Vergabestand der Mittel für sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN)
Dem Bezirk Wandsbek sind im Rahmen der Förderrichtlinie Sozialräumliche Integrationsnetzwerke für Angebote der Jugend- und Familienhilfe vom 31.01.2017 mit der dazugehörigen Fremdbewirtschaftungsvereinbarung für den Zuwendungszeitraum 01.03.2017 – 31.12.2017 Mittel in Höhe von 577.083,00 € zur Verfügung gestellt worden. Dies entspricht 10/12 der Jahressumme von 692.500,00 €.
Alle Angebote müssen neben den obligatorischen Regularien analog LHO im Rahmen des Berichtswesen Jugendhilfe (BEJU) die Verwendung der Mittel darstellen.
Bezirkliche Umsetzung der Förderrichtlinie SIN:
Der aktuelle Planungsstand ist in den nachfolgenden Anlagen dargestellt. Da die Planungen der SIN Mittel in direktem Zusammenhang mit den Planungen der MehrbedarfsDrs. 21/ 1395 stehen, sind beide Planungs- und Ausgabenstände ausgewiesen.
In der nächsten SHA Steuerungsgruppe sollen einzelne Bedarfe und Planungen detailliert betrachtet werden.
Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.
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Fachliche Planung MehrbedarfsDRs. 21/1395 |
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