Zugang, Qualität und nachhaltige Effekte in der Nutzung von Leerständen zu sichern.
Aktuell besteht mit der digitalen Immobiliendatenbank der Kreativ Gesellschaft weiterhin ein Instrument für Kreativschaffende, das auf eine konstante Nachfrage trifft: Immobiliendatenbank | Hamburg Kreativ Gesellschaft. Die kostenfreie und für alle Interessierten zugängliche Datenbank bietet eine verlässliche Struktur für die Vermittlung von Flächen zur Kreativnutzung. Verfügbare Flächen – sowohl aus dem Bestand der Hamburg Kreativ Gesellschaft als auch von externen Raumgebenden– werden hier sichtbar und ermöglichen eine direkte Verknüpfung von Räumen und potenziellen Mieterinnen und Mietern.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt Wandsbek ist im Austausch mit der örtlich zuständigen Wohnungsgesellschaft, da die Absperrelemente (Feuerwehr-Poller) auf dessen Grundstück baulich angepasst bzw. ausgetauscht werden müssten.
Es ist zudem vorgesehen, durch bauliche Anpassungen (Aufweitung der Feuerwehrzufahrt) den Bereich übersichtlicher zu machen. Dies hat den positiven Nebeneffekt, dass die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge verbessert wird.
Details können den Anlagen sowie der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde entnommen werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Anlage 1-Übersichtskarte
Anlage 2_Ansicht westl. FZ
Anlage 3_Ansicht östl. FZ
Anlage 4_Erweiterung östl. FZ
Anlage 5_Schleppkurven-Prüfung
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.